FAS-Expertenaktion

„Wie komme ich um die Abgeltungssteuer herum?“

Von Dyrk Scherff

Langsam wird es ernst mit der Abgeltungssteuer. Bislang wurde diese von den Anlegern weitgehend ignoriert, so dass Detailkenntnisse eher wenig verbreitet waren. Die FAS-Experten brachten am Telefon Licht ins Dunkel.

Kann ich mir jetzt noch die alten Steuerregeln sichern?

Ja. Wer Aktien, Anleihen oder Fonds bis Ende 2008 kauft, muss Kursgewinne nach einem Jahr nicht versteuern. Zinsen oder Dividenden werden aber auch für Altbestände von 2009 an sofort mit 25 Prozent versteuert - statt wie bisher mit dem persönlichen Steuersatz. Kursgewinne bei Zertifikaten sind nur steuerfrei, wenn sie bis zum 14. März 2007 gekauft oder bis 30. Juni 2009 nach Ablauf der alten Haltefrist von einem Jahr verkauft werden.

Gilt für meinen Fondssparplan weiter altes Recht?

Verkaufsgewinne von Anteilen, die Sie bis Ende 2008 erwerben, bleiben nach einem Jahr für immer steuerfrei. Anteile, die von 2009 an gekauft werden, sind mit 25 Prozent steuerpflichtig.

Wenn ich jetzt Fondsanteile kaufe und nach 2009 nachkaufe, was muss ich bei einem späteren Teilverkauf beachten?

Das ist tückisch. Liegen die Anteile im gleichen Depot, gelten zuerst die vor 2009 erworbenen (also die nach einem Jahr Haltedauer steuerfreien) Anteile als verkauft. Um das zu verhindern, sollten die Anteile, die nach 2009 gekauft werden, bei einer anderen Bank verwahrt werden. Ob auch ein anderes Depot bei der gleichen Bank ausreicht, ist noch unklar.

Soll ich bis Ende 2008 nicht-ausschüttende oder ausschüttende Fonds kaufen?

Thesaurierende, also nicht-ausschüttende Fonds sind steuerlich interessanter. Wer sie vor 2009 kauft, kann alle Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei behalten. Bei ausschüttenden Fonds sind die Kursgewinne zwar grundsätzlich auch steuerfrei. Werden jedoch Kursgewinne aus dem Verkauf von ab 2009 angeschafften Wertpapieren ausgeschüttet, wird Abgeltungssteuer fällig. Das gilt auch für die Anteile, die durch die Wiederanlage der Ausschüttungen gekauft werden.

Ich möchte meinem Kind nach 2008 Fonds schenken, die ich schon besitze. Werden die dadurch steuerpflichtig?

Nur dann nicht, wenn Sie Ihrer Bank melden, dass es eine Schenkung ist. Dann führt das Finanzinstitut die Wertpapiere mit den alten Anschaffungspreisen fort, die Kursgewinne bleiben steuerfrei. Allerdings fällt bei einer Übertragung über dem Freibetrag Schenkungsteuer an.

Wie werden Riester- und Rürup-Verträge besteuert?

Hier gelten die alten Regeln. Das heißt, Einzahlungen sind zunehmend steuerfrei, Auszahlungen im Ruhestand müssen in immer stärkerem Ausmaß mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

Wie kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Verluste, die von 2009 an entstehen, können mit Kursgewinnen und laufenden Erträgen verrechnet werden, egal, ob Fonds, Anleihen oder Zertifikate. Ausnahme: Verluste von einzelnen Aktien können nur mit Gewinnen von Aktien ausgeglichen werden. Die Bank nimmt die Verrechnung vor. Bis Ende 2008 realisierte Verluste können noch bis Ende 2013 mit neu entstehenden Kursgewinnen verrechnet werden, nicht aber mit Zinsen und Dividenden. Dies geht aber nur über die Steuererklärung. Die muss man auch ausfüllen, wenn man Verluste im einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen will.

Wie werden Gold, Kunst und Immobilien besteuert?

Für physische Waren gelten weiter die alten Regeln. Das heißt, Goldbarren und Kunst sind nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei, Immobilien nach zehn Jahren. Davor sind Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Gewinne bis 600 Euro sind steuerfrei.

Ich verdiene wenig und muss keine Steuererklärung abgeben. Wird die Abgeltungssteuer auf Zinsen abgezogen?

Nein. Wer eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung des Finanzamtes bei der Bank vorlegt, wird nicht mit der neuen Steuer belastet. Für alle anderen werden Einkünfte bis zur Höhe des Freistellungsauftrags verschont. Es können maximal 801 Euro (Ledige) oder 1602 Euro (Verheiratete) freigestellt werden.

Soll ich jetzt besser einen Bundesschatzbrief Typ A oder B kaufen?

Das hängt von der Sparsumme ab. Wer mit seinen jährlichen Erträgen einschließlich Zinsen die Sparer-Freibeträge nicht oder nur wenig überschreitet, ist mit dem jährlich ausschüttenden Typ A besser dran. Er bleibt weitgehend steuerfrei. Wer sowieso weit über dem Freibetrag liegt, wählt Typ B, der am Ende der siebenjährigen Laufzeit alle Zinsen gebündelt ausschüttet. Er erspart sich die hohe Besteuerung zum individuellen Steuersatz bis Ende 2008 und zahlt am Ende nur 25 Prozent. Und das erst nach sieben Jahren, hat also einen Steuerstundungseffekt.

Was muss ich bei einem Bankwechsel beachten?

Wer ein Depot von einer zur anderen Bank wechselt, macht Veräußerungsgewinne von Anlagen, die vor 2009 gekauft wurden, nicht steuerpflichtig. Die alte Bank übermittelt der neuen die Kaufzeitpunkte der Wertpapiere, sie bleiben steuerfrei.

Werden die automatischen Kontenabfragen durch das Finanzamt wegen der Abgeltungssteuer abgeschafft?

Nein. Auch wenn durch die neue Steuer Erträge kaum mehr am Fiskus vorbei erzielt werden können, behält das Finanzamt die Möglichkeit, elektronisch alle Konten eines Bürgers herauszufinden - aber nur die Existenz, nicht den Kontostand.



Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 09.12.2007, Nr. 49 / Seite 53
Bildmaterial: Michael Hauri

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