Frage 5

Daytrader

Als Daytrader mache ich teilweise 10 Trades am Tag. Wenn ich für alle Gewinntrades 25 Prozent abführen muss und alle Verlusttrades behalte, weiß ich nicht, wie ich künftig vorgehen kann. Wie kann ich weiterhin nur Steuern auf den Saldo zahlen?

Für Sie stellt sich die Frage, ob Sie nicht bereits die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten haben und gewerblich tätig sind. In diesem Falle finden die Grundsätze der Abgeltungsteuer keine Anwendung. So lange Sie im Bereich der Kapitaleinkünfte tätig sind, werden Kursgewinne tatsächlich mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer belastet. Kursverluste aus entsprechenden Geschäften mindern die steuerpflichtigen Einnahmen und werden bei der Erhebung der Abgeltungsteuer berücksichtigt. Besondere Einschränkungen ergeben sich für Aktiengeschäfte: Veräußerungsverluste können hier nur mit Veräußerungsgewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Alle anderen Veräußerungsverluste (zum Beispiel aus Anleihen oder Zertifikaten) können auch mit laufenden Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Im Ergebnis sollte die Abgeltungsteuer auf die von Ihnen erzielten Netto-Einkünfte erhoben werden. Ausnahmen können sich ergeben, wenn Sie Depots bei verschiedenen Kreditinstituten unterhalten und bei Verlustverrechnungen über den Jahreswechsel.



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