Wie bekommt der Fiskus seine Steuer, wenn ich zu einem Auslandsbroker wechsle?
Auf inländische Dividendenerträge und ähnliche gewinnabhängige Vergütungen wird die Steuer bereits bei dem Vergütungsschuldner einbehalten, so dass bei Ihrer Depotbank ausschließlich die Nettobeträge nach Steuereinbehalt ankommen. In allen anderen Fällen, insbesondere bei zinsähnlichen Vergütungen und Erträgen aus Investmentfonds wird der Steuereinbehalt von inländischen Kreditinstituten durchgeführt. Sofern Sie bei einem ausländischen Kreditinstitut Ihr Depot unterhalten, ist dieses nicht zur Abführung der Abgeltungsteuer verpflichtet. Da insoweit Ihre Kapitaleinkünfte nicht dem Steuerabzug unterliegen, müssen Sie die Einkünfte wie bisher auch in Zukunft im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben. Die fällige Steuer entrichten Sie dann wie bisher auch im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung.
