Was ist los mit der deutschen Rechtsprechung?Der Normalbuerger; wuerde er mit den gleichen Dingen beschuldigt, wuerde fuer Jahre ins Gefaengnis gehen. Warum nicht Herr Kleinfeld? Henry-George
Es ist gar nicht solange her, da konnte man in D das "Backschisch" noch von der Steuer absetzen, da man darum wusste, daß es in gewissen, maximal halbdemokratischen Staaten, einfach üblich ist, für einen Auftrag zu "schmieren". Weil dies auch heute (!) noch in vielen Ländern üblich ist, müssen die Siemens etc. dieser Welt auch immer noch Beamten die Ferienvilla bezahlen, damit das Kraftwerk gebaut wird. Das ist natürlich kein schöner und wettbewerbsfreundlicher Zustand, die Ursache liegt jedoch bei den empfangenden Staatsbediensteten, ggf. zulasten des Staates, und nicht bei den Konzernen! Also sollte das Empfangen von Schmiergeld bestraft werden, nicht das Geben. Bei privaten Leistungsempfängern gibt es erst recht keinen Grund, für einen Staat einzuschreiten. Sicherzustellen, daß der Einkauf sauber läuft ist Angelegenheit des Unternehmens, in krassen Fällen ist auch die Untreue und damit, da Straftatbestand, auch die Beihilfe bzw. Anstiftung des Schmierenden einschlägig. Das Staaten jedoch Individuen bestrafen, weil andere Staaten nur gegen Schmiergeld öffentliche Aufträge vergeben ist reichlich pervers.
Viele Vorkommnisse fielen auch in die Amtszeit von Cromme und Ackermann. Wann werden diese "Saubermänner" untersucht bzw. belangt? Als Mitglieder des Kontrollgremiums haben die Herren versagt. Vielleicht konnten sie auch gar nicht wirklich kontrollieren - doch konnte Herr Kleinfeld das besser? Als Vorstand und Vorstandsvorsitzender waren seine Aufgaben strategischer Natur. Operative Belange betrafen nicht seine Ebene. Verantworten muss er sie allemal - allerdings sollte dies auch für die Aufsichtsräte gelten. Die gelegentlichen Damen und überwiegenden Herren stehen viel zu gering in der Verantwortung. Machtspielchen ohne Obligo sollten nicht mehr möglich sein.
