Beihilfe zum Betrug

Hoyzer muß doch ins Gefängnis

Von Michael Reinsch, Leipzig

15. Dezember 2006 Hoyzer, Sapina und Marks können froh sein, daß sie mit so kurzen Haftstrafen und, in letzterem Fall, sogar mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Das hat der Vorsitzende der Leipziger Kammer des Bundesgerichtshofes, Clemens Basdorf, den Beteiligten des Fußball-Wettskandals, der im Januar 2005 aufflog, ins Stammbuch geschrieben.

Obwohl die Bundesanwaltschaft in der Revision auf Freispruch plädiert hatte, bestätigte der BGH die nach seiner Auffassung milden Strafen, zu denen das Landgericht Berlin die Zocker und Schieber aus Berlin im November vor einem Jahr verurteilt hat: zwei Jahre und fünf Monate für den Schiedsrichter Robert Hoyzer, zwei Jahre und elf Monate für den Berufswetter aus dem Cafe King, Ante Sapina, sowie ein Jahr und sechs Monate für den Schiedsrichter Dominik Marks. Zwei Brüder Sapinas sowie der ehemalige Fußballprofi Steffen Karl erhielten Bewährungsstrafen. Keiner von ihnen war am Freitag anwesend, als der Bundesgerichtshof im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts sein Urteil sprach und fast eine Stunde lang begründete. (Siehe auch: Reaktionen zum Hoyzer-Urteil)

Urteil für Hoyzer hätte schärfer sein können

Als „Fall, wie gemalt für eine Prüfung“, beschrieb Basdorf das komplexe Vergehen, für das Bundesanwalt Hartmut Schneider vor gut zwei Wochen Freispruch auf ganzer Linie verlangt hatte. Der Vorsitzende Richter lobte Schneider für seinen Scharfsinn und seine Eloquenz, auch sein Mut, eine derart unpopuläre Haltung zu vertreten, fand Beifall. Schneider sei ein gutes Beispiel dafür, daß die Staatsanwaltschaft den Titel der objektivsten Behörde der Welt verdiene, legte Basdorf nach. Schließlich gebe es in der Tat Gaunereien, die zu bestrafen sich kein Gesetz finden lasse. Doch in der Sache folgte das Gericht dem verteidigenden Ankläger nicht.

Robert Hoyzer nach dem Urteil Auch Ante Sapina bekam nicht den gewünschten Freispruch Bundesanwalt Hartmut Schneider (oben) und Hoyzer-Anwalt Thomas Hermes nach de... Richter Basdorf: “Fußball ist in Deutschland eine sehr wichtige Angelegenheit” Vergangenheit: Hoyzer im Einsatz, der ehemalige Hamburger Barbarez legt sich ...

Im Gegenteil. Basdorf lobte die Rechtsanwälte der Angeklagten für deren hervorragende Beratung und beträchtliche Erfolge über den grünen Klee. Damit machte er deutlich, daß das Urteil für Hoyzer noch schärfer hätte ausfallen können. Dieser habe hochgradig verantwortungslos gehandelt und dem Ansehen des Fußballs geschadet, rügte das Gericht. Den Erfolg seiner Verteidigung bemerke man nur deshalb nicht, behauptete Basdorf in seiner Urteilsbegründung, weil er überstrahlt werde von dem Erfolg, den die Verteidigung von Ante Sapina, dem Drahtzieher der Affäre, hatte.

Oddset verlangt Schadensersatz

„Für diesen Millionencoup auf eine Freiheitsstrafe unter vier Jahren zu kommen war nur möglich, wenn man so umfassend gesteht und zu Schadensersatz bereit ist“, führte der Richter aus. Darüber hinaus auf eine Strafe sogar unter drei Jahren zu kommen, fuhr er fort, habe Sapina der Tatsache zu verdanken, daß er nicht nur ein Großbetrüger sei, sondern vom Berliner Landgericht auch als Opfer einer Spielsucht betrachtet worden sei - was zu der höchstrichterlichen Anmerkung führte: „Das kann mit etwas Verblüffung gesehen werden.“ Und auch die Verteidigung von Marks, die mit einem Teilgeständnis bei eisernem Schweigen des Beschuldigten eine Bewährungsstrafe herausholte, wertete Basdorf als erheblichen Erfolg. Mit dieser Art von Lob machten die Leipziger Richter mehr als deutlich, daß sie gern auch eine härtere Strafe für die Fußball-Betrüger bestätigt hätten. Der Tatbestand des Betruges sei erfüllt, da Sapina mit seinen Manipulationen das Wettrisiko zu seinen Gunsten und zu Lasten von Oddset verschoben habe.

Thomas Hermes, einer der Verteidiger, kann Hoyzer nun kaum eine bessere Aussicht eröffnen als die, daß er erst nach Weihnachten und Silvester seine Haftstrafe wird antreten müssen und diese womöglich nach zwei Dritteln der Zeit - reichlich einem Jahr - und als Freigänger hinter sich gebracht haben könnte. „Für unseren Mandanten saßen die richtigen Juristen auf der falschen Seite“, sagte er nach der Urteilsverkündung bitter. Sein Kollege Stefan Conen, der Ante Sapina verteidigt, seufzte: „Mir wäre lieber gewesen, das Gericht hätte gesagt, die Strafen sind zu hoch, als daß es uns lobt.“

Nun auch noch Verfassungsbeschwerde?

Die Verteidigung von Hoyzer und Sapina mochte am Freitag nicht ausschließen, nun auch noch Verfassungsbeschwerde einzulegen. Doch beide räumten ein, daß die Aussicht auf Erfolg dabei ausgesprochen gering sei - welches Grundrecht sollte ihnen verweigert worden sein? Auf Sapina kommt direkt und auf Hoyzer indirekt auch noch die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit dem Wettanbieter Oddset zu, der knapp zwei Millionen Euro Schadensersatz verlangt.

Bundesanwalt Hartmut Schneider nahm seine Abfuhr sportlich und betrachtete sie als Fortschritt der Justiz: „Es ging darum, daß das Gericht offene Rechtsfragen klärt. Begriffe wie Sieg oder Niederlage sind deshalb nicht angebracht.“ Die zwölfte Strafkammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz von Richterin Gerti Kramer hatte Hoyzer vor fast genau einem Jahr wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt, weil er im Jahr 2004 sechs Fußballspiele zu manipulieren versuchte. Unter anderem sorgte er mit zwei Elfmetern dafür, daß der Hamburger SV seine Pokalpartie beim FC Paderborn verlor. Haupttäter Ante Sapina wurde für Betrug in zehn Fällen verurteilt. Er hat bereits zehn Monate in Untersuchungshaft verbracht.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, dpa, REUTERS

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