
Er wollte die Polizisten nicht töten sondern nur die Absperrung durchbrechen und fliehen. Das klingt ja schon fast, als wäre das legitim, so nach dem Motto: Der beißt nicht, der will nur spielen. Er war für sein Verhalten bekannt? Das heißt für mich als Laien: Der Mann stellt auch weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Wo man solche Leute vermehrt antrifft, muß ich ja nicht näher erläutern. Der Richter soll seine Arbeit tun, Bauernhof hin oder her. J.T.

Selbst wenn bekannt gewesen war, dass der Landwirt schnell die Fasson verliert, gerade dann hätte man auf ein martialisches Auftreten verzichten müssen um eben eine Eskalation zu vermeiden. Eine zur Hilfe ausgestreckte Hand bewirkt weitaus mehr als der geschwungene Knüppel.
2) Auch hier ist der Einzelfall maßgebend. Er kann seinen Führerschein verloren haben, weil er betrunken durch Lauterbach gefahren, dabei 20 parkende Autos gerammt und seine Fahrt letztlich im Aufenthaltsraum eines Kindergarten beendete. Oder aber er wurde auf dem Nachhauseweg von einem Volksfest betrunken auf einem Schleichweg angehalten, wo gerade keine Gefahr für die Öffentlichkeit von ihm ausging. Erkennen sie die Diskrepanz zwischen konkreter und abstrakter Gefahr und das ein Führerscheinentzug per se nicht den Vorwurf einer Verantwortungslosigkeit im gesteigerten Maße impliziert?
3) Das Absenken des Frontladers dürfte einzig und allein den Zweck verfolgt haben den Traktor beim Durchbrechen vor Folgeschäden zu bewahren. Schön blöd ist es, wenn einem nach erfolgreichem Durchbruch der Traktor wegen Motor- oder Getriebeschadens nach 5m verreckt.
4) Jagen setzt Vorsatz voraus, den ich 1. nicht sehe und der auch 2. keinen Sinn ergibt.
Kirche im Dorf lassen!

1) Der Bauer ist polizeibekannt. Warum weiß nur der Tatrichter. Insofern ist es vermessen von Ihnen, den Einsatz von drei Streifenwagen zu kritisieren. Vll. hatte es ja doch seinen Grund.
Vermutlich ist es einer (ein kleiner noch dazu),
der 7 auf einen Streich erledigen kann...
2) Warum der Bauer seinen Führerschein verloren ist egal. Fakt ist, er hat ihn verloren. Und dafür wird es Gründe geben. Führerscheine werden meist wegen zwei Gründen entzogen: Trunkenheit oder Verkehrsunfallflucht.
Nein das ist eben nicht egal,(!), warum er seinen Führerschein verloren hat und ist zur Beurteilung der Person und seiner Fahrtauglichkeit sogar sehr ausschlaggebend.
3) Das er nur durch die Barriere wollte, ist Ihre Interpretation. Jedenfalls kann man eine solche Straßensperre durch Autos auch durchbrechen ohne die Gabel auf Kopfhöhe der Polizisten zu bringen.
Man kann auch mit Todesangst noch einen Kopfstand üben...
4) Jedenfalls muss man mit seinem Trekker nicht hinter dem Polizisten herfahren. Oder hat der Bauer den Polizisten mit der Straßensperre verwechselt?
Da weder Sie noch wir die genaue Situation am Tatort kennen, ist es obsolet in Ihrer Art zu argumentieren. Was im Menschen vorgeht belibt Ihnen verborgen...

1) Der Bauer ist polizeibekannt. Warum weiß nur der Tatrichter. Insofern ist es vermessen von Ihnen, den Einsatz von drei Streifenwagen zu kritisieren. Vll. hatte es ja doch seinen Grund.
2) Warum der Bauer seinen Führerschein verloren ist egal. Fakt ist, er hat ihn verloren. Und dafür wird es Gründe geben. Führerscheine werden meist wegen zwei Gründen entzogen: Trunkenheit oder Verkehrsunfallflucht.
3) Das er nur durch die Barriere wollte, ist Ihre Interpretation. Jedenfalls kann man eine solche Straßensperre durch Autos auch durchbrechen ohne die Gabel auf Kopfhöhe der Polizisten zu bringen.
4) Jedenfalls muss man mit seinem Trekker nicht hinter dem Polizisten herfahren. Oder hat der Bauer den Polizisten mit der Straßensperre verwechselt?

Leben finanziert und er nicht wie andere Hartz-IV-Empfänger am Bahnhof abhängen und alte Leute mit latenter Gewaltandrohung um einen EURO anbetteln...
Er ist fleissig arbeitet und liess sich nichts zu Schulden kommen.
Eine angemessene Geldstrafe (entsprechend seinen Verhältnissen aber doch nachhaltig), 1,5 Jahre Bewährung eine förmliche ENtschuldigung und die Ausnahmegenehmigung der Gemeinde für ausschließlich berufliche Fahrten mit dem Trekker während der Arbeitszeit 6 Uhr - 19 Uhr danach hat der Trekker in der Lattengarage zu stehen. So wie er sein Gewerbe nicht mehr ausführt, und keinen Führerschein gemacht und nachgewiesen hat. Verfällt die Ausnahmegenehmigung. Verstoß gegen diese mit Geldstrafe nicht unter 20 TSD EURO. Fertig die Maus!
Es ist gut nachvollziehbar was in dem Landwirt vorgegangen sein mag wenn das Überfallkopmmando gleich mit 3 Fahrzeugen und vermutlich 6 senfgrünfarbenen Hoheitsuniformen angerückt kommt. Der Landwirt hat täglich alles auf dem Spiel, die Herren Beamten fallen in den gewöhnlichen Dienstschlaf oder hängen am Dönerstand ab und kümmern sich nur unzureichend um die echten Probleme auf der Strasse, man sichtet weit und breit keinen Polizisten mehr per Fußstreife (darum die breiten Gesäße...)

Es ist völlig verquer anzunehmen, dass der Landwirt Jagd auf die Polizisten gemacht hätte. Auch die Aussage "Frontlader auf Kopfhöhe" hat nichts mit den Polizisten sondern lediglich mit dem "Räumen" der Hindernisse zu tun. Die subjektiven Empfindungen der Polizisten dürfen deshalb nicht über den objektiven Wahrheitsgehalt der konkreten Situation hinwegtäuschen.
Das der Landwirt auf die Polizisten zugefahren ist mag ja sein. Aber eben nicht mit der Absicht diese zu verletzen oder gar zu töten, sondern lediglich um aus der Absperrung durchzubrechen und fliehen zu können.
Warum er den Führerschein verloren hat geht aus dem Sachverhalt nicht hervor, lässt aber pauschal nicht auf eine genrelle Verantwortungslosigkeit des Landwirts schließen. Hier ist der Einzelfall maßgebend und wäre nachzuforschen.
Nichts desto weniger lässt sich aber festhalten, dass von ihm aus seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit heraus keine Gefahr ausging. Schließlich ist er in diesem Zeitraum nicht verkehrswidrig aufgefallen und unterstreicht damit die Unverhältnismäßigkeit des Urteils ihm auch das Fahren von Trekker zu untersagen, was letztlich seine Existenzgrundlage zerstört hat.

Und weil auch ein Polizist ein Recht auf Leben hat, gehört der Landwirt angemessen gemäß den Gesetzen in unserem Lande bestraft. Das ist aber die Aufgabe des Richters. J.T.

das der Staatsanwalt nett ist. Wenn man die Gabel des Trekkers gezielt auf kopfhöhe der Beamten senkt und auf diese (nicht wie der Vorkommentator meinte) auf die Fahrzeuge zufährt und dann noch einen mit dem Treker verlogt, dann liegt ein jedenfalls bedingter Tötungsvorsatz nicht weit weg. Ich kann es nicht fassen, dass hier der Herr Vorkommentator versucht, das gefährliche Verhalten des Bauern zu rechtfertigen. Es wird schon einen Grund haben, warum der Herr keinen Lappen mehr hat. Ob einer besoffen Auto oder Trekker fährt, ist völlig egal. Das er für seine Arbeit auf seinen Führerschein angewiesen, hätte er sich vielleicht überlegen sollen, bevor er sich so verhielt, das ihm der Führerschein entzogen wurde.
Das hat mit Leben und Leben lassen nichts zu tun. Woher will der Vorkommentator wissen, dass die drei Streifenwagen nicht schon deswegen nötig waren, weil der Mann für seine Gewaltbereitschaft bekannt ist. Nach der Aktion scheint das jedenfalls nicht allzufernliegend. Außerdem müssen die drei Wagen nicht jeweils mit 2 Mann besetzt gewesen sein. Aber über solche Details muss man sich keine Gedanken machen. Lieber mal bisschen auf die Polizei schimpfen. Ist einfacher. Schuld sind immer die anderen.

als seine Landwirtschaft und die kann er ohne Trekker nicht betreiben. Soll er etwa 2 Ochsen vor den Pflug spannen?! Der Mann hat indem er ohne Führerschein weiter mit seinem Trekker die landwirtschaftlichen Aufgaben erfüllte niemanden gefährdet geschweige denn geschadet. Das die Polizei mit 3 (!) Fahrzeugen auf sein Hof kam, was an ein Szenerio bei Schwerstverbrechern erinnert, war völlig unverhältnismäßig.
Auch die Aussagen der Polizisten halte ich für überzogen und nicht für nachvollziehbar, schließlich fuhr er geradewegs auf die Fahrzeuge und nicht auf die Polizeibeamten los.
Ich persönlich würde auf Bewährung und Erteilung für eine Erlaubnis zum Trekkerfahren plädieren. Dazu moch ein paar Auflagen und damit gut.
Leben und leben lassen!