Gesetzentwurf im Bundesrat

Strafe für geistige Sterbehilfe?

Nicht nur die als Geschäft betriebene Suizidbeihilfe will ein Gesetzentwurf bestrafen, der an diesem Freitag im Bundesrat zur Abstimmung steht. Auch wer dieser Sache „geistig“ den Weg bereitet, soll vor Gericht gezogen werden. So schafft man ein Gesinnungsstrafrecht. Von Oliver Tolmein

Lesermeinungen zum Beitrag

09. Juli 2008 11:21

"So schafft man ein Gesinnungsstrafrecht". Nein! Das ist längst etabliert!!

Klaus P. Lücke (microplan2002)

Das ganze deutsche Strafrecht basiert auf Gesinnungsschnüffelei. Straftaten (und die sind in Deutschland sehr weit definiert) werden in erster Linie nach den dahinter stehenden Motiven - der Gesinnung - bewertet. Und dann gibt es neben dieser allgemeinen Bewertung noch den ganz harten Kern des Gesinnungsstrafrechts, vor allem wenn es um die Bewertung politischer/historischer Ereignisse geht. Ich spreche vor allem von den Gesinnungsparagraphen §130 StGB (sog 'Volksverhetzungsparagraph', der u.a. ganzen Bevölkerungsgruppen das strafrechtlich geschützte Privileg einräumt, beleidigt sein zu dürfen und das 'Leugnen' historischer Ereignsse bestraft) und §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen , Liedern etc sog verfassungswidriger Organisationen , was auch sehr weit ausgelegt wird). Dazu sind in der letzten Zeit im Zuge sog. Diskriminierungsverbote jede Menge weiterer Gesinnungstatbestände hinzu gekommen. Insofern verwundert es mich nicht, dass auch für die 'geistige Vorbereitung' einer Sterbehilfe der Staatsanwalt zur Tat schreiten soll. Denn Verfolgung wegen Gesinnungsdelikten hat im 'freiesten Staat, den es je auf deutschem Boden gegeben hat' (O-Ton-Berlin) nun wirklich Tradition!!!

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07. Juli 2008 13:46

@ Paul Rabe (heidepaul)

Bertram von Steuben (Elim_Garak)

Herr Rabe, philosophieren Sie doch bitte nicht über den "freien Willen" - wir müssten uns dann über die "Existens der Realität" weiter unterhalten. Viele, viele Schritte zu weit um der Problematik Herr zu werden! Sie schrieben: >Die große Mehrzahl derjenigen welche sich selbst umbringen wollten und bei dem Versuch, warum auch immer, trotzdem nicht gestorben sind bereuen es im Nachhinein, daß sie sich umbringen wollten. Diese große Mehrzahl ist dankbar dafür, daß man sie gerettet hat.< Dazu nur eines: Unterhalten Sie sich mit dem Rest. Unterhalten Sie sich mit den nicht psychisch kranken, die einen zweiten, einen dritten Versuch gemacht haben. Unterhalten Sie sich mit verstümmelten Opfern, die nach mißglücktem Versuch nicht einmal mehr die Chance haben Ihrem Willen Ausdruck zu verleihen. Nein, Herr Rabe, ich bleibe dabei: mit den Menschen sprechen, ihnen zuhören, ihnen helfen - unbedingt!!! Aber auch ihren Willen respektieren! So wie Sie nicht bereit sind den Willen anderer als existent zu betrachten und gleichzeitig Ihre Meinung als fix ansehen, so haben andere eine andere Meinug darüber. Die Anerkennung dieser heißt : Toleranz; die Nichtanerkennung heißt: Diktatur...

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07. Juli 2008 11:14

'freier' Wille ? leider nur eine ideologische Konstruktion...

Paul Rabe (heidelpaul)

Der 'freie' Wille ist eine ideologische Konstruktion, der ich persönlich auch sehr viel abgewinnen kann. Ich wünschte mir sehr es würde ihn geben. Ich würde mir auch wünschen die Erde sei der Mittelpunkt des Universums und der Mensch stamme direkt und unmittelbar von einem göttlichen Wesen ab. Aber leider ist dem nicht so. Der Mensch stammt von kleinen, schleimigen Einzellern ab und einen 'freien' Willen hat er auch nicht. Der menschliche Wille ist im höchstem Maaße beeinflußbar und fremdbestimmt. Eine einfache Viruserkrankung wie z.B. die Tollwut kann einen Menschen zu Willensentscheidungen bringen, die er später sehr bereuen wird. Es gibt unzählige weitere bekannte und noch viel mehr unbekannte Einflüsse auf das menschliche Gehirn welche dazu führen, daß Menschen glauben sie treffen 'freie' Willensentscheidungen aber doch nur Folge einer Erkranung sind. Ist ein Heroinabhängiger 'frei' in seiner Willensentscheidung sich den nächsten Schuss zu setzen ? Die große Mehrzahl derjenigen welche sich selbst umbringen wollten und bei dem Versuch, warum auch immer, trotzdem nicht gestorben sind bereuen es im Nachhinein, daß sie sich umbringen wollten. Diese große Mehrzahl ist dankbar dafür, daß man sie gerettet hat.

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04. Juli 2008 17:23

@ Paul Rabe (heidepaul)

Bertram von Steuben (Elim_Garak)

Lieber heidepaul! Ich muss mich einmal einmischen. Sie klingen wie jemand, der so eine Situation noch nie erlebt hat: bürokratisch, unbetroffen und ideologisch gefangen. Wer einen geliebten Menschen - nahe des Siechtums, leidend, nicht behandelbar - in die Augen schaut, während er sagt:" Ich möchte sterben!", der, Herr Rabe, soll mir in die Augen sehen und mir sagen, das dieser Mensch psychatrisch von diesem Wunsch abgebracht werden muss! Und bitte - halten Sie sich nicht an dem Fall Kusch fest - dieser Fall steht nur beispielhaft im Diskurs, gerade WEIL er so gar nicht in das übliche "Sterbehilfe-Schema" passt. Aber die "Randerscheinungen" sind es, die diesen Diskurs erst eröffnen !!! Besuchen Sie Intensivstationen, Pflegeheime, Hospitze und machen Sie sich ein Bild von der psychischen Erkrankung der Sterbewilligen! Generell - und da muss ich Ihnen Recht geben, bedarf es einer Prüfung. Aber bei Absprache des "freien Willens" folgt automatisch ein ganzer Rattenschwanz an Folgemaßnahmen: Unzurechnungsfähigkeit, Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts, Vormundschaft... Wie wollen Sie das der Öffentlichkeit bei 11.000 + Fällen pro Jahr erklären??? Und welcher Psychater, glauben Sie, bescheinigt das? GERADE in diesem Fall??

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04. Juli 2008 16:29

@ Herr Rabe: Fremdbestimmung widerspricht Menschenwürde

joachim bovier (jbovier)

Unsere Rechtslage ist eindeutig: Solange jemand nicht durch richterlichen Beschluss entmündigt ist, stehen ihm die bürgerlichen Rechte, und damit auch das Recht auf Selbsttötung, in vollem Umfang zu. Das gilt entsprechend den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich auch dann, wenn eine solche Entscheidung aus ärztlicher Sicht als objektiv medizinisch falsch zu beurteilen ist. Es kommt darauf schlichtweg nicht an, weil zur freien Willensentscheidung nach Artikel 2 des Grundgesetzes eben auch das subjektive Recht gehört, das eigene Leben zu beenden. Sie mögen solche Menschen aus Sicht des Arztes als krank definierten, ihnen die Urteilfähigkeit absprechen und mittels ärztlichem Consilium fremdbestimmen wollen – allein die Rechtslage gibt das nicht her. Nach herrschender Meinung der Juristen hingegen, ist die Selbsttötung ein letzter Akt der Selbstbestimmung und damit ein Persönlichkeitsrecht, Ausdruck der von Artikel 1 Grundgesetz garantierten Menschenwürde

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04. Juli 2008 15:02

@Herrn Bovier - nur Fachleute können das beurteilen

Paul Rabe (heidelpaul)

Inwieweit ein potentieller Selbstmörder gesund ist oder eben doch (was sehr wahrscheinlich ist) psychisch erkrankt ist, kann ein Laie nicht erkennen. Da der Prozentsatz an Kranken unter Selbstmördern sehr hoch ist (werfen sie mal einen Blick in die Literatur) müsste man jeden Sterbehelfer zumindest dazu verpflichten erst einmal einen Experten zu Rate zu ziehen der bestätigt, daß der Patient überhaupt zu einer freien Willensentscheidung fähig ist. Das wurde in dem jüngsten Fall aber unterlassen, was ich für sehr bedenklich halte.

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04. Juli 2008 12:20

@ Herrn Rabe: Persönlichkeitsrecht hat höchste Priorität

joachim bovier (jbovier)

Ich bin kein Mediziner und kann nicht beurteilen, wie hoch der Prozentsatz der Depressiven an den Suizidalen ist und will auch nicht bestreiten, dass es die geben mag. Gewiss sind es aber nicht alle, wie Sie suggerieren wollen. Wenn Sie jeden mit Selbsttötungswunsch per se zum Kranken, ja gar zum Unrechnungsfähigen erklären, der bevormundet - in ihrer Diktion sicherlich „vor sich selbst bewahrt“ - werden muss, erheben Sie ihre eigenen Wert- und Moralvorstellungen zur allgemeingültigen Ideologie. Genau dies ist mit unserem Rechtssystem unvereinbar und widerspricht den vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtssprechung entwickelten Grundsätzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, nach denen z.B. der Wille des Patienten absoluten Vorrang genießt, vor jedem ärztlichen Urteil über die Sinnhaftigkeit einer Entscheidung. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum unserer höchstes deutsches Gericht im Fall des Suizid nicht analog zur bisher geübten Praxis entscheiden sollte. Darum mein dringender Rat an alle Zwangsbeglücker und Moralapostel, höchstrichterliche Urteile lesen und nicht noch ein von vornherein verfassungswidriges Gesetz sehenden Auges beschließen.

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04. Juli 2008 11:28

@Herrn Bovier - Kranke haben keinen 'freien Willen' - demnächst Drogen Freigabe?

Paul Rabe (heidelpaul)

Herr Bovier, wer an einer schweren (aber heilbaren!) Depression leidet der hat keinen 'freien Willen', dessen Wunsch sich selbst zu töten ist nur das schlimme Symptom seiner Erkrankung. Solchen Menschen muss ins Leben geholfen werden und nicht etwa in den Tod. Oder würden sie demnächst auch die Freigabe von Heroin fordern, weil sich jeder nach eigenem Gutdünken umbringen können soll wie es ihm momentan beliebt ? P.S. Die allermeisten Selbstmörder welche gerettet wurden, sind ein paar Jahre später ihren Rettern sehr dankbar.

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04. Juli 2008 10:33

unerträglich

Bertram von Steuben (Elim_Garak)

Es ist für mich unerträglich, dass fremde Menschen, die meine Lebenumstände nicht einmal erahnen können, sich anmaßen, über mein Leben bestimmen zu dürfen. Mit diesem Wischi-waschi-Paragraphen werden gerade 80% der faz.net Kommentatoren kriminalisiert! Eine Staatstaktik, von der (West-) Deutschland 60 Jahre befreit war kommt jetzt wieder zum Zuge: die Möglichkeit, durch schlecht definierte Gesetzte nahezu Jedermann kriminalisieren zu können. In der Regel werden die Verstöße erst dann geahndet, wenn die betreffende Person "unbequem" für die Regierung geworden ist. Dann werden allerdings alle zurückliegenden "Straftaten" summiert und schlagen sich im Urteil zur "Unschädlich-Machung" nieder. Widerlich und grotesk mutet diese Willkür an, die Deutschland (Ost- wie West) bisher nur bei Denkrichtungen bestimmter politischer Ideen kannte, wenn nun über mein ureigenstes ICH eine fremdbestimmende Matrix gestülpt werden soll... P.S.: Warum macht man denn nicht einen vorgeschalteten Besuch eines Psychaters zur Pflicht? Bevor eine Gesellschaft, die ein humanes Sterben statt eines elendigliges Verrecken an einer Sch*-Krankheit anbietet, konsultiert wird ? Solche Richtlinien könnten aus dem Kontext des Schwangerschaftsabbruchs entnommen werden.

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04. Juli 2008 10:21

Warum sollte Sterbehilfe denn keine angebotene Dienstleistung sein dürfen?

joachim bovier (jbovier)

Leider ist für uns Deutsche aufgrund der historischen Lasten des Holocausts alles im Zusammenhang mit dem Tod immer problematischer als anderswo. Bei differenzierter Betrachtung ist aber die freiwillige Beendigung des eigenen Lebens, also Suizid, etwas grundlegend anderes als die systematische Ermordung politisch, rassisch oder sonstwie Missliebiger von Staats wegen. Was in Belgien oder der Schweiz selbstverständlich ist, muss auch in Deutschland möglich sein. Selbstmord ist auch hier keineswegs verboten, sondern Grundgesetz und europäisches Recht garantieren jedem, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens selbst zu entscheiden. Persönlich andere Moralvorstellungen dürfen keinem aufgezwungen werden. Genau das wird aber faktisch getan, wenn alles unternommen wird, es dem potentiellen Selbstmörder so schwer wie irgend möglich zu machen und ihn in Fragen der technischen Umsetzung allein zu lassen und mit verheerenden körperlichen Folgen eines gescheiterten Versuchs zu bedrohen. In einer diversifizierten Gesellschaft gibt es für alles Dienstleister, warum also nicht auch fürs sterben? Das wird nicht umsonst zu haben sein. Das Wissen um einen leichten Tod wäre mir jedenfalls ein lohnendes, geldwertes Investment.

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04. Juli 2008 10:18

Schreckliche Heuchelei!

Edgar Wähnert (edgaregon)

Es sind dieselben Politiker, die einerseits unsere Lebensbedingungen durch Ordnungspolitik maßgeblich mitgestalten, eine Politik, z. B. das Gewinner und Verlierer hervorbringende Wettbewerbsdenken, deren Ergebnisse viele Menschen zum Freitod bewegt, und die andererseits die Hilfestellung zur Wahl eines würdevollen Freitods unter Strafe stellen wollen. Selbstverständlich steckt hinter dem Anliegen unserer Bundestagspolitiker auch die starke Lobby der Kirche, also dieser Apparat heuchlerischer Kirchenpolitiker. Welches Interesse haben diese verdammten Heuchler daran, einen "Verlierer" daran zu hindern, würdevoll aus dem Leben zu scheiden? Kann es sein, daß Marktwirtschaft nur dann funktioniert, wenn wenige "Gewinner" davon zehren, was Hunderte "Verlierer" abgeben? Soll ein "Verlierer" bis zu seinem natürlichen Tod dieses Spiel mitspielen, dessen Spielregeln diese Heuchler unserer Politikerkaste geschaffen haben? Strafen Sie diese Politikerkaste mit absoluter Ignoranz und Ungehorsam!

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04. Juli 2008 10:09

Die Wankelmütigen unter den Lebensmüden

Thomas Frieling (TFrieling)

Aha. Heute gibt es in Deutschland jährlich also 11.000 dokumentierte Selbstmorde. Was soll denn mit der Vereinfachung von Sterbehilfe erreicht werden? Ist es denn das Ziel, den Menschen zu helfen, am Leben nicht zu verzweifeln oder den Wankelmütigen unter den Lebensmüden ein Rundum-Leblos-Paket zu schnüren?-11.000 Selbstmorde pro Jahr? Auf geht's! Mit besserer Sterbehilfe knacken wir die 15.000! - TF

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04. Juli 2008 09:03

Sterbehilfe ist Verweigerung von lebensrettender Nothilfe

Paul Rabe (heidelpaul)

Eine Selbsttötung hat fast immer eine psychische Depressions-Erkrankung zur Ursache. Nicht umsonst werden die verschiedenen Formen der Depression schon lange als potential tödliche Krankheit in der medizinischen Literatur aufgeführt. Die Gefahr durch Suizid zu sterben senkt die Überlebenswahrscheinlichkeit von unbehandelten Deppressionskranken unter die Schwelle der meisten Krebserkankungen ! (wenn diese behandelt werden) Depression kann verschiedene Ursachen haben, sowohl rein körperliche als auch psychische. Die genetische Disposition spielt eine große Rolle, ob und wann eine Depressionserkrankung auftritt. Wichtig zu wissen ist, daß Depression oft heilbar ist, zumindest aber deren tödlichstes Symptom, der Selbstmord, kann zu fast 100% bei entsprechender Behandlung vermieden werden. Wer einen Menschen der sich umbringen will (und dabei mir sehr großer Wahrscheinlichkeit psychisch erkrankt ist) einen Giftcoctail gibt handelt ungefähr so als ob er jemandem mit akutem Herzinfarkt zum Joggen schickt. Mindestens verweigert er lebensrettende Nothilfe indem er den Zugang zu einem Spezialisten für psychische Erkrankungen verweigert bzw. diesen Spezialisten nicht sofort konsultiert.

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04. Juli 2008 08:40

Wo bleibt die Demokratie und der eigene Wille

Lore Reß (lress01)

Was soll denn noch kommen? Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Datenaustausch mit dern amerikanischen Heimatschutzbehöre, und jetzt wieder ein Vorstoss in Richtung Gesinnungsschnüffelei! Ich habe gerade eine Patientenverfügung geschrieben. Ich will sterben, wenn ich unheilbar krank bin, wenn mein Geist aufgehört hat zu arbeiten und mein Körper nur noch mit Hilfe von Maschinen funktioniert (Leben kann ich das nicht nennen). Auf diesem freien Wille bestehe ich und erwarte, dass diejenigen, die mir helfen, das auch dürfen. Wann ich sterbe, bestimme nur ich und keine Gesetz darf mich daran hindern. Sollte ich das nicht mehr alleine tun können, so erwarte ich, dass mir geholfen wird, in Würde abzutreten. Dass irgendwelche Religionen da eine andere Meinung haben, ist aus deren Sicht verständlich, aber diese Meinung darf nicht zum Gesetz für Andere werden, die diese Meinung/Glauben nicht teilen. Jetzt auch noch eine Gesinnung unter Strafe zu stellen, untergräbt unsere demokratische Freiheit. Andere Frage: Über wie viele Personen/Fälle reden wir hier? Muss für diese gewaltige Anzahl ein Gesetz geschaffen werden? Lebe Politiker, kümmert euch lieber um eine ordentliche Bildungspolitik!

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04. Juli 2008 07:29

Lücken im StGB

Patrick Jost (Iphikles)

Wer den anderen zum Selbstmord überredet, ihn willentlich und wissentlich dazu bringt, gar unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, der überschreitet die Grenze von der Anstiftung und Beihilfe zur (Mit)Täterschaft und ist strafbar. Die Existenz von Lücken im StGB hängt stark vom Gutdünken des Betrachters ab. Meiner Meinung nach war es die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers des StGB die bloße Beihilfe zum Selbstmord nicht mit Strafe zu bewähren.

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