Google und das Urheberrecht

Alles hängt jetzt von Europa ab

Von Michael W. Perry

Nobelpreisträger John Steinbeck 1963 mit seinem Sohn Thomas, einem der Mitkläger im Google-Settlement-Prozess

Nobelpreisträger John Steinbeck 1963 mit seinem Sohn Thomas, einem der Mitkläger im Google-Settlement-Prozess

05. Mai 2009 Wer sich in Deutschland Sorgen wegen der von Google unternommenen Angriffe auf das Urheberrecht macht, kann zumindest für den Augenblick aufatmen. Am 28. April hat der für die außergerichtliche Beilegung eines gegen Google angestrengten Prozesses zuständige Richter in New York City eine wichtige Frist um vier Monate verlängert und den dafür festgelegten Termin vom 5. Mai auf den 4. September verlegt (siehe: Überall Einwände: Wird das „Book Settlement“ von Google vertagt?). Sieben Autoren, darunter ich selbst und die Vertreter des John-Steinbeck-Erbes, hatten diese Fristverlängerung beantragt. Und wir haben gewonnen.

Wäre die Fristverlängerung nicht gewährt worden, hätte Google vom 5. Mai an das Recht erlangt, Millionen vergriffener Bücher ohne Zustimmung der Autoren ins Netz zu stellen. Auch deutsche Autoren wären davon betroffen. Sie werden sich fragen, wie denn so etwas möglich ist. Weil diese Autoren oder ihre Erben es versäumt haben, formell gegen eine vor diesem Gericht gegenwärtig verhandelte Einigung zu optieren, von der die meisten noch gar nichts gehört haben dürften. Es ist, als erhielte eine Bank die Anweisung, von Ihrem Konto Geld an jemanden zu überweisen, sofern Sie der Bank bis zu einem bestimmten, nur wenigen bekannten Stichtag nicht mitteilen, dass Sie sich Ihr Geld nicht stehlen lassen wollen.

Die Erlaubnis zur Rechtsverletzung

Manche fragen sich, wie es möglich ist, dass sich so radikale Folgen aus einem Gerichtsverfahren ergeben, in dem die Author’s Guild, die etwa achttausend Autoren vertritt, und die Association of American Publishers, in der die großen amerikanischen Verlage vertreten sind, wegen Urheberrechtsverstößen weit geringeren Ausmaßes gegen Google vorgehen. Wie kann ein wegen Verletzung des Urheberrechts gegen Google angestrengter Prozess zu einer Einigung führen, die es Google – und nur Google – erlaubt, das Urheberrecht nahezu aller Autoren zu verletzen?

Die Antwort liegt in gewissen Eigenheiten des amerikanischen Zivilrechts, insbesondere im Blick auf Schadenersatzprozesse, wie sie zum Beispiel angestrengt werden, wenn ein neues Medikament einem Patienten Schaden zufügt. In amerikanischen Gerichten enden solche Prozesse oft mit einem außergerichtlichen Vergleich, der lediglich unter gerichtlicher Aufsicht herbeigeführt wird. Und das hat praktische Gründe. Rechtsstreitigkeiten sind sehr teuer, und ihr Ausgang ist oft ungewiss. Wenn ein Gericht ein Urteil fällt, erhält der Gewinner oft sehr viel, während der Verlierer sehr viel verliert. Richter kennen sich in der betreffenden Materie oft nicht genug aus, um die Folgen in ihren Feinheiten zu überblicken. Eine Einigung zwischen den Parteien kann da präziser sein.

Äußerst komplexe Angelegenheit

Im vorliegenden Streit ging es ursprünglich um die Frage, ob die von Google ins Netz gestellten, elektronisch durchsuchbaren Texte einer „fairen Nutzung“ entsprechen und damit unter eine Ausnahmebestimmung im Urheberrecht fallen. Wenn das Gericht dies verneinte, wäre Googles gesamtes Geschäftsmodell am Ende. Bejahte es dagegen die Frage, gerieten Autoren und Verlage in ernsthafte Schwierigkeiten. Da keine Seite in einer so wichtigen Streitfrage unterliegen wollte, bemühte man sich um einen Vergleich, dem beide Parteien zustimmen konnten. Dabei handelt es sich um einen außergerichtlichen Vergleich, der einschließlich der Anhänge mehr als dreihundert Seiten Text mit komplizierten juristischen Regelungen umfasst – eine schwierige, äußerst komplexe Angelegenheit. Und genau deshalb stimmte das Gericht der beantragten Fristverlängerung zu.

Doch es gibt noch ein wichtigeres Element in diesem Vergleich. Er soll einen Rechtsstreit durch einen Missbrauch des Rechts beilegen. Wenn ich ein Pharmaunternehmen führe und ein von mir hergestelltes Medikament fügt Ihnen einen Schaden zu, können Sie mich auf Schadenersatz verklagen. Da in solchen Fällen meist zahlreiche Menschen geschädigt sind, lassen die Gerichte hier Sammelklagen zu, in denen auf der einen Seite die beklagten Pharmaunternehmen und auf der anderen all jene Menschen stehen, die durch die betreffenden Medikamente geschädigt worden sind. Unter diesen Umständen können die Geschädigten keine Einzelklage mehr einreichen. Sie können nur der Einigung zustimmen oder sie ablehnen. So ersparen die Gerichte sich Hunderte nahezu identischer Prozesse.

Als hätten alle zugestimmt

Das wende man nun auf einen Rechtsstreit im Bereich des Urheberrechts an: Google wird beschuldigt, das Urheberrecht millionenfach zu verletzen, indem das Unternehmen Bücher einscannt und als elektronisch durchsuchbare Versionen ins Netz stellt. Darin liegt die Schädigung. Die Einigung gleicht der im Fall der Pharmaunternehmen. Die Betroffenen können ihr zustimmen und eine Schadenersatzzahlung von sechzig Dollar für jeden Titel sowie einen Anteil an zukünftigen Einnahmen akzeptieren, oder sie stimmen der Einigung nicht zu, dann stellt Google ihre Bücher nicht ins Netz und zahlt auch kein Geld.

Wenn dieser Vergleich nur die Autoren beträfe, die ihm ausdrücklich zustimmen, und für alle anderen keinerlei Folgen hätte, wäre er harmlos. Aber er sieht weit mehr vor. Er setzt einen Stichtag fest – nämlich den 5. Mai 2009, der soeben auf den 4. September verlegt wurde –, nach dem alle, die dem Vergleich nicht ausdrücklich widersprochen haben, automatisch so behandelt werden, als hätten sie ihm zugestimmt. Das heißt, Autoren, die noch nie etwas von dem Vergleich gehört oder dessen Bedeutung vielleicht nicht verstanden haben, stimmen ihm im rechtlichen Sinne zu und geben Google damit das Recht, sich über ihre Urheberrechte ohne tatsächliche Einwilligung hinwegzusetzen. Da Google jedoch gar nicht weiß, wohin das Geld überwiesen werden müsste, besteht für das Unternehmen nicht einmal die Pflicht, den vereinbarten, äußerst geringen Schadenersatz zu zahlen. Google darf die Bücher dieser Autoren nutzen, ohne ihre Einwilligung einzuholen oder ihnen etwas zu zahlen. Das ist es, was Autoren erzürnt und Juristen den Kopf schütteln lässt.

Ein Aufschub von vier Monaten

Ich weiß, wie befremdlich es Ihnen erscheinen muss, dass solche Ereignisse in den Vereinigten Staaten so tiefgreifende Auswirkungen auf das Urheberrecht in Europa haben können. Was Google in den Vereinigten Staaten ins Netz stellt, wird auch in Europa zugänglich sein, selbst wenn dadurch Urheberrechte verletzt werden. Das Internet ist nun einmal eine weltweite Veranstaltung. Aber Sie sollten nicht vergessen, dass der Vergleich noch nicht rechtskräftig ist. Die von mir und sechs weiteren Autoren erreichte Fristverlängerung gewährt uns einen Aufschub von vier Monaten. Und in dieser Zeit können Einwände aus Europa durchaus Einfluss auf die Unterstützung nehmen, die der geplante Vergleich hier findet. Sie könnten auch den zuständigen Richter umstimmen.

Solange es sich bei dem Gewinner um Google und bei den Verlierern um kaum bekannte Schriftsteller handelt, wird sich keine größere Interessengruppe in den Vereinigten Staaten dafür interessieren. Doch wenn sich in Europa ein systematischer und organisierter Widerstand entwickelt, werden auch mächtige Leute in Amerika sich Sorgen machen. Amerikanische Verlage möchten, dass ihre Urheberrechte in Europa nachhaltig geschützt werden. Amazon möchte, dass die Europäer gern Gebrauch von den Online-Angeboten des Unternehmens machen. Wenn aber die Gefahr besteht, dass dieser Vergleich zu einem Urheberrechtskrieg zwischen Europa und den Vereinigten Staaten führt, wird die Unterstützung für den umstrittenen Vergleich schwinden. Alles hängt davon ab, dass die Europäer ihre Besorgnis in den Vereinigten Staaten bekanntmachen. Ein Ozean mag uns trennen, aber Sie können sehr wohl etwas bewegen.

Google Book Settlement

In der vorletzten Woche haben sich Michael W. Perry und sechs weitere Schriftsteller sowie deren Vertreter, darunter die Rechteverwalterin von Nobelpreisträger John Steinbeck, schriftlich an das mit dem Fall Google Book befasste New Yorker Bezirksgericht gewandt. In ihrem Schreiben forderten die Autoren das Gericht auf, die ursprünglich für heute terminierte Einspruchsfrist gegen den Vergleich zwischen Google und seinen Kritikern um vier Monate zu verlängern. Das Gericht bewilligte einen Aufschub bis zum 4. September, um den Gegnern des „settlement“ in Amerika wie in Europa mehr Zeit zu geben, um darauf reagieren zu können.

Michael W. Perry lebt in Seattle und ist Autor des Buches „Untangling Tolkien: A Chronology and Commentary for The Lord of the Rings“.

Aus dem Amerikanischen von Michael Bischoff.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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