Einlagensicherung

Komplexes System

22. Januar 2008 Kriseln die Banken, stellen sich Anleger immer wieder dieselbe Frage: Wie sicher sind meine Anlagen. Hier ein Überblick über die in Deutschland geltenden Regeln. Wenig komfortabel ist die gesetzliche Einlagensicherung. Ihr kommt aber auch gegenüber anderen Ländern vergleichsweise geringe Bedeutung zu, weil der tatsächliche Schutz in der Regel über den gesetzlichen hinausgeht.

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz schützt 90 Prozent der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro. Den Entschädigungsfall stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest. Bei der KfW-Bankengruppe existieren zu diesem Zweck Entschädigungseinrichtungen gebildet, die den Einlagenschutz sicherstellen sollen. Diese unterteilen sich nach der Art der Institute. Zudem haben einige Verbände eigene Entschädigungseinrichtungen. Alle diese Sicherungssysteme sind aber auf Einzelfälle ausgelegt. Eine allgemeine Bankenkrise könne sie nicht auffangen.

Private Banken

Für Privatbanken tritt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH ein, sofern das Institut dieser angeschlossen ist. Durch den Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert.

Dieser Schutz umfaßt alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.

Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt. Öffentliche Banken, Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen sowie Bausparkassen haben eigene Einlagensicherungseinrichtungen.

Öffentlichen Banken

Die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands gewährt im wesentlichen den gesetzlichen Einlagenschutz. Darüber hinaus sichert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands alle Nichtbankeneinlagen, die über den maximalen gesetzlichen Entschädigungsanspruch hinausgehen. Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder sowie Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen.

Volks- und Raiffeisenbanken

Volks- und Raiffeisenbanken sind der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen. Diese schützt die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung.

Sparkassen

Die Sicherungseinrichtung der Sparkassen gewährt eine unbegrenzte Absicherung und ist vierstufig aufgebaut. Die erste Stufe bilden 12 regionale Sparkassen-Stützungsfonds, die zweite Stufe sind die eigenen Fonds der Landesbanken und Girozentralen. Stufe drei ist der Sparkassen-Stützungsfonds als Gesamtvolumen aller regionalen Stützungsfonds. Dazu kommt als vierte Stufe die Gewährträgerhaftung, wodurch die Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der Sparkasse bzw. Landesbank übernehmen. Das gilt aber nur für Ansprüche, die vor dem 18. Juli 2005 entstanden sind.

Wertpapierhandelsunternehmen

Für Wertpapierhandelsunternehmen springt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ein und gewährt den gesetzlichen Einlagenschutz. Dies gilt aber nur für Mitgliedsunternehmen. Die Problematik dessen hat sich im Betrugsfall Phönix gezeigt, in dem zahlreiche Mitgliedsunternehmen den Verband verließen, bevor der Entschädigungsfall festgestellt wurden (vgl. Phoenix wird zum Härtetest für die Entschädigungseinrichtung).

Bausparkassen

Bausparverträge und die angelaufenen Zinsen werden in voller Höhe zum einen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken gesichert. Die meisten Bausparkassen sind zudem dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. angeschlossen. Hierdurch sind alle Einlagen inklusive der Zinsen bis zu 250.000 Euro gesichert.

Bausparkassen, die zu großen Banken gehören, unterliegen dem Einlagensicherungsfonds für Bank-Bausparkassen, der die Guthaben eines jeden Kunden inklusive Zinsen in unbegrenzter Höhe sichert.

Öffentliche Bausparkassen, also Landesbausparkassen (LBS), werden durch das Sicherungssystem des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gesichert. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall gehört der Sicherungseinrichtung des BVR an.

Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors und nicht die der F.A.Z.-Redaktion wieder.



Text: @mho
Bildmaterial: AP

NamePunkteProzent
Dax 7.041,71 +0,55
TecDax 839,26 +0,48
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.820,02 +0,48
Nikkei 225 13.743,36 +0,64
S&P 500 Zert. 13,88 +0,58
Euro/Dollar 1,54 -0,12
Bund Future 114,90 -0,15
Gold 882,30 -0,31
Öl 122,46 +1,63
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche

F.A.Z. Electronic Media GmbH 2001 - 2008

Quellen: IS.eFinance Solutions using Deutsche Börse AG, Morningstar und weitere. IS.eFinance Solutions implemented and powered by Interactive Data Managed Solutions AG, ©  1999-2007. Alle Börsendaten werden mit 15 Minuten Verzögerung dargestellt.