Von Joachim Jahn und Manfred Schäfers
23. Januar 2008 Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die obersten Steuerrichter beschlossen deshalb am Mittwoch in München, in dieser Frage das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das Gericht argumentierte, bei den Fahrten handele es sich nicht, wie die Bundesregierung sagt, um Privatfahrten, sondern um beruflich bedingte Fahrten, müssten deshalb als Werbungskosten absetzbar sein.
Das Verfassungsgericht hat schon angekündigt, noch in diesem Jahr zu entscheiden. Zwei weitere Finanzgerichte der ersten Instanz hatten im vergangenen Jahr mit derselben Begründung eine konkrete Normenkontrollklage nach Artikel 100 des Grundgesetzes eingereicht. Mehrere andere Finanzgerichte haben dagegen eine Vorlage in Karlsruhe abgelehnt, weil sie die seit dem 1. Januar des vergangenen Jahres geltende Neuregelung für rechtmäßig halten. Seither können Arbeitnehmer Fahrten zur Arbeit erst vom 21. Kilometer an absetzen, allerdings nur für die einfache Strecke.
Steuerbescheide mit Vorläufigkeitsvermerk
Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums sagte nach der Verkündung des Beschlusses, Einkommensteuerbescheide für das vergangene Jahr würden in diesem Punkt mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Selbst wenn ein Steuerpflichtiger überhaupt nichts unternimmt, kann ihm also nichts passieren. Wenn die Verfassungsrichter die Reform für verfassungswidrig erklärten, wirke das auch zugunsten jener Bürger, die selbst keine Rechtsmittel einlegen. Für das laufende Jahr könnten Steuerzahler sich zudem noch in einem vereinfachten Verfahren einen höheren Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Falls das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung allerdings bestätige, müssten die betroffenen Bürger die darauf fälligen Steuern nachzahlen und verzinsen.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Däke, der einen der beiden Musterkläger unterstützt hatte, forderte die Politiker auf, sofort und rückwirkend den alten Rechtszustand wiederherzustellen, statt auf eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe zu warten. Auch Vertreter der Oppositionsparteien, der Autoindustrie und der Gewerkschaften verlangten, die Kürzung der Pendlerpauschale so schnell wie möglich zurückzunehmen. Die Regierung ließ jedoch keine Bereitschaft dazu erkennen.
Finanzministerium: Urteil ist nicht überzeugend
Der Vorsitzende des Lohnsteuersenats des Bundesfinanzhofs, Kanzler, wandte sich bei der mündlichen Erläuterung des Beschlusses (Aktenzeichen VI R 17/07 und 27/07) gegen die Auffassung der Bundesregierung, Fahrten zur Arbeitsstätte fielen in die Privatsphäre (Werkstorprinzip). Diese seien vielmehr rein beruflich veranlasst, auch keine gemischte Aufwendungen; deshalb müssten sie als Werbungskosten abgesetzt werden können. Bei der Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit müsse der Fiskus sie wegen des objektiven Nettoprinzips berücksichtigen. Auch die angestrebte Haushaltskonsolidierung sei kein sachlicher Rechtfertigungsgrund für eine Ungleichbehandlung.
Das Bundesfinanzministerium kritisierte die Argumentation des Bundesfinanzhofs als nicht überzeugend und bekräftigte: Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale zu zweifeln. Man gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsposition noch in diesem Jahr bestätigen werde. Die SPD-Politiker Poss und Spiller kündigten eine neue Diskussion in der Koalition über die Pendlerpauschale an. Der FDP-Abgeordnete Solms forderte die Koalition auf, die Kürzung der Pendlerpauschale rückgängig zu machen. Den Bürgern sei nicht länger Rechtsunsicherheit zuzumuten. Der Vorsitzende der Linke-Fraktion Lafontaine verlangte, den Arbeitnehmern wieder die volle Pendlerpauschale zu gewähren. Das DGB-Vorstandsmitglied Matecki warnte, wenn die Koalition auf ein Urteil aus Karlsruhe warte, werde das angeschlagene Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Politik weiter gemindert. Der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie, Wissmann, forderte, Nägel mit Köpfen zu machen.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, dpa
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