01. Juli 2009 Von Ende September an gilt: Alle privaten und gesetzlichen Renten sowie Pensionen bis ins Jahr 2005 zurück sind dem Finanzamt zu melden. Wer für die fraglichen Jahre keine oder keine vollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss daher unbedingt klären, ob er dazu verpflichtet war und Steuern hätte zahlen müssen.
Falls ja, sollte er die Steuererklärung nachholen oder korrigieren, bevor die Kontrollen beginnen. Er bleibt dann auf jeden Fall straffrei. Sobald die Finanzämter sich von sich aus melden, ist die Chance vorbei.
Mit Steuerkarte aus dem Schneider
Aus dem Schneider ist, wer eine Pension oder Firmenrente auf Steuerkarte mit Steuerklasse I, II, III oder IV bekommt und keine weiteren Einnahmen hat. Eine Steuererklärung ist dann nicht nötig. Das Finanzamt kommt mit der Lohnsteuer, die der (Ex-)Arbeitgeber gleich abführt, auf seine Kosten. Wer zusätzlich noch Renteneinkünfte oder Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt, ist allerdings in der Pflicht.
Einstieg in komplizierte Materie
Erster Schritt ist die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte für die fraglichen Jahre. Schon das ist kompliziert. Grundsätzlich gilt: Private und gesetzliche Renten und Pensionen sind steuerpflichtig, wenn die Beiträge dafür steuerfrei waren und umgekehrt.
Komplikation gibt es bei der gesetzlichen Rente, Rürup-Renten und Renten von Versorgungswerken: Diese Beiträge waren zu einem mehr oder weniger großem Teil aus versteuertem Einkommen zu zahlen. Je nach Rentenart und -beginn bleibt deshalb ein bestimmter Teil steuerfrei.
Bei privaten Renten gilt: Aus versteuertem Einkommen gezahlte Beiträge bleiben bei der Rückzahlung im Alter steuerfrei. Zu versteuern ist nur die Verzinsung der Beiträge. Der Löwenanteil privater Renten fällt daher beim Finanzamt nicht ins Gewicht.
Berichte über Bagatellgrenze
Ganz aktuell ist ein Zeitungsbericht zum Thema erschienen, wonach die Finanzverwaltung angeblich Fälle bis zu einer Bagatellgrenze nicht weiter verfolgen will. Die Angaben zur Höhe der Bagatellgrenze sind vage.
Zweifelhaft ist schon, ob die Finanzverwaltung berechtigt ist, aufs Eintreiben der Steuern zu verzichten. Betroffene sollten sich auf keinen Fall darauf verlassen, dass sie trotz Steuerpflicht nicht zahlen müssen. Abgesehen davon lässt sich im Einzelfall vor Abgabe der Steuererklärung kaum abschätzen, wie viel Steuern fällig sind.
Tipps
Ausweg. Reichen Sie versäumte Steuererklärungen vor Oktober nach. Bis dahin haben Sie keine Kontrollen zu befürchten. Erst danach erfährt das Finanzamt von Ihren Alterseinkünften.
Formulare. Die Formulare für Ihre Steuererklärung bekommen Sie entweder bei Finanzämtern oder per Internet unter www.bundesfinanzministerium.de.
Beratung. Lassen Sie sich im Zweifel rechtzeitig beraten. Die Kosten dafür werden bei der Steuererklärung berücksichtigt.
Finanztestserie. Weitere Informationen zum Thema liefern die nächsten Finanztest-Ausgaben:
* Finanztest 8/2009 (ab 21. Juli): Steuererklärung ja oder nein
* Finanztest 9/2009 (ab 18. August): Schritt für Schritt durch die Formulare
* Finanztest 10/2009 (ab 15. September): Freibrief vom Finanzamt
* Finanztest 11/2009 (ab 20. Oktober): Blick in die Zukunft
Der Text und die Tabellen wurden, soweit nicht anders ausgewiesen, von unserem Kooperationspartner Stiftung Warentest erstellt. Die vollständigen Informationen sind kostenpflichtig unter test.de abzurufen.
Text: Finanztest
Bildmaterial: F.A.Z.
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