Muss man die 25 Prozent Abgeltungssteuer erst zahlen, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wurde?
Ab 2009 gilt ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und von 1602 Euro für Verheiratete. Kapitaleinkünfte bis zu dieser Höhe unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.
