Wer darauf verzichtet, eine Steuererklärung in Sachen Zinsen und Dividenden u.a. nur deswegen nicht abzugeben, weil das Arbeit macht, hat es auch nicht verdient zu klagen und verliert rd. 7-8 % Steuerersparnis. So groß ist die Differenz, wenn ein Rentner, der dafür eigentlich Zeit haben sollte, seine Steuererklärung auf einem gesonderten Blatt in das vorgegebene Muster einfügt. Zur Not gehen Sie mal zu ihrer Bank, die stellen das ggf kostenlos oder für maximal 20,00 € für Sie zusammen - entsprechend dem Finanzamtvordruck - und schon kassieren sie zurück. Vielleicht aber geben Rentner nicht gerne eine Steuererklärung ab, weil sie sonstige Einnahmen haben, die sie - noch nicht- versteuern (Mieten etc). mfg
Sie schreiben, man könne zurückfordern, falls der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25 + K + Soli. Schauen Sie sich bitte mal die hochkomplexe "Rechensystematik" zu diesem Thema anhand von Datev-Modellrechnungen an, und Sie werden ganz erstaunt feststellen, dass man so gut wie NICHTS verdienen darf, um etwas zurück zu bekommen. Das ist keine Rechensystematik, das ist Augenwischerei, das ist Betrugssystematik, was der Gesetzgeber da macht!
ausserordentlich interessant waere es wenn uns der freund der alten waehrung seine rendite p.a. seit 1980 mitteilen wuerde.
Es soll Leute geben, welche als Einzelgänger, in ihrem Leben, auf niemanden, ausser sich selbst gehört haben.
Obwohl diese Leute, bedingt durch ihr stetiges Studieren der Wirtschaft sofort die
z.Z. besten Anlagetips für Papieranbeter parat hätten, zogen sie es vor, auf eine
6000 Jahre alte Währung zu setzen.
Beispiel: Möchten sie mit Papier Gewinne machen, sind die Chancsen bei russischem Uran und bezogen auf das zu erwartende Wachstum in Vietnam besonders gut.
Ich weiss nicht, welche Gewinne die Dax-Anbeter in den letzten Jahren
verzeichnen konnten, mein Gold-Geld-Wert-Betrag hat sich seit
2001 leider nur verdreifacht.
Die Lagerung von pyhsischem Gold in einer Sparkasse, ist bei einem Betrag von
40 Euro im Jahr, selbstverständlich fast unerschwinglich teuer.
Wer Hadgefongs mit jährlich 20% Gewinnabzugsgebühr besitzt, hat selbstverständlich sich, und nicht den Herausgeber dieser, bereichert.
Wie sie schon ahnen, kennt, unser einer seiner einen, welcher bedingt durch
das spezifische Gewicht für Gold von 19,3 ein so teures Bankschliessfach gemietet hat.
Dieser hat keine Kinder, und hofft, dass sein nächster Verwandter, dem er eine
Zugangsvollmacht erteilte, den 0 % an Steuern gerecht wird.
Am Wechsel der Anlegeart verdienen nur die Banken mit satten Gebühren.
An Sparerfreibeträge denken und auch mal, wenn es denn wirklich so kompliziert sein sollte die Kapitalertärge zu erklären, einen Steuerberater beauftragen. Man kann da durchaus vorher einen vernünftigen Preis aushandeln.
Ich halte die Abgeltungssteuer für sinnvoll. Die Autorin des Artikels hätte eher mal hinterfragen sollen warum Einkommen aus Kapitalerträgen mit einem Steuersatz von 25 %, Einkommen aus der Erwerbstätigkeit dagegen in der Spitze mit 45 % plus 5,5 % Solidaritäszuschlag abgegolten werden. Was das mit der Gleichheit der Besteuerung zu tun hat, verschliesst sich völlig.
Meines Erachtens sollte der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer - bei Streichung aller Steuerabzugsbeträge - ebenfalls auf 25 % abgesenkt werden. Dasselbe sollte für die Körperschaftssteuer gelten.
