Robert Hoyzer muß ins Gefängnis

Beihilfe zum Betrug

Hoyzer muß doch ins Gefängnis

Robert Hoyzer muß nun doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile des Landgerichts Berlin im Fußball-Wettskandal. Die Strafe für den ehemaligen Schiedsrichter hätte sogar noch härter ausfallen können, betonte der Richter.

Lesermeinungen zum Beitrag

15. Dezember 2006 20:49

Gerichtsurteile

Niklas Bambach (Argusauge)

Meiner Meinung nach zeigt dieses Urteil, daß, wenn man "krumme Geschäfte" machen will, dies mit richtig viel Geld tun sollte: Was Josef Ackermann angeht, so habe ich den Eindruck, daß er sich freikaufen konnte, und Hoyzer geht ins Gefängnis (bei deutlich weniger Geld). Ich bin zwar kein Jurist, und es ist richtig, daß er bestraft wird, und ich habe sowieso den Eindruck, daß Manager bei uns alle Freiheiten haben und jedem "auf der Nase herumtanzen" können. Dies ist natürlich eine andere Geschichte - und auch eine Gefahr für die Demokratie.

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15. Dezember 2006 18:19

Prozeßbetrug: Richterschelte

Joachim A Laux (volkswirtlaux)


Hoyzer und Anstifter ins Gefängnis, das ist gut so !

Scharfsinn und Eloquenz retten auf See und vor Gericht vor Gottes Hand ? ! Leider: nur in Ausnahmefällen, BVerfG. Der Beruf des Staatsanwaltes ist ein bürokratischer, Akten bewältigender Tagesablauf, ohne Haftungsrisko für geringere Eloquenz.

Genauereien, Untreue vs Wirtschaftskriminalität, und der >Strafe entgehen < , ist politisches Tagesgeschäft ?
Staatsanwalt ist Landesbehörde, unterliegt Sparzwängen. Gammelfleich, Steuerhinterzieher wirkt nicht wirklich !!
Als objektivste Behörde der Welt (höchstrichterlich) etwas Verblüffung. Zu viel des Eigenlob.

Feindtstrafrechtler sind aktuell in. Meint voreingenommenes Obsiegen. Mediengewalten beachtend. Unrecht / Schuld bleiben auf der kurzen / langen strafprozessualen Strecke !
Rechtssicherheit ist ein höchstes Wirtschaftsgut. Ist Standortfaktor für Unternehmer. Ist mehr als fair play.

Joachim Laux volkswirteLaux

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15. Dezember 2006 16:42

Volkszufriedenheit

Albrecht Stahl (astahl)

Ach Gottchen, nun hat das sogenannte gesunde Volksempfinden doch endlich einmal Grund zur Freude. Das Urteil des BGH in Sachen Hoyzer und Konsorten wird sogar als Weihnachtsgeschenk gepriesen. So heilen die Wunden, die der Fall Ackermann in die verständnislos blickende Volksseele geschlagen hat. Dem BGH sei Dank, weil er in wundersamer Weise den Betrugstatbestand im Wege der Tatsbestandsquetsche bejaht hat? Weil der BGH vom Ergebnis her (es kann nicht sein, was nicht sein darf) die Begründung zur Strafbarkeit geliefert hat? Das Bundesverfassungsgericht wird es richten, so es angerufen wird. Nicht Hoyzers wegen, des Rechtsstaats wegen.

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15. Dezember 2006 15:18

Skandalentscheidung

Gerhard Quell (gquell)

Meiner Ansicht nach ist das ein Skandalurteil. Hier wird nach der Meinung der Massen geurteilt und nicht nach juristischer Abwägung.
Der Herr Hoyzer wird wegen Betruges verurteilt, den er selbst gar nicht direkt begangen haben kann.
Denn dazu gehören noch seine Mitschiedsrichter, die Fußballmannschaften und der DFB. In diesem Fall ist er ein dankbarer Sündenbock.
Ich kann nur hoffen, das das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung kassiert.
Gerichtliche Entscheidungen, gerade die des BGH, werden in letzter Zeit immer seltsamer. Sie mögen zwar die Volksseele befriedigen, die nach Rache dürstet, mit objektiver Rechtssprechung hat das wenig zu tun.

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15. Dezember 2006 13:29

BGH-Urteil

Lothar Hollstein (Toni20)

Mein Vertrauen in die Justiz, daß durch die absurde Freispruchbegründung des Herrn Bundesanwaltes Schneider schon sehr beeinträchtigt war. wird durch das Urteil wieder einigermaßen hergestellt.

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15. Dezember 2006 10:47

Ja ist denn heut schon Weihnachten ?!

Rafael Makselon (DerFuxx)

Was haben wir den nur getan dass wir vom BGH mit solch froher Nachricht beschenkt wurden?
Ob wir besonders brav waren oder nicht - das spielt jetzt eigentlich keie Rolle. Viel wichtiger ist, dass die Menschen in Deutschland - in ihrer Mehrzahl juristische Laien - in Ihrem Gerechtigkeitsempfinden bestätigt wurden und die Paragrafenakrobatik des Herrn Schneider auch beim BGH auf wenig Verständniß stieß.
Dieses Urteil soll potentielle Nachahmer abschrecken und deutlich machen, dass in der Bundesrepublik sauberer, fairer Sport Priorität hat.
Auf meinen diesjährigen Wunschzettel kommt jetzt nur noch ein Wunsch hinzu: der "Bundesanwalt" Schneider möge doch bitte seine sieben Sachen packen und aus der Justiz verschwinden. Er hat dem Ruf der deutschen Justiz merklichen Schaden zugeführt und ist auf einem derart verantwortungsvollen Posten nicht länger tragbar...

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