Die Vermögensfrage

Kapitalversicherungen gehören auf den Prüfstand

Von Volker Looman

26. April 2008 Die Wiederanlage von Kapitalversicherungen, die fällig geworden sind oder in Kürze ausbezahlt werden, ist sowohl für Banken als auch für Versicherer ein Milliardengeschäft. Die Assekuranz beschäftigt seit Jahren ganze Heerscharen von Beratern, die sich um dieses „flüchtige“ Geld kümmern und mit Engelszungen auf die betroffenen Privatleute einreden, dass das Geld auch in Zukunft bei den Versicherungen in besten Händen sei. In der Regel machen die Berater, die in Wahrheit hungrige Verkäufer sind, den Kunden den Vorschlag, das Geld in einen Investmentfonds oder eine Rentenversicherung zu stecken.

Die beiden Lösungen haben bestimmte Vorteile und gewisse Nachteile, so dass es eine Überlegung wert ist, welche Variante günstiger ist. Noch wichtiger ist freilich die Erkenntnis, dass es überhaupt nicht vorteilhaft ist, bis zur Fälligkeit der Police zu warten, sondern dass die Überlegung, was mit dem Geld geschehen soll, schon Jahre vorher angestellt werden sollte. Die Hintergründe werden in folgendem Beispiel deutlich gemacht.

Rückkaufswert des Vertrages steigt in kleinen Schritten

Ein Anleger ist 60 Jahre alt und zahlt seit Jahren monatlich 500 Euro in eine Kapitalversicherung ein. Der Vertrag läuft noch 60 Monate, und in fünf Jahren rechnet der Investor mit einer Ablaufleistung von 230.000 Euro. Der aktuelle Rückkaufswert beträgt 150.000 Euro, so dass das Geschäft eine lukrative Sache zu sein scheint. Das vorhandene Kapital, die zukünftigen Sparraten und die prognostizierte Ablaufleistung führen zu einer jährlichen Rendite von 5,45 Prozent, und weil der Vertrag schon Jahre läuft, wird das Kapital frei von Abgaben bleiben. Die hohe Rendite ist in erster Linie auf die hohen Überschussanteile des Vertrages zurückzuführen. Das ist ein alter Trick der Versicherung, um die Leute bei der Stange zu halten.

Derzeit werfen Anlagen, in welche die Prämien der Versicherungsnehmer fließen, jährlich Zinsen von 4 bis 5 Prozent ab. Die Versicherung gibt diese Erträge dem Kunden aber nicht sofort weiter, sondern teilt sie in mehrere Bestandteile auf. Ein Teil wird dem Anleger sofort auf dem Konto gutgeschrieben, so dass der Rückkaufswert des Vertrages in kleinen Schritten steigt, und ein Teil wird in einen Topf gesteckt, der erst am Ende der Laufzeit ausgeschüttet wird. Auf diese Weise sollen die Sparer bei der Stange gehalten werden, und die Überschussgewinne sorgen dafür, dass die Renditen „alter“ Verträge in den zurückliegenden Jahren besonders hoch sind.

Verzinsungen von 5,5 Prozent sind mit Hilfe alternativer Anlagen, vor allem sicheren Sparformen, zurzeit nicht erzielbar. Vor diesem Hintergrund sprechen alle Anzeichen dafür, den Vertrag laufen zu lassen und sich erst in fünf Jahren mit der Frage zu beschäftigen, was mit dem Geld passieren soll. Das kann allerdings zu Verlusten führen. Und diese Aussage gilt in erster Linie für Versicherungsverträge, die nach der Fälligkeit in eine Leibrente umgewandelt werden sollen. Hier bietet zum Beispiel ein Direktversicherer eine Monatsrente von 1300 Euro an, wenn auf Garantien verzichtet wird. Das heißt im Klartext, dass die Renten in dieser Höhe bis zum Tod bezahlt werden, wenn entsprechende Erträge erzielt werden. Falls der Anleger aber nach der ersten Rente stirbt, verschwindet das restliche Kapital im Topf der Gesellschaft. Wird die Rente dagegen 20 Jahre lang bezahlt, verzinst sich die Leibrente mit 3,29 Prozent im Jahr.

Wie das Ei des Kolumbus

Entscheidend sind aber weder die 5,45 Prozent des Sparvertrags noch die 3,29 Prozent der Leibrente, sondern die Verzinsung des Gesamtvertrages nach Steuern. Die bestehende Police bleibt steuerfrei, und bei der Rente sind 18 Prozent der jährlichen Überweisungen wie Zinsen zu versteuern. Das senkt die jährliche Gesamtverzinsung des Handels - Kapital von 150.000 Euro, Restprämien von 500 Euro und Zukunftsrenten von 1300 Euro - auf 3,6 Prozent im Jahr. Das Ergebnis wird die meisten Anleger nicht vom Stuhl reißen, so dass sich daher die Frage nach den Alternativen zu dieser Anlage aufdrängt.

Der Hunger der Privatleute nach höheren Renditen hat in den vergangenen Jahren bei vielen Versicherungen zur Gründung von Ablauffonds geführt. Den Anlegern werden Investmentgeschäfte aller Art angeboten. Die Offerten sehen auf den ersten Blick wie das Ei des Kolumbus aus, doch bei genauem Hinsehen gibt es überall den gleichen Eintopf aus Anleihen und Aktien. Dagegen ist im Grunde nichts einzuwenden, weil die beiden Anlagen hervorragende Werkzeuge sind, um Geld zu verrenten, doch die Verpackung der Versicherung ist ein teures Vergnügen. Der Anleger wird beim Eintritt in den Investmentclub, wenn er nicht aufpasst, um 4 bis 5 Prozent erleichtert, und die Mitgliedschaft in den Vereinen kostet jedes Jahr zwischen 1,5 und 2 Prozent.

Wer auf diesen Schnickschnack verzichtet und börsengehandelte Indexfonds kauft, spart viel Geld. In diesem Fall wird die Versicherung ohne Änderung weitergeführt, weil die Restlaufzeit konkurrenzlose 5,45 Prozent beschert. Danach schichtet der Anleger das Geld in Anleihen und Aktien um und verrentet das Geld selbst. Bei Zinssätzen von 4 und 8 Prozent bleiben dem Anleger nach Abzug der Abgeltungsteuer schätzungsweise 3 und 6 Prozent. Das macht im Schnitt ungefähr 4,5 Prozent im Jahr, und wenn diese Prognose stimmt, kann der Anleger bis zum 85. Lebensjahr mit einer Rente von 1440 Euro rechnen. Bei diesen Zahlen kommt für den Gesamtvertrag - Lebensversicherung plus Wertpapiere - eine jährlich Gesamtverzinsung von 4,84 Prozent heraus.

Der Anleger kann nach Belieben schalten und walten

Die höhere Verzinsung entspricht einem Plus von 26.000 Euro, so dass sich die Überlegung lohnt, was mit der Police passieren soll. Der Vorteil der lupenreinen Versicherungslösung ist die hohe Sicherheit. Das Geld wird in erster Linie in Anleihen investiert, und die Rente wird bis zum Tode des Versicherungsnehmers gezahlt. Nachteilig ist die mangelhafte Flexibilität. Wer sich einmal für die Rente entschieden hat, kommt in der Regel aus dem Vertrag nicht mehr heraus.

Das ist bei der „selbständigen“ Verrentung günstiger. Hier kann der Anleger nach Belieben schalten und walten. Er kann die laufenden Renten erhöhen und senken, und er kann sich auch größere Beträge aus dem Topf holen. Die hohe Flexibilität hat allerdings ihren Preis. Erstens muss bei dieser Anlage mindestens die Hälfte des Kapitals in Aktien investiert werden, um auf eine ordentliche Rendite zu kommen. Und zweitens besteht das Risiko, dass der Anleger das Geld im Alter schnell ausgibt, so dass die Kasse nach 10 oder 15 Jahren leer ist. Das muss kein Beinbruch sein, vor allen Dingen, wenn zusätzliches Vermögen vorhanden ist. Doch wenn die Privatrente mehr oder weniger die einzige Versorgung ist, kann es im fortgeschrittenen Ruhestand etwas ungemütlich werden, weil der Rentner wieder Geld anschaffen muss.

Hohe Steuervorteile winken

Bei diesen Perspektiven kann die Basisrente eine Alternative sein. Hier wird das Kapital im Alter wie bei der Leibrente von Amts wegen verrentet, doch die Besteuerung kann bei allen Anlegern, die bis zur Pensionierung noch viel Geld verdienen, für einen kräftigen Renditeschub sorgen. Bei dieser Lösung werden der Rückkaufswert von 150.000 Euro und die 60 ausstehenden Prämien von jeweils 500 Euro gedanklich in einen Topf geworfen. Der Inhalt wird mit 3 Prozent im Jahr verzinst, und aus dem Depot werden fünf Raten von jeweils 37.721 Euro entnommen und in eine Basisrente umgeschichtet. Die Zahlungen sind nach Paragraph 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Sonderausgaben absetzbar, so dass hier hohe Steuervorteile winken. Dafür müssen die späteren Renten in hohem Maße versteuert werden, was allerdings kein Nachteil ist, sobald die persönlichen Steuersätze im Berufsleben und im Ruhestand erheblich voneinander abweichen.

Wenn der Anleger zum Beispiel bis zur Pensionierung jährlich 150.000 Euro und in der Folge nur noch 50.000 Euro je Jahr versteuert, kommt unter dem Strich eine Verzinsung von 4,97 Prozent heraus. Das ist im Vergleich zur ersten Lösung ein Mehrwert von 28.000 Euro, so dass Kapitalversicherungen, vor allem Verträge mit Restlaufzeiten von fünf bis zehn Jahren, wie beim TÜV alle zwei Jahre auf den Prüfstand gehören. Sonst besteht die Gefahr, dass die Verträge still vor sich hin rosten und die Besitzer viel Geld verlieren.

Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa/dpaweb

 
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