Es kommt nicht darauf an, wie viele Transaktionen man am Tag bzw. innerhalb einer bestimmten Periode dürchführt. So lange man sein eigenes Vermögen verwaltet, handelt es sich immer um private Vermögensverwaltung. Gewerbliche Vermögensverwaltung bedeutet ja Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr. Und das wäre der Fall, wenn man neben seinem eigenen Vermögen auch fremdes Vermögen verwalten würde. (Ich kann mich jetzt schwach entsinnen, mal auch einen BFH-Urteil darüber gelesen zu haben). Allerdings enthält § 17 I EStG eine etwas widersprichliche Regelung. Für einen Daytrader müsste doch machbar sein bei Nebenwerten (bei Bedarf mit 100 fachem Hebel) die Vorrausetzungen des § 17 EStG zu erfüllen. Dann winken 5 Jahre lang Werbungskostenabzug und Teileinkünfteverfahren.