Als Rentnerehepaar haben wir ein zu versteuerndes Einkommen von 13.000 Euro, zahlen also keine Steuern. Müssen wir künftig Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienhandel mit 25 Prozent versteuern, oder gilt auch hier der persönliche Steuersatz?
Auf Kapitaleinkünfte fällt grundsätzlich Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Da Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, können Sie im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Differenz zwischen der einbehaltenen Abgeltungsteuer und Ihrer regulären tariflichen Einkommensteuer vom Finanzamt zurück erhalten. Hierzu müssen Sie die Einkünfte im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung (wie bisher) angeben.
