Können Verluste aus Aktiengeschäften steuermindernd geltend gemacht werden? Und wie sieht es bei Gewinnen/Verlusten aus Optionsscheingeschäften aus?
Wenn Sie Optionsscheine nach dem 31. Dezember 2008 erwerben, unterliegen Veräußerungsgewinne nach allgemeinen Regeln der Abgeltungsteuer. Veräußerungsverluste können grundsätzlich steuerlich abgezogen werden. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel daran, ob auch Aufwendungen aus einem Verfall von Optionsscheinen steuerlich abziehbar sind. Die Finanzverwaltung verneint dies. Um hier insoweit einen steuerlichen Abzug von Verlusten sicherzustellen, sollten Sie gegebenenfalls eine Veräußerung der von Ihnen erworbenen Optionsscheine in Erwägung ziehen. Veräußerungsverluste aus Aktien, die Sie nach dem 31.12.2008 erworben haben, können grundsätzlich ebenfalls steuermindernd berücksichtigt werden. Allerdings ist die Nutzung dieser Veräußerungsverluste eingeschränkt. Eine Verrechnung ist nur mit Veräußerungsgewinnen aus entsprechenden Aktiengeschäften zulässig. Eine Verrechnung mit laufenden Kapitaleinkünften oder anderen Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen ist dagegen ausgeschlossen.
