Finanzkrise

Neue Bilanzierungsregeln verschärfen die Probleme

18. März 2008 An den Finanzmärkten nehmen die Besorgnisse zu, dass die neuen IFRS-Bewertungsvorschriften die aktuelle Krise verschärfen. Die Vorschrift, nach der Banken viele Vermögenswerte nach den aktuellen Marktkursen bewerten müssen ("mark to market"), beschleunige auf einigen Märkten die Talfahrt der Kurse, kritisieren Fachleute. Außerdem könnten die Vorschriften unterschiedlich ausgelegt werden, zumal es oft noch an international abgestimmten Anwendungsregeln fehle. Dies trage zu dem Misstrauen der Banken untereinander bei.

Die neuen Rechnungslegungsvorschriften „International Financial Reporting Standards" (IFRS), die die meisten großen europäischen Finanzinstitute seit einigen Jahren anwenden müssen, schreiben für viele Vermögenswerte eine Bewertung zu den aktuellen Marktpreisen vor. In jüngster Zeit zeigt sich, dass dies eine Abwärtsspirale auslösen kann.

Lösen Bewertungsvorschriften eine Abwärtsspirale aus?

Der Hintergrund: Wegen der Kursverluste bei Anleihen und anderen Aktiva fordern zahlreiche Banken ihre Kreditnehmer wie zum Beispiel Hedge-Fonds auf, die Kredite mit zusätzlichen Sicherheiten zu unterlegen. Das zwingt manche Fonds zu Notverkäufen zum Beispiel von Anleihen. Solche Notverkäufe lassen die Marktkurse weiter absacken. Die Mark-to-Market-Vorschrift zwingt dann alle übrigen Marktteilnehmern zu Wertberichtigungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung als Verluste durchschlagen. Das kann weitere Notverkäufe auslösen, die die Kurse noch tiefer drücken.

Hinter der Mark-to-Market-Vorschrift steht die Idee, die Aktionäre der Bank besser als früher über deren tatsächliche Vermögenslage zu informieren - und den Aktionären damit eine bessere Erfolgskontrolle der Bankmanager zu ermöglichen. Das soll den für Aktionäre kaum nachvollziehbaren Aufbau - und in schlechten Jahren: heimlichen Abbau - „stiller Reserven" verhindern. Unbedacht blieb dabei offenbar, dass es zu einer Situation wie derzeit kommen könnte, in der die Vorschrift „prozyklisch" und damit krisenverschärfend wirkt.

Im Detail sind die Regeln, welche Vermögenswerte zu Marktpreisen angesetzt werden müssen, kompliziert und interpretationsfähig, lassen den Banken zudem Wahlmöglichkeiten. Fachleute beklagen, dass Bankbilanzen deshalb inzwischen nicht mehr vergleichbar seien. Nach IFRS müssen die Banken alle Vermögenswerte in eine von drei Kategorien einordnen. In die erste Kategorie werden Aktiva genommen, welche die Bank bis Ende der Laufzeit zu halten gedenkt ("held to maturity"). Etwas vereinfacht dargestellt, bleibt dieses Aktivum die ganze Laufzeit über zum Nominalwert in der Bilanz. Zwischenzeitliche Kursschwankungen bleiben unberücksichtigt.

Bewertungsparadoxon kann die Bilanzen amerikanischer Banken schönen

Hingegen müssen alle Aktiva, die eine Bank im Wertpapierhandel vorübergehend hält, stets zu Marktkursen bilanziert werden. Sinkt der Kurs solch einer Anleihe oder Aktie, geht dies in voller Höhe als Verlust in die Erfolgsrechnung ein - was angesichts des Kursverfalls auf vielen Märkten derzeit in die Abwärtsspirale führt. Vermögenswerte, die eine Bank vorübergehend halten will, werden in eine dritte Kategorie (“available for sale") eingeordnet. Ändert sich der Wert solch eines Aktivums, wird dies nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, sondern in der Bilanzposition Neubewertungsrücklage erfasst - und erhöht oder schmälert das Eigenkapital.

Gibt es - wie derzeit häufig - für ein Aktivum mangels Nachfrage keinen Marktkurs, darf nach Absprache mit den Wirtschaftsprüfern ein früherer Kurs angesetzt werden. Erscheint dies wegen der zwischenzeitlichen Kursbewegungen am Markt als nicht sachgerecht, wird der aktuelle Kurs eines ähnlichen Papiers angesetzt. Geht auch dies nicht, muss der aktuelle Wert des Aktivums finanzmathematisch berechnet werden. Allerdings gibt es unterschiedliche mathematische Modelle, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen - was dann den Vorwurf provozieren kann, von den Prüfern härter als die Konkurrenten behandelt zu werden. Zudem ist oft strittig, welches Modell einem hochkomplexen Finanzinstrument angemessen ist.

Ein weiterer Streitpunkt scheint darin zu liegen, inwieweit auch die Passiva einer Bank - zum Beispiel von ihr emittierte Anleihen und Zertifikate - zu Marktkursen bewertet werden müssen oder dürfen. Die Mark-to-Market-Bewertung von Passiva kann zu geradezu paradoxen Ergebnissen führen: Stuft beispielsweise eine Ratingagentur die Bonität einer Bank herab und sinkt daraufhin der Kurs einer von der Bank emittierten Anleihe, läuft dies bei Bewertung zu Marktpreisen für die Bank auf einen Buchgewinn heraus. Aufgrund der amerikanischen GAAP-Bilanzierungsregeln hat dieser Effekt die Ergebnisse amerikanischer Banken im vierten Quartal zum Teil beträchtlich aufgebessert. Die in Europa verbindlichen IFRS-Regeln seien bei der Marktbewertung von Passiva aber deutlich restriktiver, heißt es.



Text: F.A.Z., 19.03.2008, Nr. 67 / Seite 19
Bildmaterial: REUTERS

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