Frage 8

Sparerfreibetrag

Muss man die 25 Prozent Abgeltungssteuer erst zahlen, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wurde?

Ab 2009 gilt ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und von 1602 Euro für Verheiratete. Kapitaleinkünfte bis zu dieser Höhe unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.



 

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