Von Dyrk Scherff
20. Mai 2008 Ein Konto ist nicht genug. Das wird jeder Bankmitarbeiter im Gespräch mit einem potentiellen Kunden gerne betonen. Er will ja neues Geschäft bekommen. Jetzt schafft aber auch der Staat einen weiteren Grund für mehrere Depots: die Abgeltungsteuer.
Sie legt nahe, mindestens zwei Depots zu führen: eines für Wertpapiere, die bis zum Jahresende 2008 gekauft werden und daher nach altem Recht besteuert werden. Kursgewinne daraus sind dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Und eines für alle Geschäfte von 2009 an, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Hier sind die Gewinne immer zu versteuern.
Steuerliche Nachteile bei nur einem Depot
Wer hingegen eine bestimmte Aktie bis Ende 2008 kauft, danach weitere Papiere des gleichen Unternehmens und alle in einem Depot mischt, bekommt steuerliche Nachteile, wenn er nur einen Teil der Papiere wieder verkauft. Denn es gilt: Die zuerst erworbenen Stücke werden beim Verkauf als erste ausgebucht. Das ist aber unerwünscht, denn die Kursgewinne dieser - bis Ende 2008 gekauften - Anteile sind steuerbefreit. Die will ein Anleger möglichst lange im Depot behalten und lieber die später gekauften, steuerpflichtigen Aktien abstoßen. So kann er Steuern sparen.
Das funktioniert aber nur mit zwei Konten. Denn damit kann der Anleger bestimmen, dass die ab 2009 gekauften - und damit steuerpflichtigen - Papiere aus dem Depot verkauft werden. Dazu muss nicht die Bank gewechselt werden: Ein zweites Depot mit eigener Stammnummer, bei einigen Finanzinstituten sogar nur ein Unterkonto des bestehenden Depots reichen für die Entmischung in der Regel aus, erläutert Udo Delp, Teilhaber der Steuerberatungssozietät DSP Schlüter und Delp.
Auch Sparpläne werfen Schwierigkeiten auf
Das Problem der Vermischung alter und neuer Anteile stellt sich auch bei Sparplänen, mit denen etwa monatlich Fondsanteile erworben werden. Einige Gesellschaften werden Ende 2008 den Bestand auf ein neues Konto umbuchen und nur die danach gekauften Papiere im Sparplan-Depot führen, sagt Delp.
Andere schlagen vor, den laufenden Sparplan zu stoppen und lieber einen ungeförderten Riester-Fondssparplan abzuschließen. Dann werden die Anteile wie eine Lebensversicherung und damit nur zur Hälfte besteuert. Das ist aber nicht immer zu empfehlen, weil Rendite und Kosten oft ungünstiger sind.
Die Konfession am besten der Bank melden
In Bezug auf Konto und Depot gibt es weitere Details zu beachten, zum Beispiel die Kirchensteuer. Wer seiner Bank die Konfession meldet, spart Arbeit. Denn dann zieht sein Institut auch die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge anfällt, automatisch zusammen mit der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag ab. Die Kapitalerträge müssen dann nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
Wer darauf verzichtet, muss sich hingegen die Mühe machen, diese Einnahmen wegen der Kirchensteuer aufzulisten. Einen kleinen Vorteil hat das aber: Die Kirchensteuer wird dann auch erst mit der Steuerveranlagung im folgenden Jahr erhoben, das Geld bleibt länger zur Verfügung, betont Klaus Hahne, Steuerberater bei Ernst & Young.
Geringverdiener müssen nicht zahlen
Die Bank sollte weitere Informationen bekommen. Geringverdiener unter 7664 Euro im Jahr können sich ganz von der Abgeltungsteuer befreien lassen, wenn sie ihrer Bank eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorweisen. Alle Sparer sollten einen Freistellungsauftrag ausfüllen. Nur so bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis 801 Euro steuerfrei. Wer das vergisst, muss sich den Freibetrag mühsam über die Steuererklärung sichern.
Der Freistellungsauftrag kann weiter bei mehreren Banken eingereicht werden. Er deckt auch die Werbungskosten wie zum Beispiel die Depotgebühren ab, höhere Kosten können von 2009 an im Gegensatz zu bisher nicht mehr geltend gemacht werden. Auch die Freigrenze, unter der Kursgewinne mit weniger als einem Jahr Haltedauer bisher steuerfrei waren, entfällt. Alle Gewinne sind also zu versteuern.
Ein Verlustüberhang wird ins nächste Jahr übertragen
Die Banken führen künftig die Abgeltungsteuer automatisch ab, wenn der Freibetrag überschritten wird. Danach entstehende Verluste werden mit weiteren Gewinnen in dem gleichen Depot verrechnet, sie mindern also die Steuerlast. Gibt es bis zum Jahresende keine positiven Erträge mehr, wird der Verlustüberhang ins nächste Jahr übertragen.
Auf Wunsch erstellt die Bank eine Verlustbescheinigung, mit der ein Sparer vom Finanzamt Geld zurückbekommt, wenn er zum Beispiel Gewinne bei einer anderen Bank erzielt hat, für die Steuer abgeführt wurde. Die Bescheinigung muss bis 15. Dezember eines Jahres bei der Bank beantragt werden. Eine automatische Verrechnung zwischen verschiedenen Banken ist nicht möglich.
Auch ein Bankwechsel will steuerlich bedacht werden
Künftig sind Verluste und Gewinne aus verschiedenen Anlageklassen miteinander verrechenbar. Bisher gilt das nur für die gleiche Kategorie. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen zu saldieren. Altverluste, die noch vor der Abgeltungsteuer bis Ende 2008 entstehen, können mit danach entstehenden Gewinnen bis 2013 verrechnet werden.
Bei einem Bankwechsel können angesammelte Verluste mitübertragen werden, und Altbestände von vor 2009 werden dabei nicht steuerpflichtig. Aufpassen müssen Sparer, wenn sie ein Konto übertragen wollen, zum Beispiel an die Kinder. Nur wer das ab 2009 gegenüber der Bank als Schenkung deklariert, erspart sich die Abgeltungsteuer. Dann wird aber das Finanzamt darüber informiert, und es fällt Schenkungssteuer an, wenn die Freibeträge überschritten sind.
Text: F.A.S.
Bildmaterial: Bengt Fosshag
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