Von Michael Reinsch, Leipzig
28. November 2006 Die Bundesanwaltschaft plädiert im Revisionsverfahren des betrügerischen Fußball-Schiedsrichters Robert Hoyzer auf Aufhebung der Strafen für alle sechs Angeklagten und deren Freispruch. Vor dem 5. Senat des Bundesgerichtshofs, der am Dienstag unter dem Vorsitz von Clemens Basdorf im Hauptsaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vor rund 200 Zuschauern tagte, führte Bundesanwalt Hartmut Schneider aus, daß der Tatbestand des Betruges nicht vorliege.
Ich empfand das auch als böse Gaunerei, sagte er am Schluß seines mehr als einstündigen Vortrags über die Manipulation von Spielen in zweiter und dritter Liga, aber objektiv kommen wir da nicht ran. Der Bundesgerichtshof urteilte am Dienstag nicht. Das Urteil soll voraussichtlich am 15. Dezember gefällt werden.
Alle Verurteilten gingen in die Revision
Das Berliner Urteil könne keinen Bestand haben und müsse auch nicht neu verhandelt werden, führte Schneider aus. Für Entschädigungsmaßnahmen müsse das Verfahren ans Landgericht zurückverwiesen werden. Die zwölfte Strafkammer des Landgerichts Berlin hatte Hoyzer vor fast genau einem Jahr wegen Beihilfe zum Betrug durch den Versuch, im Jahr 2004 sechs Fußballspiele zu manipulieren, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Haupttäter Ante Sapina wurde, weil er große Summen auf zehn Spiele wettete, für deren Manipulation er Schiedsrichter und Spieler gewonnen hatte, zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.
Der Schiedsrichter Dominik Marks wurde zu achtzehn Monaten Haft, zwei Brüder Sapinas sowie in einem separaten Verfahren der Fußballspieler Steffen Karl wurden ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt. Alle Verurteilten gingen in die Revision; die Staatsanwaltschaft zog ihr Revisionsbegehr zurück. Die Verteidiger der Beschuldigten schlossen sich in ihren Plädoyers dem Antrag der Bundesanwaltschaft an und plädierten ersatzweise für die Reduzierung ihrer Strafen.
So würde ich auch gern betrogen werden
Schneider kritisierte vor knapp zweihundert Zuschauern, ein Großteil von ihnen offenbar Jurastudenten, die er unterrichtet, am Berliner Urteil die bemerkenswert oberflächliche Begründung. Er sagte spöttisch: Das Publikum atmete hörbar durch, die WM konnte beginnen. Die Strafwürdigkeit des Verhaltens der Beschuldigten sei eine Fiktion, die bestimmt gewesen sei von dem Wunsch, solches Verhalten zu bestrafen.
Der Bundesanwalt bestritt auch, daß durch die Manipulationen ein finanzieller Schaden eingetreten sei. Das Landgericht Berlin war von einem Schaden in Höhe von zwei Millionen Euro ausgegangen. In sechs der zehn verhandelten Fälle habe der Hauptangeklagte Ante Sapina seine Wetten verloren, sagte Schneider und ergänzte spöttisch: So würde ich auch gern betrogen werden. Von den vier gewonnenen Spielen habe nur die Pokalpartie zwischen Paderborn und Hamburger SV einen großen Gewinn gebracht. Ich sehe nicht, daß die Manipulationen von Spielern und Schiedsrichtern ursächlich sind für den Ausgang dieser Spiele, sagte er.
Die Behauptung ist ein frommer Wunsch
Der Deutsche Fußball-Bund ließ die von Marks und Hoyzer geleiteten Regionalligaspiele zwischen Hertha BSC Berlin und Arminia Bielefeld - dieses Spiel wurde im strafrechtlichen Verfahren nicht berücksichtigt - sowie zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen wiederholen. Den HSV entschädigte er für die von Hoyzer durch zwei Elfmeterentscheidungen herbeigeführte Pokalniederlage beim SC Paderborn mit 500 000 Euro und der Vergabe eines Länderspiels im Wert von etwa zwei Millionen Euro nach Hamburg. Hoyzer und Marks sind auf Lebenszeit aus dem Verband ausgeschlossen worden.
Wettanbieter Oddset, der im übrigen Schadensersatzforderungen gegenüber Sapina und Hoyzer erhebt, habe durch die Änderung seiner Geschäftsbedingungen nach Bekanntwerden des Falles praktisch die juristische Lücke eingestanden. Effektiver Selbstschutz sei möglich, ohne daß der Gesetzgeber aktiv werden müsse, sagte er und fuhr fort: Die Behauptung, hier schummelt niemand, ist ein frommer Wunsch, aber den garantieren wir im Strafrecht nicht. Der Schaden sei im übrigen nicht so hoch, daß er die harten Strafen rechtfertige.
Schneider warf dem Landgericht Berlin vor, zwar eine Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs von 1979 zitiert zu haben, die Wetten auf manipulierte Pferderennen für strafwürdig hielt. Nicht berücksichtigt habe das Gericht aber den Spruch des 5. Strafsenats des BGH von 1961, der dazu im Widerspruch steht. Es sei ein gravierender Rechtsfehler, daß es sich zu dieser Rechtsauffassung nicht verhalten habe. Hätte sich das Landgericht aber mit der Entscheidung des 5. Strafsenats auseinandergesetzt, hätte es zwingend zu dem Ergebnis kommen müssen, daß der Wettanbieter nicht getäuscht worden sei.
Text: F.A.Z. vom 29. November 2006
Bildmaterial: AP, dpa, Reuters
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