BGH-Urteil

Schlechte Prognose für einen Kinderschänder

Seit Dienstag ist der Sexualstraftäter Siegmar F. auf freiem Fuß. Unbeobachtet ist er aber nicht: Er steht unter strikter Führungsaufsicht. Das Misstrauen scheint berechtigt, denn Siegmar F. gilt noch immer als höchst gefährlich. Von Reiner Burger, Dresden

Lesermeinungen zum Beitrag

23. Juli 2008 21:59

für den juristischen Laien..

Michael Meier (never1)

..ein kaum nachvollziehbarer Vorgang. Was passiert, wenn der Mann sich triebhaft (das mag ja Krankheitswert haben wie eine Sucht, daher doch wohl Therapie oder Verwahrung) wieder an einem Kind vergeht?

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23. Juli 2008 20:50

BGH urteilt offensichtlich gesetzwidrig

Christian Ermecke (ChristianErmecke)

"Die Nachträgliche Sicherheitsverwahrung nach §66b Abs. 2 StGB kann angeordnet werde, wenn erhebliche "neue" Tatsachen bekannt werden, die auf eine deutlich höhere Gefährlichkeit des Verurteilten schließen lassen und die dem Gericht zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht bekannt waren". So in etwa heißt es in neueren Auslegungen des Gesetzes. (Das Wort "neue" wurde später vom BGH eingeschmuggelt, es steht nicht im Gesetz!) Therapieunwilligkeit bzw. fehlende Einsicht sind meiner Meinung nach erhebliche Tatsachen im Sinne des Gesetzes, weil damit von vornherein die Rückfallwahrscheinlichkeit immens steigt - und damit die Gefährlichkeit im Sinne des Gesetzes. Darüberhinaus kann der BGH meines Wissens nach nicht einfach eine nicht erfolgte Prüfung auf Sicherheitsverwahrung im Zeitpunkt der Verurteilung 1999 als Begründung dafür heranziehen, jetzt die Anordnung auf Nachtr. Sicherheitsverwahrung aufzuheben. Soweit ich weiß, gibt es eine solche Vorschrift von Gesetz wegen nicht. Leider hat der BGH auch diesmal wieder die angeblichen Persönlichkeitsrechte des Verbrechers vor den Schutz unserer Kinder gestellt. Diese politisch besetzten Gerichte sollten schnellstens zur Rechtsstaatlichkeit zurückgeführt werden.

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23. Juli 2008 19:20

Die "gesetzlichen Voraussetzungen zur längeren Sicherheitsverwahrung"...

Stefan Schaller (hnosteve)

....liegen also nicht vor! Toll!!! Weil unser offenbar lückenhaftes und vielleicht auch schwachsinniges, auf jeden Fall aber täterverliebtes Rechtssystem die "gesetzliche Voraussetzung" nicht bietet, wird ein Perverser auf Steuerzahlerkosten freigelassen und überwacht. Einen Wohnwagen darf er sich nicht zulegen!?! Und eine schweigende Mehrheit schaut abwartend zu, wie dieser gestörte Pädophile in aller Ruhe sich das nächste Opfer aussucht. Meine Frage: wieviele Kinder müssen mißbraucht oder sogar getötet werden, damit unser "Rechtsstaat" so eine Kreatur endgültig wegsperrt??? Könnte es vielleicht sein, daß unser Rechtssystem in einigen Teilen genau so krank ist wie diese Täter??? Oder sollten vielleicht die Eltern bedrohter Kinder das "Recht" in die eigene Hand nehmen und solche Kreaturen direkt und endgültig aus dem Verkehr ziehen??? Die Verbrechen der letzten Jahre an Kindern zeigen, daß bei uns enormer Nachholbedarf in Sachen Kinderschutz besteht!

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