Reformentwurf für das Datenschutzgesetz

„Scoring-Werte“ bei der Schufa überprüfen

Von Joachim Jahn

05. Mai 2008 Verbraucher sollen künftig Aufschluss über ihre Daten bei Auskunftsbüros wie der Schufa erhalten. Das sieht ein Reformentwurf des Bundesinnenministeriums für das Datenschutzgesetz vor, wie eine Sprecherin von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) dieser Zeitung am Montag bestätigte. Betroffene sollen dadurch vor allem herausfinden können, wie die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit durch die Auskunftei zustande gekommen ist.

Die Schufa wendet nämlich seit längerem ein statistisches Verfahren an, um die Bonität von Bankkunden bei der Aufnahme von Kleinkrediten einzustufen. Dieses von Verbraucherschützern attackierte „Scoring“ ist auch etwa für Bestellungen bei Versandhändlern und den Abschluss von Mobilfunkverträgen wichtig. So kann jemandem ein Darlehen, eine Versandware oder ein Handy-Vertrag nicht nur deshalb verweigert werden, weil er beispielsweise bereits zu viele Schulden hat und mit dem Abstottern der Raten nicht mehr nachkommt. Im Extremfall reicht es bereits aus, wenn ein Antragsteller in einem Wohnviertel mit hoher Arbeitslosigkeit lebt. In diese mathematischen Operationen mit Durchschnittswerten und Wahrscheinlichkeiten will Innenminister Schäuble nun mehr Transparenz bringen. Denn bisher werden Ablehnungen etwa von den Telekommunikationsunternehmen nicht näher begründet.

Konsumenten können Berichtigung verlangen

Das Auskunftsrecht, das die Schufa AG schon jetzt jedem Anfragenden einräumt, soll nach den Gesetzesplänen einmal im Jahr gebührenfrei genutzt werden können. Bislang kostet eine Anfrage bei dem Privatunternehmen mit Dachgesellschaft in Wiesbaden 7,80 Euro. Hervorgegangen ist es aus der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, getragen wird es von den interessierten Branchen, vor allem von Finanzinstituten und dem Einzelhandel. Auch Wohnungs- und Versicherungswirtschaft nutzen die Unterlagen. Die Schufa ist Marktführerin: Über rund 65 Millionen Bundesbürger hat sie Angaben gespeichert. Aus Datenschutzgründen erteilt sie Eigenauskünfte nur schriftlich oder persönlich über ihre bundesweit verstreuten „Verbraucherservicestellen“, da sich am Telefon die Identität eines Anrufers nicht sicher überprüfen lässt.

„Künftig sollen sämtliche Daten mitgeteilt und erläutert werden, die für die Kreditwürdigkeit eine Rolle spielen“, erläuterte die Ministeriumssprecherin. Konsumenten hätten dann gegebenenfalls die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Und zwar nicht nur bei eindeutig falschen Einträgen oder Missverständnissen. Sondern dies soll auch dann gelten, wenn etwa eine „schlechte Adresse“ durch andere Umstände wieder wettgemacht wird - etwa weil der Betroffene in dem Wohnquartier mit ungünstigem Ruf ein luxuriöses Penthouse besitzt. Bisher halte der Bundesinnenminister das Verfahren für zu „undurchsichtig“, sagt Schäubles Sprecherin.

„In die falsche Schublade“ einsortiert

Die Verbraucher sollen durch die neuen Regelungen auch davor geschützt werden, dass eine unberechtigte Ablehnung etwa eines Mietvertrags darauf beruht, dass eine Auskunftei im Bedarfsfall Daten von einem anderen Büro zukauft und sie anschließend automatisch wieder löscht. „Damit wird den Betroffenen die Möglichkeit genommen, die Grundlage einer Auskunft an den erhofften Geschäftspartner zu kontrollieren oder korrigieren“, heißt es im Ministerium. Das Auskunftsbegehren laufe dann ins Leere. „Wenn ein Verfahren zur Kreditprüfung im wesentlichen nur noch von einem Computer abgewickelt wird, muss der Betroffene zudem das Recht haben, seinen Standpunkt einem Menschen gegenüber zu erklären.“ Nur so könne ein Kunde sich erfolgreich wehren, wenn er sich „in die falsche Schublade“ einsortiert sehe.

Vorgeschrieben werden soll obendrein, dass ein „Scorewert“ nur mit wissenschaftlich fundierten Methoden ermittelt wird. Der Minister will zugleich verhindern, dass jemand vorschnell als kreditunwürdig etikettiert wird. Denn bislang kann sich die Bonität dadurch verschlechtern, dass ein Geschäftspartner der Schufa einen Kunden als „zahlungsunfähig“ oder „zahlungsunwillig“ anzeigt, wenn der mit einer Forderung im Rückstand ist. Schäuble will den geschäftsmäßigen Auskunftsbüros nun vorschreiben, dass ein säumiger Konsument zuvor zwei Mahnungen bekommt. „Wenn jemand aufgrund von Urlaub oder Krankheit versehentlich eine Rechnung nicht bezahlt hat, soll man ihm nicht gleich Kreditunwürdigkeit nachsagen können“, erläutern Schäubles Fachreferenten.

Grundsätzlich erkennt der Minister aber durchaus den Nutzen des Auskunftsgewerbes und der Scoring-Methode an. Schließlich werde damit vom Computer das Ausfallrisiko bei einer bestimmten Person errechnet und ihr späteres Zahlungsverhalten vorausgesagt - genau wie von einem Kreditsachbearbeiter auch, aber auf Grundlage eines viel größeren Erfahrungsschatzes. So soll der Reformentwurf auch den Anliegen der Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit Rechnung tragen. Bislang lasse das Bundesdatenschutzgesetz nämlich zu weite Auslegungsspielräume zu, die von den Datenschützern sehr unterschiedlich durchgesetzt würden.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Schufa

 
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