
Wenn ein Urteil gefallen ist, müssen die Richter doch schon heute wissen, warum sie es gefällt haben, d.h. eine Begründung sollte doch bereits (hoffentlich) in ihren Köpfen existieren. Warum muss denn noch solange mit der Veröffentlichung dieser Urteilsbegründung gewartet werden???

Der Kommentar von Hr. Becker fällt wohl eher in die zweite Kategorie. Welche Meinung Hr. Becker in diesem Fall vertritt, ist nicht schwer zu erraten!

Was heißt hier seriös? Unseriös ist die lange Wartezeit. Jeder hat das Recht, dass Anschuldigungen gegen ihn gründlich und in angemessener Zeit bearbeitet werden. Angemessen heißt hier sofort und mit der nötigen Sorgfalt. Wartezeiten
von mehreren Monaten scheinen nicht nur für die allgemeine Justiz, sondern auch für die Sportjustiz üblich zu sein!