Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?
Hinsichtlich der Kirchensteuer haben Sie die Möglichkeit, die Zugehörigkeit Ihrer Konfession bei Ihrem Kreditinstitut anzugeben. Das Kreditinstitut wird in diesem Fall neben der anfallenden Einkommensteuer (25 Prozent der Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne) und dem darauf anfallenden Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Einkommensteuer) auch die Kirchensteuer von Ihren Einkünften einbehalten und an das Finanzamt abführen. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie dann grundsätzlich nichts weiter veranlassen. Geben Sie Ihre Konfessionszugehörigkeit dagegen bei dem Kreditinstitut nicht an, wird die Kirchensteuer auf Ihre Kapitalanlagen im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung nacherhoben. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kapitaleinkünfte wie bisher auch künftig im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung erfassen.
