Tankgutscheine haben ihre Tücken

Steuertipp

Benzingutschein rettet die Pendlerpauschale

Ob die Pendlerpauschale in alter Form je wieder zurückkehrt, ist höchst ungewiss. Ein Tankgutschein vom Arbeitgeber kann da aber für Ausgleich sorgen - auch wenn die Finanzämter immer strengere Auflagen machen.

Lesermeinungen zum Beitrag

21. Juli 2008 16:45

Jetzt dreht der Steuerstaat total durch...

Helmuth Feldner (hfeldner)

Als Arbeitgeber eines kleinen Betriebes möchte ich Mitarbeitern, die teilweise hohe tägliche Fahrtkosten zur Arbeit haben, einen monatlichen Tankgutschein zukommen lassen. Die OFD-Voraussetzungen sind jedoch ein Witz: Es darf kein Geldbetrag genannt werden, nur die Literzahl, wenn aber die Literzahl genannt wird, wird bei steigenden Preisen schnell die 44-Euro-Grenze überschritten und es entsteht Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Noch schlimmer die Einschränkungen bei der Verhinderung der Funktion als Zahlungsmittel. Im Klartext: Nicht durchführbar, anscheinend gibt es viel zu viel Beamte bei der OFD, denn einer alleine kann sich so einen Schmarrn gar nicht ausdenken. Empfehle allen Arbeitgebern diesen Erlass mal am schwarzen Brett auszuhängen, damit mal sichtbar wird, mit welchen hirnrissigen Erlassen (immerhin handelt es sich um einen abgestimmten Ländererlass) der Steuerstaat seine Bürger quält...

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