Die Vermögensfrage

Teure Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Von Volker Looman

11. Mai 2008 Die Absicherung der Arbeitskraft gegen Invalidität ist für junge Menschen essentiell. Denn der Staat hat sich dieser Pflicht längst entledigt. Seit dem 1. Januar 2001 erhalten Angestellte, die nach 1960 geboren worden sind, kaum noch Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weil die ehemalige Berufsunfähigkeitsrente und die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt wurden. Mitglieder der staatlichen Rentenversicherung erhalten diese Unterstützung, wenn sie voll erwerbsgemindert sind, die Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten erfüllt haben und darüber hinaus in den letzten 60 Monaten vor dem Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet haben.

Ein Versicherter gilt als erwerbsgemindert, wenn er wegen Krankheit oder Behinderung pro Tag nicht mehr als drei Stunden arbeiten kann. Ist eine Beschäftigung von drei bis sechs Stunden möglich, wobei es keine Rolle spielt, ob das im erlernten Beruf oder an anderer Stelle denkbar ist, so liegt nur teilweise Erwerbsminderung vor, und bei einem Einsatz von mehr als sechs Stunden wird der Versicherte als voll erwerbsfähig betrachtet.

Zwei Wege sind möglich

Die faktische Streichung der staatlichen Unterstützung legt die private Vorsorge nahe. Doch selbst Menschen, die eine Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen haben, müssen mit Lücken leben. Die Unfallversicherung kommt lediglich für die Folgen von Unfällen auf, und die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt die Rente nur bis zum 65. Lebensjahr. Danach sind die Menschen wieder auf sich gestellt, und wer im Alter kein Geld auf der hohen Kante hat, kann in finanzieller Hinsicht unter die Räder geraten. Natürlich ist auch gegen diese Gefahr frühzeitige Vorsorge möglich, doch die Kosten sind hoch, wie in folgendem Beispiel deutlich wird.

Berufseinsteiger mit jährlichen Bruttoeinkünften von 45.000 bis 50.000 Euro kommen nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern auf monatliche Nettolöhne von 2000 Euro. Die lebenslange Absicherung dieses Betrages führt unter dem Strich zu zwei Versicherungen. Erstens ist eine Berufsunfähigkeitsrente erforderlich, und zweitens ist eine Altersrente nötig, damit der Privatmann bis zum Lebensende versorgt ist. Hierfür sind monatliche Aufwendungen von 400 bis 450 Euro notwendig, wenn der Vertrag im Alter von 30 Jahren abgeschlossen wird. Das ist selbst für junge Akademiker viel Geld.

Wer bereit ist, diese Beträge auf den Tisch zu legen, kann in der Regel zwei Wege einschlagen. Er kann eine klassische Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung und Rente bei Berufsunfähigkeit abschließen oder sich für eine Basisrente mit denselben Zusätzen entscheiden. Heute ist die Verlockung groß, das zweite Paket zu wählen, weil die Prämien als Sonderausgaben absetzbar sind und die Steuerbelastung senken. Doch das Modell ist mit erheblichen Nachteilen verbunden, sofern die Berufsunfähigkeit tatsächlich eines Tages eintritt.

Bei der Basisrente sieht die Rechnung anders aus

Bei der klassischen Rentenversicherung muss der Anleger die monatlichen Prämien, beispielsweise 450 Euro, in voller Höhe aus versteuertem Geld bezahlen. Dafür winken ihm beim Bezug der Renten steuerliche Vorteile. Wird der Versicherte zum Beispiel mit 45 Jahren berufsunfähig, wird die Invalidenrente zu 34 Prozent besteuert. Die Altersrente ab dem 65. Geburtstag wird zu 18 Prozent belastet. Das heißt bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent, dass die Invaliditätsrente auf 1830 Euro und die Altersrente auf 1910 Euro sinken.

Anders sieht die Rechnung bei der Basisrente aus. Hier führen die monatlichen Aufwendungen von jeweils 450 Euro erst zu Steuervorteilen. Sie dürfen wie Sonderausgaben abgesetzt werden, so dass die anfängliche Erstattung des Finanzamtes bei 74,25 Euro beginnt und im Laufe der Zeit - in diesem Fall bis zur unterstellten Berufsunfähigkeit in 15 Jahren - auf 105,75 Euro steigt. Dafür muss der Versicherte aber in Kauf nehmen, dass sowohl die Berufsunfähigkeitsrenten als auch die Altersbezüge viel höher besteuert werden. Bei der Invalidenrente gilt ein Ertragsanteil von 83 Prozent und bei der Altersrente ein Satz von 100 Prozent. Das heißt bei einem Steuersatz von 25 Prozent, dass die erste Rente auf 1585 Euro pro Monat sinkt und die zweite Rente auf 1500 Euro pro Monat zurückgeht.

Die Berechnung des Unterschiedes besteht aus der Aufzinsung der Steuervorteile und der Abzinsung der Rentendifferenzen auf den Beginn der Invalidität. Die monatlichen Steuervorteile, die bei 74,25 Euro beginnen und bei 105,75 Euro enden, führen bei einer Anlage von 4 Prozent zu einem Endwert von 22.000 Euro. Die monatlichen Rentennachteile, zuerst 180 mal 245 Euro, dann voraussichtlich 240 mal 410 Euro, ergeben bei identischer Anlage einen Barwert von 72.000 Euro. Die Verrechnung der beiden Zahlen führt in 15 Jahren zu einem Schaden von 50.000 Euro, wenn sich der Mann oder die Frau für die Basisrente entscheidet. Sie entsprechen bei vierprozentiger Abzinsung einem Gegenwartswert von 28.000 Euro.

Die großen Brocken des Lebens

Die Vorteile der klassischen Rentenversicherung lassen es sinnvoll erscheinen, sich für diesen Weg zu entscheiden. Wer das Geld hat, sollte in der Tat diesen Weg beschreiten, doch wer ist schon bereit, rund 20 Prozent für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und die Versorgung im Alter auf den Tisch zu legen? Erstens ist der Betrag so hoch, dass die meisten Berufseinsteiger abwinken, und zweitens können die hohen Aufwendungen künftige Investitionen wie den Kauf eines Autos, die Einrichtung einer Wohnung oder den Hausbau einschränken, weil das ganze „Startgeld“ in die Vorsorge geflossen ist. Die großen Brocken des Lebens sind zwar mit Hilfe von Krediten bezahlbar, doch der „sorglose“ Umgang mit fremdem Geld ist gefährlich. Wer über die Prämien für die Vorsorge hinaus kein Geld hat, kann auch keine Kredite bedienen, und wer noch Reserven hat, muss für die Vorsorge zusätzliche Kosten entrichten, weil die Sollzinsen der Kredite höher als die Habenzinsen der Geldanlagen sind.

Der einzige Ausweg aus dem Dilemma - Vorsorge oder Konsum - ist der zügige Aufstieg auf der Karriereleiter. Wer das anfängliche Bruttogehalt von 4000 Euro im Laufe weniger Jahre auf 6000 Euro steigert, kann sich auch den „Luxus“ der frühen Vorsorge und des baldigen Sparens für künftige Vorhaben leisten. Umgekehrt sieht es aber düster aus für Menschen, die mit geringeren Einkommen auskommen müssen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro bleiben einem Angestellten knapp 1800 Euro. Die Prämien von 360 Euro für eine lebenslange Absicherung von 1600 Euro bedeutet zwar, dass nach wie vor 20 Prozent des Nettoeinkommens in die Vorsorge fließen, doch es ist eine Binsenweisheit, dass der Verzicht mit sinkenden Einkünften härter wird.

Vor diesem Hintergrund bleibt nur der Mut zur Lücke. Bei knappen Kassen müssen sich die Menschen damit abfinden, dass Absicherungen ihre Grenzen haben. Da hilft auch kein Klagen über den sorglosen Staat; die Ansprüche an die Gemeinschaft sind auf Dauer nicht zu bezahlen. Daher sollten junge Menschen auf alle Fälle, auch wenn das Geld knapp ist, eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um bei Invalidität wenigstens eine Grundversorgung bis zum 65. Geburtstag zu haben. Sonst besteht die Gefahr, eines Tages mit leeren Händen auf der Straße zu stehen.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.-Kai

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