Die Entdecker dieses Geschäftsbebarens waren eigentlich Zuhälter. Nur die hatten , wenn sie ihre " Pferdchen" ungefragt verhökerten nicht diesen schönen Begriff " Syndizierungsklauseln" . Mehr denn je gilt Brechts Mackie Messer Satz: " Es ist moralischer eine Bank zu überfallen als eine zu gründen".
Wenn ich bei einer Bank einen Kredit bekomme, geschieht dies auf vertraglicher Basis. Wenn weiterhin gemäß Vertrag eine Forderungsabtretung an Dritte ausgeschlossen wird, würde die Bank bei Zuwiderhandeln vertragsbrüchig und für den daraus entstehenden Schaden des Kreditnehmers haften.
Durch die unerlaubte Forderungsabtretung entsteht für den Käufer keine Anspruchsgrundlage gegenüber dem "ungewollten Kunden". Das ist dann Risiko des Aufkäufers.
Ist das nicht geregelt oder gar Inhalt des Vertrages (Kleingedrucktes) schaut der Kunde in die Röhre.
Herrn Noreikat kann ich mich nur anschließen. Die rechtliche Struktur der Verkäufe von Grundschulden allein oder Krediten einschließlich Sicherheiten, Rechtsgrundlage, Hintergrund und Ablauf der späteren Sicherheitenverwertung durch die Investoren bedürfen der Aufklärung. Denn nur ein kleiner Teil von Bankern und spezialisierten Rechtsanwälten vornehmlich in Großkanzleien ist mit diesen Geschäften und den damit für Kreditnehmer verbundenen Risiken vertraut. Ihrer weiteren Berichterstattung sehe ich mit Interesse entgegen. Bleiben Sie dran!
Für denjenigen, der kein Finanzexperte ist, wird mehr verschleiert als aufgeklärt - da hilft auch keine "moralische Empörung".
Daß die Grundschuld in voller Höhe bestehen bleibt und "aus dieser" vollstreckt wird, ist ja nun nichts Neues. Trotzdem ist meiner Kenntnis nach für die Forderung an den Kreditnehmer nur wichtig, wie hoch der Kredit valutiert.
Frage: Wie(!) kommt die Zwangsvollstreckung zustande ? Die Bemerkung "trotz pünktlicher Tilgung" hilft da nicht weiter. Wird am Ende der Kreditlaufzeit *Lone Star* (u.a. ?) nicht verlängern; werden "mutwillig" Kredite gekündigt ?
Hier - und in einem TV-Bericht - fehlt einfach das "missing link": wie soll(te) es möglich sein, mehr von einem Kreditnehmer zu verlangen als er schuldet und/oder warum gelingen keine (oft monatelang verhandelten) Umschuldungen ?
Das Zusammenwerfen von verschiedenen Tatbeständen, u.a. auch die Durchführung von ZV, die *Lone Star* (u.a.) "nur" rigoroser als eine Sparkasse betreiben, führt dann zu "Gerüchten". Auch sollten die Gründe klargestellt werden, die deutsche Banken derart vorgehen lassen. Ich kann es mir denken aber mir wäre es lieber, wenn die FAZ-Finanzexperten dies auch schrieben.
Ein ausgezeichneter Artikel, der ein seit vielen Jahren bekanntes und gern verschwiegenes Gebahren offenlegt, das selbst von Anstalten des Öffentlichen Rechts, wie der Stadtsparkasse, vollzogen wird. Wenn ein Kreditnehmer mit zweckgebundenem Kredit und entsprechenden Sicherheiten selbst einem solchen Unternehmen kein Vertrauen mehr entgegenbringen kann, dann sollte er auch den laufenden Diskussionen darüber in den Regierungsgremien mißtrauen.
Was hat mein neuer amerikanischer Partner einen schönen Namen.
Etwa 2005 erreichte die Welle auch die Sparkassen und Genossenschaften. Seitdem stehen die sogenannten Syndizierungsklauseln in allen Darlehensverträgen. Sie müssen besonders kenntlich gemacht sein. Der Normalkunde achtet nicht darauf. Glücklicherweise sind die genannten Bankengruppen bis auf einige Vorwitzige insgesamt immer noch etwas träge, sodaß wohl nicht allzuviel gelaufen ist.
Kreditverkäufe deutscher Banken sind doch allemal besser, als wenn sie Subprimes aus USA kaufen :-)
Man kann das problematische Geschäftsgebahren natürlich unmoralisch oder unseriös nennen - und das ist es auch. Aber es ist legal. Und dies ist einmal mehr ein Zeichen dafür, von wie schlechter Qualität die staatlich verwesten Rechtsinstitute sind. Rechtsfindung, geeignete, spezielle, universale und optimale Rechtsinstitute und auch die mediativ-gerichtliche Rechtsüberprüfung sollte endlich aus den Händen des staatlichen Monopols genommen werden und auf dem Markt perfektioniert werden. Unzulänglichkeiten wie die hier - lobenswert ausführlich - geschilderten sind blanker Horror für das Leben der Menschen und dessen fundamentale Grundlagen wie Eigentum und Vertrag.
und ein anachronistisches Zwangsversteigerungsgesetz aus dem Jahr 1897 - welches in den letzten Jahrzehnten nur minimal reformiert wurde - erlauben (nicht nur) den Heuschrecken in Deutschland eine beispiellose Bereicherung zu Lasten der Kreditnehmer.
Nun droht, der Gesetzgeber doch tatsächlich - mit Flickschusterei (der BGH hat schon lange das Sonderkündigungsrecht bestätigt) - die Gesetzeslücken zu schließen und schon kommt der Aufschrei der Pfandbriefbanken.
Rigoros und verbraucherfreundlich wäre eine generelle Untersagung des Verkaufs von Immobiliarkrediten - aber hierzu werden sich die Damen und Herren Politiker wohl nicht durchringen können - die meisten haben schließlich selbst eine Immobilienfinanzierung laufen und werden es schwerlich mit "ihren" Banken verderben wollen.
Bei soviel armseliger Politik, kann ich nur sagen: Armes Deutschland, erst wenn die Heuschrecken weitergezogen sind, weil es nichts mehr zu "fressen" gibt, werden wohl auch unsere Politiker merken, dass da was quer gelaufen ist.
MfG. Jens Leschmann
Kreditsachverständiger
Der Artikel zeichnet sich durch eine gute Recherche aus.
Er ist eine große Hilfe für die Anhörung im Finanzausschuss am 25.1.2008 in Berlin.
MfG Prof. H. Bockholt,
FH Koblenz
Der Beitrag "Zwangsversteigerung trotz pünktlicher Tilgung" enthält leider eine Reihe von Fehlern. Es ist schade, dass auch die FAZ lediglich Urichtigkeiten wiederholt, ohne sauber zu recherchieren.
Richtig ist zwar, dass Grundschuld und Darlehen über die Zweckerklärung verbunden sind. Allerdings ist keine Transaktion im Markt bekannt, bei der eine Trennung dieser beiden Elemente vorgenommen wurde. Daher ist es immer so, dass der Kunde alle Einwendungen aus dem Kreditvertrag auch dem Inhaber der Grundschuld entgegenhalten kann. Alle anderen Darstellungen sind offensichtlich falsch. Selbst wenn es, wie behauptet wird, zu dem Versuch der Versteigerung bei laufendem Kreditverhältnis gekommen sein sollte, steht dem Kunden jederzeit die Möglichkeit zu, die Zwangsversteigerung durch ein Gericht - auch sofort im einweiligen Rechtsschutz - einstellen zu lassen.
Leider werden in dem Artikel auch wieder Verkäufe von noch bedienten mit leistungsgestörten Krediten, die bereits gekündigt sind, weil der Kunde selbst vertragsbrüchig geworden ist, vermengt. In letzterem Fall kann unproblematisch verwertet werden. Dies betrifft z.B. auch allein die Darlehen, die die in dem Artikel genannte Aareal Bank verkauft hat.
