Deutsche Juristen legen zurecht grossen Wert auf die Unabhängigkeit des Bundeskartellamtes und seiner Beschlussabteilungen. Die unparteiische Arbeitsweise des Amtes ist im europäischen und internationalen Vergleich vorbildlich. Auf diese Unabhängigkeit darf kein Schatten fallen, schon gar nicht aus dem eigenen Haus.
Dr. Rainer Bierwagen, Brüssel