Schützt mich die Nichtveranlagungserklärung vor der Abgeltungsteuer?
Bei Vorliegen einer Nicht-Veranlagungserklärung wird das betreffende Kreditinstitut keinen Steuerabzug vornehmen. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze, wie sie bereits bislang zur Anwendung kommen. Allerdings wäre zu beachten, dass sich aufgrund der generellen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auch Änderungen hinsichtlich der Höhe der erzielten Einkünfte ergeben können. Es kann deshalb durchaus sein, dass insbesondere bei Vermögensumschichtungen aufgrund realisierter Kurssteigerungen die vorhandenen Freibeträge überschritten werden. Dies sollte bei der jeweiligen Anlageentscheidung beachtet werden.
