02. Januar 2008 Rechtzeitig vor dem Jahresende gab Steuerexperte Lutz Schumann noch Tipps, was noch zu tun bleibt. Doch auch bei der Anfertigung der Steuererklärung im Lauf des neuen Jahres können diese hilfreich sein.
So dürfte auch jetzt noch Zeit sein, mittels neuer Vertragsregelungen für von Mitarbeitern benutzte Firmenwagen die teure Ein-Prozent-Methode zu vermeiden und Fahrtenbücher einzuführen oder die Beitragspflicht in der Künstlersozialkasse zu prüfen, bevor die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung ankündigt.
Auf den richtigen Ausdruck kommt es an
Oder so einfachen Dingen nachzukommen, wie dem Kopieren von Faxen von Thermo-auf Normalpapier bzw. sich anzugewöhnen von Billigfliegern eine Buchungsbestätigung per Post zu verlangen (Steuertipps zum Jahresende - Für Selbständige).
Ärger wegen der Neuregelung der Pendlerpauschale? Lassen Sie sich besser keinen höheren Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen und sichern Sie sich doch lieber einen Tankgutschein. Wussten Sie außerdem, dass Sie eventuell auch Ihre Koffer von der Steuer absetzen können? (Steuertipps zum Jahresende - für Arbeitnehmer)
Day-Traden, Spekulieren, Fasten absetzen
Wissenswertes gibt es auch für Kapitalanleger: So sind sie als Day-Trader sind nicht zwingend gewerblich tätig. Und ihre wertlosen Optionsscheine können Sie bei Verfall doch von der Steuer absetzen. Bargeldkoffer-Fahrten sollten Sie aber lieber lassen (Steuertipps zum Jahresende - für Kapitalanleger).
Vielmehr empfiehlt es sich, das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden und das Finanzamt an den Kosten einer Fastenkur zu beteiligen. Mit etwas Glück gilt das auch für den Besuch bei den bei der geschiedenen Frau wohnenden Kindern (Steuertipps zum Jahresende - für die Familie).
1001 Steuerfalle
Falls Sie diesen eine Wohnung vermieten, sollten Sie Ihren Mietvertrag aber so gestalten, dass das Finanzamt mitspielt (Steuertipps zum Jahresende - für Immobilienbesitzer).
Und wenn Ihnen die deutsche Steuergesetzgebung stinkt und Sie lieber auswandern wollen, sollten Sie auch aufpassen und beachten, dass damit eine Menge steuerlicher Kosten verbunden sein können (Steuertipps zum Jahresende - Für Selbständige).
Lutz Schumann ist Chefredakteur der Internetplattform www.steuer-schutzbrief.de und des gleichnamigen Steuer-Newsletters mit Steuertipps für Selbstständige, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger, Rentner und Angestellte. Zudem ist er Herausgeber einer steuerlichen eBook-Ratgeberreihe.
Bildmaterial: Natascha Vlahovic, FAZ.NET