für das private Bankgewerbe (nicht Sparkassen, nicht Volksbanken) gilt:
1. Im Rahmen der gesetzlichen Entschädigung gehen zumindest 10 Prozent der Kundengelder sowie alle Anlagen über € 20.000 verloren.
2. Der Einlagensicherungsfonds schützt allein Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf Namen lautende Sparbriefe - nicht jedoch Schuldverschreibungen (und dazu gehören die "beliebten" Zertifikate). Deren Rückzahlungsmodalitäten klärt im Zweifel der Insolvenzverwalter.
3. Ohnehin dürfte der 1976 gegründete Einlagensicherungsfonds nur ein Volumen von einem Prozent der Kundeneinlagen (0,3 Promille/Jahr mal 32 Jahre), d.h. etwa 10 Mrd. Euro haben. Dieser Betrag lässt sich relativ leicht ermitteln, denn im Januar 2008 beliefen sich lt. Monatsbericht der Bundesbank die Einlagen und aufgenommenen Kredite von Nichtbanken der (privaten) Kreditbanken auf € 951,5 Mrd. Euro. Die genaue Höhe des hochgelobten Einlagensicherungsfonds ist aber strikt geheim - warum wohl ???
4. Um gewalttätige Ausschreitungen nach einer "richtig großen Pleite" zu vermeiden dürfte daher der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.
