Urheberrecht im Internet

Was Autoren von der Bundeskanzlerin erwarten

Von Joachim Müller-Jung

Rare Bücher liegen in der Ann Arbor Bibliothek zum Einscannen für Google bereit

Rare Bücher liegen in der Ann Arbor Bibliothek zum Einscannen für Google bereit

21. April 2009 Es ist eine Namensliste, die Tag für Tag wächst, und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch von der wachsenden Prominenz ihrer Teilnehmer, und deshalb jetzt als politischer Hebel zum Schutz der „Publikationsfreiheit und der Wahrung von Urheberrechten“ im digitalen Zeitalter ihre volle Wirkung entfalten soll: Der „Heidelberger Appell“ goes Berlin.

Roland Reuß vom Heidelberger Institut für Textkritik, der mit einem fulminanten Artikel (siehe auch FAZ.NET-Spezial: Die Debatte über Open Access) gegen die „Enteignung“ der Autoren durch Google-Books einerseits und durch „Open Access“ als Publikationsauflage für Wissenschaftler andererseits den argumentativen Boden für diese bisher einzigartige Unterschriftenliste geschaffen hat, verspricht sich nun auch politische Unterstützung von höchster Stelle. In einem Brief an die Bundeskanzlerin fordert er ein „politisches Signal“ - auf dass Regierung und Abgeordnete „mit derselben Entschiedenheit für die Wahrung des Urheberrechts und die Publikationsfreiheit eintreten wie etwa für die Interessen der Automobilindustrie“.

Google Buchsuche ist nicht gleich „Open access“

Wie viel für die Autoren auf dem Spiel steht, soll die Liste dokumentieren, die innerhalb eines Monats auf nun 1300 Namen gewachsen ist. Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft sind dabei, darunter Hans Magnus Enzensberger, Siegfried Lenz, Daniel Kehlmann, Sibylle Lewitscharoff und Brigitte Kronauer sowie andere, ja „nahezu alle Büchner-Preisträger der letzten Jahre“. Unterschrieben haben aber auch Übersetzer, Fotografen und Geistes- wie Naturwissenschaftler. Ein intellektuelles Pfund also. Und das trotz (oder vielleicht wegen?) des enormen Widerstandes, der sich seit der Veröffentlichung des „Heidelberger Appells“ auf den Seiten des Reußschen Instituts für Textkritik geregt hat.

Angefangen hatte das mit einer Breitseite der „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“. Diese sah sich jedenfalls aus der Sicht der Naturwissenschaften mit ihrer Förderpolitik zugunsten eines „Open access“, eines offenen Zugangs zu öffentlich - und demnach aus Steuermitteln - geförderten Forschungsresultaten, mit den digitalen Beutezügen des amerikanischen Google-Konzerns gleichgesetzt. Tatsächlich haben das ungefragte Kopieren („Copy and Paste“) von Internetinhalten und das willkürliche Einscannen ganzer Bücher, wie es Google bisher ungehindert vorantreibt, nichts mit dem schon seit Jahren im Forschungsbetrieb etablierten und angesichts der horrenden Abogebühren für hochangesehene Journale sogar als Befreiung gesehenen „Open access“ zu tun - außer der digitalen Plattform Internet.

Das „Gift“ der Nötigung

Reuß hält die beiden Vorgänge in seinem Schreiben an die Bundeskanzlerin diesmal auch strikt getrennt. Es sei ein Zweifronten-Kampf. Im Widerstand gegen die Urheberrechtsverletzungen und das Raubkopierertum Googles könne es zu der „Bizarrerie“ kommen, dass bald „ein regionales amerikanisches Gericht über die Interessen aller deutschen und europäischen Urheber befindet“. Was sich Reuß von der Bundesregierung in diesem Fall verspricht, ist offensichtlich ein amtlicher Einspruch gegen den vom Gericht unterbreiteten Vergleichsvorschlag, dessen Widerspruchsfrist am 5. Mai endet. Der Vergleich in diesem bislang wichtigsten Prozess in Urheberrechtsfragen gegen Google betrifft allerdings nur vergriffene Bücher und sieht eine einmalige Digitalisierungsentschädigung in Höhe von sechzig Euro sowie eine dreiundsechzigprozentige Beteiligung des Urheberrechteinhabers am jeweiligen digitalen Verwertungsgewinn vor .

Was „Open access“ angeht, spricht Reuß nun nicht mehr von einer „grundgesetzwidrigen“ Beschneidung der Forscher- und Autorenfreiheit, sondern vom „Gift“ der Nötigung insbesondere für Geisteswissenschaftler und mittelständische Verlage. Indem die Forschungsorganisationen die Autoren zwängen, ihre nicht auf schnelle Verwertung hin angelegten Editionen, Handbücher und Monographien über kurz oder lang zur kostenfreien Veröffentlichung im Internet anzubieten, würden Forschungsfreiheit und hochqualifizierte Arbeitsplätze gefährdet.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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