O-Töne

Reaktionen zum Hoyzer-Urteil

15. Dezember 2006 Robert Hoyzer muß ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat im Prozeß um den Fußball-Wettskandal das Urteil des Berliner Landgerichts vom November 2005 bestätigt. FAZ.NET dokumentiert Stimmen zu der Entscheidung.

Thomas Bach (DOSB-Präsident): „Der BGH hat ein gutes Urteil gefällt und ein wichtiges Zeichen gesetzt. Athleten und alle, die am Sport interessiert sind, müssen sich auf Schiedsrichter verlassen können.“

Theo Zwanziger (DFB-Präsident): „Ich bin mit dieser Entscheidung natürlich sehr einverstanden. Die Entscheidung zeigt, daß es sich bei Manipulation weder um ein Kavaliersdelikt, noch um Gaunertum, sondern um strafbaren Betrug gehandelt hat. Die Entscheidung ist wichtig, weil sie ein klares und deutliches Signal nicht nur für unseren Fußball, sondern die gesamte Gesellschaft ist. Bei einem Freispruch wären die Menschen doch in die Orientierungslosigkeit geschickt worden.“

Monika Harms (Generalbundesanwältin): „Das Ergebnis konnte man so erwarten. Nach der Hauptverhandlung am Bundesgerichtshof war schon klar, daß es nicht mit einem Freispruch enden konnte. Das ist keine Niederlage, daß ist kein Sieg - es sind unterschiedliche Rechtsauffassungen deutlich geworden.“

Werner Hackmann (Liga-Präsident): „Ich habe die Entscheidung mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Eine andere Entscheidung hätte zu großen Irritationen geführt und den Eindruck erweckt, daß es mit der Gerechtigkeit nicht weit her ist. Natürlich ist das Urteil auch wichtig für das Ansehen des deutschen Fußballs.“

Erwin Bugar (Mitglied im DFB-Kontrollausschuß): „Der DFB war überzeugt davon, daß das Urteil des Berliner Landgerichtes nicht aufhebbar ist. Der DFB ist natürlich sehr erleichtert, daß die Revisionsverhandlung in Leipzig nicht mit einem Freispruch endete, aber Schaden für den DFB bleibt natürlich vorhanden.“

Thomas Hermes (Verteidiger von Robert Hoyzer): „Das Urteil kommt nicht unerwartet, aber dennoch sind wir enttäuscht darüber, daß der Senat den Argumenten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht gefolgt ist. Ich gehe davon aus, daß Herr Hoyzer erst im nächsten Jahr seine Gefängnisstrafe antreten muß.“

Cato Dill (Verteidiger von Robert Hoyzer): „Wir haben jetzt noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Aber die Erfolgsaussichten sind nach dem Verlauf dieses Verfahrens als sehr gering zu beurteilen. Es ist eine historisch fast aberwitzige Situation, daß für Herrn Hoyzer in erster Instanz eine Bewährungsstrafe gefordert wurde und in der zweiten Instanz sogar Freispruch. Er wurde aber in der ersten Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, was hier durch gewunken wurde. Da man muß in der deutschen Rechtsprechung schon weit zurückblicken, um einen ähnlichen Fall zu finden.“

Stefan Conen (Verteidiger von Ante Sapina): „Dieser Fall ist in der juristischen Fachwelt längst nicht abgeschlossen. Ich werde mit meinem Mandaten die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde besprechen, aber die Chancen des Erfolges sind statistisch sehr gering.“

Manfred Amerell (Sprecher der deutschen Schiedsrichter): „Die Leipziger Richter haben gut bestraft. Ich hätte sonst den Glauben an die Justiz verloren.“

Wolfgang Holzhäuser (DFB-Vizepräsident): „Mein Zweifel am deutschen Rechtssystem ist beseitigt worden. Es wäre eine fatale Entscheidung gewesen, wenn Hoyzer freigesprochen worden wäre. Schließlich ist es erwiesen, dass Spiele manipuliert wurden - und mit Erfolg.“

Monika Harms (Generalbundesanwältin): „Das ist ein Ergebnis, das man - wenn man die Hauptverhandlung verfolgt hat - erwarten konnte. Daß es nicht im Sinne der Bundesanwaltschaft ausfiel, war in der Hauptverhandlung durch die kritischen Nachfragen erkennbar. Das ist auch nicht dramatisch. Es ist auch keine Niederlage. Es sind unterschiedliche Rechtsauffassungen deutlich geworden.“

Horst Heldt (Manager VfB Stuttgart): „Dieses Urteil entspricht meinem Rechtsempfinden. Für den gesamten Fußball von der Kreisliga bis zur Bundesliga ist dies ein klares Zeichen, daß solche Machenschaften in unserem Rechtsstaat nicht geduldet werden.“

Jürgen Gehb (Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion): „Auf die lebensnahe Auslegung unserer Strafgesetze durch den BGH ist Verlaß. (...) Damit ist das Rechtsempfinden der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung und die professionelle Rechtsauslegung wieder ins Lot gebracht worden.“



Text: FAZ.NET mit Material von sid

 
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