Online-Banking Kunden müssen eine Virenschutzsoftware und Firewall benutzen

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Online-Banking einen Virenschutz erfordert. Bankkunden müssen für einen ausreichenden Schutz vor Betrügern sorgen. Sonst können sie das Geld nicht von der Bank zurückfordern - sondern allenfalls von dem Straftäter. Von Joachim Jahn

Lesermeinungen zum Beitrag

25. Januar 2008 17:47
Deutsche Gerechtigkeit...  
Bernd Almstedt (Almstedt)

Ein sehr amüsantes Urteil... Es erinnert mich an Verkehrsrichter, die keinen Führerschein besitzen. Natürlich hat das Urteil seine volle Berechtigung, schließlich wird auch von jedem Autofahrer eine gewisse, wenn auch minimale Sachkenntnis vorausgesetzt. Die Begründung allerdings zeigt eindeutig, dass die formulierenden Richter besser selbst auch auf das Internetbanking verzichten sollten... ;o))

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25. Januar 2008 17:08
Urteil erst lesen!  
Michael Berens (Bermi)

Bevor man sich zu einem Urteil äußert, ist es immer sehr empfehlenswert, das Urteil vollständig(!) zu lesen. Denn im vorliegenden Fall ist das Geld von dem Konto des Klägers unter Verwendung von PIN und TAN auf das Konto des Beklagten überwiesen worden. Von dort hat dieser es per Western Union an eine E-Mail-Bekanntschaft nach Russland transferiert. Allerdings bleibt der Kläger gerade nicht auf seinem Schaden sitzen, sondern vielmehr wurde der Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.137,33 € nebst Zinsen zu zahlen. Auch hat sich nicht der Kläger, sondern der Beklagte der Geldwäsche schuldig gemacht.
Sofern einige Kommentatoren über den unwissenden Richter herziehen, sei Ihnen ebenfalls zunächst der volle Urteilstext empfohlen, der sich recht ausführlich mit den technischen Möglichkeiten des Online-Banking auseinandersetzt. Da ein Richter in der Regel jedoch über eine Vielzahl von Sachverhalten zu entscheiden hat, müsste das Studium der Rechtswissenschaften nicht nur um die genannten Pflichtanteile, sondern um solche in Medizin, Physik, Architektur etc. erweitert werden. Verfügt der Richter im zu entscheidenden Fall nicht über die notwendige Sachkunde, hat er sich ggf. durch einen entsprechenden Sachverständigen beraten zu lassen!

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25. Januar 2008 16:57
Gefahr nicht nur durch Phishing  
Ralf Schelberg (ralfsb)

Beim aufmerksamen Lesen des Artikels erfährt man, dass es keineswegs sicher ist, ob der Schaden durch Phishing, also eine gefälschte Email, entstand. Tatsächlich geht die Bedrohung durch Internetkriminalität heute schon sehr viel weiter. Neben Trojanern, die z.B. auf besuchten Webseiten versteckt sein können, kommt auch immer mehr der Angriff auf den DSL-Router in Mode, also den unscheinbaren kleinen Kasten der bei vielen die Verbindung zum Internet herstellt. Ein Eintrag eines falschen Nameservers in diesem Gerät, führt zur Umleitung auf gefälschte Webseiten. Hierdurch können auch Benutzer von Apple oder Linux Systemen gefährdet sein.
In dem lesenswerten Artikel "Betrug im Online-Banking wird raffinierter" von Holger Schmidt im November letzten Jahres, war allein 3100 Betrugsfällen in nur 10 Monaten die Rede. Durchschnittlicher Schaden: 4500 Euro.
Man muss leider die Konsequenz ziehen, dass heute fast jeder gefährdet ist. Nicht nur das Sicherheitsbewusstsein der Anwender muss sich verbessern, auch die Banken sind hier in der Pflicht. In der Vergangenheit wurde von Ihnen leider viel zu häufig abgewiegelt. Aber das PIN - (i)TAN Verfahren ist ja so billig für sie...

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25. Januar 2008 14:14
Risiken vermeiden!  
Andreas Frick (Hephaistos)

Angesichts auch dieser Rechtsprechung kann ich nur davor warnen, Internetbanking mit dem Girokonto von einem Rechner zu machen, den man nicht sicher beherrscht. Das ist bei Windows regelmäßig nicht der Fall, da das System viel zu viele Sicherheitslücken hat und nur mit großem Aufwand halbwegs dicht zu bekommen ist. Die Infektion mit einem Trojanischen Pferd kann teilweise schon durch das bloße Besuchen einer entsprechenden WWW-Seite erfolgen. Dagegen hilft auch eine Firewall nicht. Der Virenscanner ist auch eigentlich überflüssig, solange man ohne Administratorrechte arbeitet und keine Programme aus ungeprüften Quellen herunterläd. Phishing läßt sich dagegen einfach verhindern, indem man sich grundsätzlich nie über eine E-Mail in die Bank einloggt. In diesem Zusammenhang hilft es auch ungemein, E-Mails nicht als html sondern als Text darstellen zu lassen. Dann wird sofort klar, wohin Klicks auf Links führen.

Ansonsten zeigt das Urteil, daß die Richter von der Problematik keinen blassen Schimmer hatten. Ein Jurastudium reicht zum Verständnis der Problematik auch sicher nicht aus. Das Studium sollte reformiert und um Pflinchtanteile in Informatik, Mathe und Naturwissenschaften ergänzt werden.

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25. Januar 2008 12:39
Ist der Kunde immer der Dumme?  
Brigitte Walter (UdoMZ)

Man kann im Zusammenhang der Frage, wer für Schäden durch Phishing o.ä. haftet wohl nicht ganz die Frage ausblenden, in wessen Interesse denn hauptsächlich die Zunahme des Internetbanking liegt: nämlich in dem der Banken, die auf diese Weise Personal abbauen und Filialen schließen bzw. deren Öffnungszeiten auf für normal arbeitende Menschen quasi unerreichbare Zeiten reduzieren können. Sicher rechtfertigt das nicht, wenn jemand immer noch glaubt, auf irgendwelche unverständlichen eMails hin, vertrauliche Kontodaten versenden zu müssen; aber das Urteil scheint die Angelegenheit ja grundsätzlicher anzugehen, und dann sollten die Herren und Damen Richter auch nicht nur Teilaspekte herausgreifen.

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25. Januar 2008 12:26
Phishing  
Norbert Müller (B417931)

Wenn man bedenkt das immer noch über 40% der sogenannten klugen Deutschen
immer noch keine Programme auf ihren Rechnern haben die das verhindern, wie z.b. Internet Security usw, dann fehlt einem jegliches Verständnis. Dann muss sich auch noch ein Landgericht mit so etwas beschäftigen weil die Einsicht solcher Leute nicht einsichtig ist. Wichtig ist das man im Fernsehen die Blödmacher-Sender schaut da kann noch etwas gelernt werden.Es gibt aber auch Sendungen die genau dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung bringen.Wofür schauen und sich entsprechend sichern wir haben doch die Gericht und die werden das schon richten. Das ist aber jetzt ganz gewaltig zu RECHT schief gegangen.Wer heute noch ohne entsprechende Sicherungen
ins Netz geht handelt verwantwortungslos und muss für den entsprechenden angerichteten Schaden selbst zur Verantwortung gezogen werden. Es muss weh tun weil es sonst diese Leute niemals begreifen.

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25. Januar 2008 12:08
Stand der Technik auf allen Seiten  
Jürgen Meyer (uk21632V)

Als Phishing Opfer in vergleichbarer Situation möchte ich den Stand der Technik auch auf Seiten der Bankinstitute ansprechen.

Das PIN / TAN Verfahren ist nicht mehr zeitgemäß! Die Banken müssen mindestens ein Verfahren mit iTan anbieten, d.h. es wird im Verlauf der Überweisungsübermittlung eine bestimmte TAN aus einem vorliegenden per gelber Briefpost zugesandten Block verlangt. Besser noch ist das mTAN Verfahren, wo die TAN per SMS (oder sonstwie) zugesandt wird.

Die Banken kommen in dieser Hinsicht ihren Aufklärungspflichten nicht nach und sind (wie auch an manch anderer Stelle) zu langsam.

Nur juristisch sind sie auf Draht, um sich schadlos zu halten. - Mein jüngst abgeschlossenes Schiedsverfahren mit einer der Volks- und Raiffeisenbanken werde ich deswegen nicht als zivilrechtliche Klage weiterführen.

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24. Januar 2008 22:56
Wenn Mausschubser Recht sprechen  
Charly Kühnast (ckuehnast)


Der Tenor des Urteils ist sicherlich zu begrüßen: wer nicht für eine gewisse grundlegende Absicherung seines Systems sorgt, soll (mit)haften, wenn daraus finanzieller Schaden entsteht. Das ist einzusehen.

Armselig, weil schlicht unnütz, sind dagegen die Empfehlungen zu konkreten Schutzmaßnahmen, die der Richter ausgesprochen hat. Phishing ist in erster Linie ein Angriff gegen das Hirn, nicht gegen die Technik. Einem Benutzer wird ein vertrauenswürdiger Kontext vorgegaukelt. Noch schlimmer der Passus, in dem es um Firewalls geht: Firewalls schützen davor, dass ein Unbefugter Dienste in Anspruch nimmt, die der angegriffene Rechner anbietet. Mal ganz davon abgesehen, dass a) auf einem sauber konfigurierten System ohne überflüssige Dienste überhaupt keine Firewall notwendig ist und b) für die korrekte Konfiguration einer Firewall ein Mindestmaß an Wissen um die involvierten Adressen und Protokolle notwendig ist: Firewalls helfen in keinem Fall gegen Phishing.
Zu guter Letzt spricht aus den Formulierungen des Richters glasklar die Tatsache, dass er noch nie mit einem anderen System als dem Windows auf seinen Schreibtisch in Berührung gekommen ist.
Ich kann nur hoffen, dass solcher Dilettantismus nicht Schule macht.

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