Von Roland Zorn
29. November 2006 Auf diese Frage hatte Theo Zwanziger nur gewartet. Und seine Antwort fiel ebenso deftig bis abkanzelnd aus wie tags zuvor das Plädoyer des Bundesanwalts Horst Schneider vor dem 5. Senat des Bundesgerichtshofs in Leipzig. Dort hatte Schneider in der Revisionsverhandlung zum Fall des betrügerischen Schiedsrichters Robert Hoyzer und fünf anderer Angeklagter im größten Wettskandal des deutschen Fußballs einen Freispruch für die in erster Instanz von der zwölften Strafkammer des Berliner Landgerichts verurteilten Angeklagten gefordert. Ein Verlangen, dem sich die Verteidiger von Hoyzer und seinen Wettkumpanen gern anschlossen.
Das Gericht vertagte sich bis zum 15. Dezember, ehe es entscheidet. Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aber fällte sein Urteil über den Auftritt des Bundesanwalts schon am Mittwoch morgen im Frankfurter DFB-Konferenzsaal 4. Auf Knopfdruck geriet der frühere Richter Zwanziger in Wallung und las dem Staatsanwalt Schneider die Leviten aus seiner juristisch-moralischen Sicht.
Ernster, als wir denken
Von einem Schlag ins Gesicht aller bezahlten und unbezahlten Sozialarbeiter, also Lehrer, Übungsleiter und Pfarrer sprach der erzürnte Zwanziger angesichts des Vortrags des Bundesanwalts. Was sollen unsere Übungsleiter dann noch sagen, wenn sie sich um die Entwicklung unserer Kinder bemühen? Zwanziger jedenfalls fühlt sich durch das Plädoyer des Bundesanwalts beschämt und im Stich gelassen. Viele Vereinsvertreter und Schiedsrichter äußerten sich gleichlautend. Die Sache sei ernster, als wir denken, so Zwanziger, wenn eine Täuschung keine Täuschung mehr sei und einer bösen Gaunerei, wie Schneider eingeräumt hatte, nicht mit einer angemessenen strafrechtlichen Konsequenz begegnet werden könne.
Der Bundesanwalt hatte als Grundlage seines Plädoyers die aus seiner Sicht juristisch nicht wasserdichten Geschäftsbedingungen des Wettveranstalters Oddset benannt. Mit der Forderung nach Freispruch, stellte der promovierte Jurist Zwanziger fest, werden Jugendliche in die Orientierungslosigkeit geführt. Weil auch Zwanziger die öffentliche Bühne gern für rhetorische Extras nutzt, fügte er ironisch hinzu: Ich hätte mich nicht gewundert, wenn die Verhandlung mit einem Antrag auf Verleihung des Bundesverdienstkreuzes für Hoyzer zu Ende gegangen wäre.
Keine Rückkehr an die Pfeife
Keinerlei Zweifel ließ der DFB-Präsident daran, daß Hoyzer und sein sportgerichtlich ebenso verurteilter früherer Kollege Dominik Marks nicht auf eine Rückkehr in ihr Schiedsrichter-Hobby hoffen dürften. Was Herr Hoyzer gemacht hat, ist im Sinne der Sportrechtsprechung Betrug, der zur Manipulation von Spielen geführt hat.
Allerdings hofft der DFB bei der Urteilsverkündung am 15. Dezember auf die Einsicht des Bundesgerichtshofs und damit entweder auf die Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile oder einen Rückverweis des Verfahrens zum Berliner Landgericht, wo die Verhandlung gegen Hoyzer und andere dann neu aufgerollt würde. Ich habe großen Respekt vor den Bundesrichtern, hob Zwanziger in seiner Philippika gegen den Bundesanwalt Schneider hervor, daß sie die Entscheidung noch nicht getroffen haben. Für den DFB-Präsidenten ist das ein Zeichen der Hoffnung auf ein für ihn und viele andere letztlich nachvollziehbares Urteil. Bundesanwalt Schneider, der ja ein Anwalt des Staates und damit unserer Gesellschaft sei, sähe Zwanziger am liebsten zu einer anderen Kammer versetzt.
In Dresden ereiferte sich unterdessen auch der Dynamo-Fußballprofi Volker Oppitz über die Forderung nach Freisprüchen für Hoyzer und andere Wettbetrüger. Oppitz gehörte Anfang 2005 zu den beschuldigten Spielern, bei denen im Zuge des Skandals Hausdurchsuchungen vorgenommen wurden. Der Spieler ging unschuldig aus den Ermittlungen hervor. Für mich, sagte Oppitz jetzt, ist das wie ein Schlag ins Gesicht, daß die Staatsanwaltschaft, die gegen Unschuldige mit allergrößter Härte zu Werke ging, auf einmal einen Freispruch für die Täter fordert.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, REUTERS
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