BGH-Urteil

Richter stärken Unterhaltsanspruch Alleinerziehender

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von alleinerziehenden Müttern und Vätern gestärkt. Auch übers dritte Lebensjahr ihrer Kinder hinaus können sie Betreuungsunterhalt bekommen. Selbst wenn ein Kind im Kindergarten voll betreut werde, führe das noch nicht zu einer „vollschichtigen Erwerbspflicht“.

Lesermeinungen zum Beitrag

20. Juli 2008 19:54

Es sind schon ein paar Tausend Bewertungen nötig, Herr Kanther,

Frank Steinke (dl8waa)

um Ihre Postings regelmäßig ins Tiefrote und (z.B.) die der Herren Sulz und Klier ins Dunkelgrüne wandern zu lassen. Von daher meinen Sie nicht wirklich erst, dass diese zwei Herren mit ihrer Meinung allein da stehen, oder? Im Übrigen halte ich es schon für engagiert, eben nicht den Schwanz einzuziehen und auszuwandern, sondern unermüdlich auf das Meinungsbild zentraler Informations-Plattformen (dazu zähle ich auch die FAZ-Leserkommentare) beträchtlichen Einfluss zu nehmen.

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20. Juli 2008 19:40

Ich muss sie...

Gustav Kanther (gustavkanther)

...enttäuschen, Herr Klier. Ich meine es ernst. Hetze und erst recht keine exzessive Übersteigerungen derselben betreibe ich hier nicht. Bei einigen anderen Beiträgen bin ich mir da nicht so sicher.

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20. Juli 2008 12:58

Nach Ihrem letzten Posting, Herr Kanther, schwant mir was

Torsten Klier (TorstenKlier)

Kann sein, dass wir Ihnen auf den Leim gegangen sind. Deshalb möchte ich zur Sicherheit mal nachfragen, ob Sie das was Sie schreiben wirklich ernst meinen (was ich nicht glaube) oder ob Sie hier mit der exzessiven Übersteigerung der feministischen Hetze die Verlogenheit und Verkommenheit dieser Ideologie bloslegen wollen (was ich glaube).

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19. Juli 2008 23:52

Herr Sulz,...

Gustav Kanther (gustavkanther)

...der Fall Görgülü ist erschreckend und traurig, aber inwiefern hat er etwas mit der ihrer Meinung nach gegebenen Bevorzugung von Frauen in allen Bereichen zu tun? Dort gab es einen Vater, eine Pflegefamilie, diverse Jugendämter und Gerichte. Die Mutter spielte in dem gesamten Verfahren keine Rolle. Sie drehen sich die Dinge solange zurecht, bis sie in ihr Weltbild passen. Die einzigen, die es in diesem Land schwer haben, sind sie und Herr Klier. Nicht die Männer, zu denen zählt man nämlich üblicherweise nicht die, die ständig jammern. Wenn es in Deutschland so unerträglich für sie ist, engagieren sie sich für die ihrer Meinung nach gerechte Sache, fangen sie an zu handeln. Oder sie wandern aus, es gibt genug Länder auf der Welt, in denen nicht der Hauch des Verdachts aufkommen kann, Frauen hätten es leichter als Männer.

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19. Juli 2008 20:54

Ich wollte nicht insistieren, Herr Kanther

Holger Sulz (H._Sulz)

Vultejus hätte auch begründen können mit ‚weil die Erde eine Scheibe ist’. Das ist so sicher bewiesen und anschaulich, wie dass Frauen es schwerer haben hinieden in diesem Jammertale: bei Armeeangehörigen stellen sie 99% der in Kriegen Umgekommenen, verenden tragisch in 99% der tödlichen Arbeitsunfälle, haben die übelsten Jobs, sterben logischerweise deshalb viel früher, auch weil das Gesundheitssystem für Männer ein mehrfaches aufwendet als für unsere Schmerzensreichen, wie just eben eine Anfrage im Schweizer Parlament ergab. Ich denke, es ist im Sinne des Großjuristen Vultejus, wenn man seine peinlichsten Phrasen mit dem mildtätigen Mantel des Schweigens bedeckt. Guter Brauch auch der Medien bei unseren Leithammeln, wenn sie mal wieder völligen Stuß gelabert haben wie jüngst die Power- Kanzlerin. Auch mit der aberwitzigsten Begründung aber bleibt es Rechtsbeugung. Diese wird im Feminat BRD nur nicht geandet, siehe die Unsäglichkeiten des OLG Naumburg im Falle Görgülü. Siehe den Jagdschein, der Frauen regelhaft bei Kindsmord z.B. ausgestellt wird. Sind halt unmündige Kinder irgendwie, nie für das verantwortlich, was sie tun. Als Frau wäre ich alarmiert über derlei Bevormundung durch Altlesben, linke Desperados und lila Pudel.

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19. Juli 2008 15:58

Selbstverständlich ist der Frauenrabatt gerechtfertigt,

Torsten Klier (TorstenKlier)

Herr Kanther. Natürlich deshalb, weil Frauen es schwerer haben. Sieht man schon daran, dass kein einziger Konzern in Deutschland von einer hochemanzipierten und hochqualifizierten Powerfrau geleitet wird. Die Powerfrauen erstreiten zwar das Recht nicht zu arbeiten, das wiederum würden die aber gern als Konzernchefin (oder so). Nur komisch, dass der hohe Richter im besagten Fall in seiner erhabenen Unabhängigkeit hier großzügig von der im BGH-Urteil so hoch gelobten Einzelfallprüfung abgesehen hat. Femi-Jusitz ist eben die Kunst der Weglassens. Weggelassen hat er nämlich auch gleich mal die sich aus §244 StPO ergebende Pflicht zur bestmöglichen Sachaufklärung. Und die Verwendung der unbewiesenen Unterstellung des "schwerer haben" in der Urteilsbegründung steht nun mal im krassen Widerspruch zu den Vorgaben der StPO. Denn dort ist unter §263 festgelegt, dass das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme „AUS DEM INBEGRIFF DER VERHANDLUNG“ geschöpften Überzeugung entscheidet. Aber warum wollen wir so bürokratisch sein. Wenn eh bekannt ist Frau=GUT und Mann=SCHLECHT, müssen wir uns ja nicht weiter mit solchem formalen Kleckerkram aufhalten.

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19. Juli 2008 13:09

Herr Sulz, bitte zitieren...

Gustav Kanther (gustavkanther)

...sie Herrn Prof. Vultejus vollständig. "Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken." Aber diese Aussage passte ihnen wohl nicht. Frau Steer, sie sollten erst das Urteil sorgfältig lesen und sich dann aufregen. Dort ist keine Rede davon, dass eine Teilzeitarbeit nicht in Frage komme. Herr Klier, sie erhalten von mir keine Antwort, jedermann weiß ja, dass sie Recht haben.

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19. Juli 2008 11:18

@ Herrn Kanther

Holger Sulz (H._Sulz)

Das kann nicht Ihr Ernst sein, Herr Kanther! Prof. Vultejus in der Zeitschrift für Rechtspolitik 3/08: „Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt“. Und Ihre Aussage, Frauen wären schon wegen § 170 bzw Männer nach § 169 und 235 verurteilt worden, hätte ein klein bisschen glaubwürdiger geklungen , wenn Sie das kleine Wörtchen “sogar“ vorangestellt hätten- wie entlarvend! Gleichwohl ändert das nichts an der Tatsache, dass Männer Ihr Recht auf Kindesumgang regelmäßig auf europäischer Ebene einklagen müssen, die BRD regelhaft verurteilt wird. Und bei unehelichen ist Sorgerecht des Vaters schlicht nicht vorgesehen. Leider ist das Weltbild des Herrn Klier ein ziemlich reales, trefflich bestätigt durch die Person der Hohmann- Dennhardt, eine der ersten Quotenfrauen beim BVerfG. Ihre Referentin, die Radikalfeministin Heinke aus Bremen ist uns noch in guter Erinnerung wie auch der Umstand, daß Richter an oberen Gerichten von den Parteien ausgemauschelt werden.

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18. Juli 2008 23:40

Emanzipation? - Nein Danke?

Margrit Steer (Margrit-Steer)

Wenn ein Kind voll im Kindergarten betreut wird, kann Mutter zumindest Teilzeit arbeiten. Was tun denn die vielen Ehefrauen, die genau das tun? Dieses Urteil ist für diese Ehefrauen eine Ohrfeige. Also wieder mal nur nach dem Motto "Nun soll der Alte mal zahlen, bis er schwarz wird" Obwohl selbst Frau, kotzen mich diese Weibchen an, die sich alle Rechte rausnehmen aber von Pflichten nichts wissen wollen. Richter unterstützen diese Frauen leider zu viel. Wo ist denn endlich ein Urteil wenn es um das Umgangsrecht geht? Mit allen Tricks verhindern die Mütter den Umgang mit Vätern. Und dies ist absolut zum Nachteil der Kinder. Was sagen denn die Richter dazu? Da tut sich nichts. Das Urteil finde ich so nicht in Ordnung. Unterstützung ja, aber dies sollte dann individuell sein. Wenn Kind in den Kindergarten geht, kann man durchaus Teilzeit arbeiten. Kriegt man auf Grund hoher Arbeitslosigkeit keinen Job, kann evtl. noch eine Unterstützung statt finden. Aber das jetzt wieder so generell zu machen ist meiner Meinung nach falsch. Mit morderner Frauenpolitk hat das nichts zu tun. Emanzipation? Gleichberechtigung? Wenn es ernst wird, wollen die Frauen davon dann nichts mehr wissen. Dieses Urteil wird die Geburtenrate drücken

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18. Juli 2008 22:57

Sehr geehrter Herr Kanther

Torsten Klier (TorstenKlier)

Nach Ihren Postings zum Thema bleibt die Frage, was Sie bewirken wollen mit Ihren absurden Behauptungen. Wenn es um ein Thema ginge, das weit außerhalb der Alltagserfahrung und außerhalb des Interesses der Mehrheit liegt, könnten Sie sich evtl. mit dem Nimbus des Fachmanns schmücken und alle anderen mit Ihrer Sophistik beeindrucken. Nur ist das hier nicht der Fall. Das hier behandelte Thema ist für die meisten Menschen von existenzieller Bedeutung und betrifft nahezu jeden. Deshalb weiß jedermann, dass Ihre Behauptungen (angeblich würden auch Frauen für ihre Straftaten bestraft) falsch sind. Jedermann weiß, dass die Justiz systematisch und im großen Stil die Bestrafung von Straftäterinnen vereitelt. Würden Sie uns also bitte erklären was Sie bewirken wollen? Und, wer glauben Sie wird Ihre offensichtlich falschen Behauptungen glauben? Ich danke schon mal für die Antwort.

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18. Juli 2008 22:34

Straftaten von Frauen...

Gustav Kanther (gustavkanther)

...werden ebenso verfolgt und verurteilt wie Straftaten von Männern. Auch Frauen wurden schon wegen einer Tat nach § 170 StGB verurteilt, Männer schon wegen Taten nach § 169 StGB oder § 235 StGB, auch wenn das nicht in ihr Weltbild passt, Herr Klier. Zum Ausdruck bringen wollte ich mit dem Beispiel nur, dass Ideen wie die des Herrn Gondermann unangenehme Konsequenzen haben können, sei es allein die Peinlichkeit einer zweiten öffentlichen (Berufungs-)Verhandlung, in der das Strafmaß mit Sicherheit nicht bei einigen Monaten ohne Bewährung bleiben würde (es würde weniger, bevor sie mich missverstehen). Herr Doe, es blieben übrigens noch die Rollen des Staatsanwalts, des Protokollführers oder des Justizwachtmeisters. Die Unzufriedenheit mit der Unterhaltsrechtsreform dürfte in den meisten Fällen hier in enttäuschten Erwartungen begründet liegen (es ging aber ums Kindeswohl, nicht um Rache an Frauen). Zur hier ständig vermissten Eindeutigkeit der gesetzlichen Regelungen: Richterrecht ist gerade im Familienrecht wichtig und die alleinige Möglichkeit, um interessengerecht entscheiden zu können. Nicht meine Worte, soetwas Schlaues stammt von Richterin am BVerfG Dr. Hohmann-Dennhardt. Noch so ein böses Weibsstück werden sie wohl sagen...

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18. Juli 2008 19:14

Schön für Sie, Herr Kanther,

Torsten Klier (TorstenKlier)

dass Sie schon mal zugegen waren bei einer Verurteilung eines Mannes wegen § 170 StGB. Bleibt die Frage, was Sie uns damit sagen wollen. Denn dass Männer in diesem Land gnadenlos verfolgt werden ist doch allgemein bekannt. Sie sagen uns damit nichts neues. Aber wenn Sie bei Verhandlungen zugegen sind, können Sie uns sagen ob sie auch mal eine Bestrafung einer Frau wegen Straftaten gem. § 169 StGB (Personenstandsfälschung) oder § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger) erlebt haben?. Natürlich nicht. Sie können nicht dabei gewesen sein, weil in diesem Land die Straftaten von Frauen (vor dem Gesetz sind bekanntlich alle gleich) nicht verfolgt werden. Irgendwie logisch, denn die Gender“wissenschaft“ hat zigtausendfach „wissenschaftlich“ bewiesen, dass alles schlechte männlich ist. Und unsere Justiz arbeitet eben nicht auf legaler, sondern „wissenschaftlicher“ Basis.

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18. Juli 2008 18:07

@Kanther

John Doe (Der_kleine_Amrumer)

Die Entscheidung des BGH spricht für sich Herr Kanther: Zurückverweisung an das OLG, da das neue tolle Gesetz eben ALLES an erdenklichem Spielraum offen lässt. Daher noch mal die Frage: Wozu dann dieses Gesetz?So schlau waren alle Beteiligten ja auch schon vorher oder,dass es immer auf den "Einzelfall ankommt"... Wozu die Wochenlangen Auschussasitzungen, die Referenten etc...? Genau, die wollen ja auch was zu tun haben für Ihr Geld. Und neue Gesetzesbücher müssen gekauft und gedruckt werden... Es ändert nichts dran. Absoluter Griff ins Klo dieses Gesetz! soso kein Richter und nicht als Angeklagter... bleiben ja nur Anwalt oder Zeuge...Schreiben sie doch ruhig als was sie dabei waren... Richtig, ist, dass die Idee des Mitkommentators ganz gewaltig nach Hinten gehen kann... Und da mittlerweile alle Länder dieser Welt ausliefern, kann man nur irgendwo im indonesischen Archipel als Hobbyfischer untertauchen.aber auch nicht schlecht, bevor die "olle" die Kohle bekommt.... :-) Schade nur um die Kinder die Ihrne Vater nie mehr sehen :-(

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18. Juli 2008 17:37

Die Gerichte müssen...

Gustav Kanther (gustavkanther)

...nur dann bemüht werden, wenn man selbst zu einer einvernehmlichen Regelung nicht in der Lage ist. Mit dem Urteil sind dann nie beide Seiten glücklich, gerade in emotional aufgeladenen Unterhaltsfällen. Herr Doe, die §§ 1570ff. BGB erfüllen die Forderung am Ende ihres Beitrags, was funktioniert daran nicht? Herr Anschütz, bitte konkretisieren auch sie ihre Kritik an dem Wortlaut dieser Regelungen, ansonsten ist eine Auseinandersetzung mit ihnen Zeitverschwendung. Und übrigens, nach der Sommerpause bin ich gerne bereit, ihnen Nachhilfe im Zivilprozessrecht zu geben. Herr Gondermann, sie sollten sich § 170 StGB durchlesen (Verletzung der Unterhaltspflicht). Ich war bereits an einem Verfahren beteiligt (nicht als Richter und nicht als Angeklagter), in dem ein bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretener Mann deswegen zu mehreren Monaten OHNE Bewährung verurteilt wurde. Begründung: § 153a StPO mit Auflage der Zahlung des rückständigen Unterhalts kommt für den Richter nicht in Frage, Geldstrafe kontraproduktiv, Bewährungsstrafe nicht ausreichend zur Einwirkung auf den Angeklagten. Der Mann durfte sein Glück in der Berufung versuchen oder ins Gefängnis gehen.

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18. Juli 2008 12:13

Schizophren

Marvin Parsons (mapar)

Tatsächlich scheinen zwei Parallelwelten zu existieren: Einerseits werden wir mit Jubelartikeln über die berufstätigen Superfrauen überschüttet, deren berufliche Selbstverwirklichung ledigliche durch männliche Bosheit verhindert wird, andererseits dann solche Erfolgsmeldungen wie diese hier über die Ausweitung des Rechts zum Nichtstun und der Alimentierung dieser gewollten Frauen-"Arbeitslosigkeit" durch Männer, die so dumm waren, ein Kind zu zeugen (das wird in Zukunft noch weniger vorkommen).

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