Die Vermögensfrage

Teure Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Junge Menschen sollten Geld für die Altersversorgung ansparen. Und auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist essentiell. Denn der Staat hat sich dieser Pflicht längst entledigt. Doch gerade für Berufseinsteiger ist es ein finanzieller Kraftakt. Von Volker Looman

Lesermeinungen zum Beitrag

17. Mai 2008 12:39

Teure Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Rolf-Peter Falk (leserservice)

Der Kommentar ist ist sehr interessant und in vilen Punkten richtig. Allerdings scheinen alle Verfasser dieser Bericht ernste Probleme mit der Steuerberechnung zu haben. Bisher haben diese Berechnungen nie gestimmt. Wie ignorant sin diese Leute, wenn sie nicht einmal in eine Grundtabelle sehen können? Wie hoch liegt wohl der Grundfreibetrag in 30 Jahren, wenn die Rente auch nur Euro 2.000,00 beträgt? Den gleichen Fehler macht Herr Wüller in seinem Berechnungspromm, das auch noch von Focus veröffentlicht wird. Ich kann nur eindringlich warnen, diese Berichte ohne Kontrolle hinzunehmen, oder das Berechnungsprogramm von Herrn Wüller für ca. Euro 140,00 zu kaufen. Es ist einfach nur fehlerhaft wie der Bericht im Hinblick auf die Steuern. Das ist eine Tatsache und beweist sich bei einem Blick in die Steuertabellen.

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14. Mai 2008 18:16

Beitragsdynamik bei BU als Lösung

Alexander Feßler (alexfessler)

Ich fand sowohl den Artikel, als auch die Lesermeinungen sehr interessant. Auch ich bin ein Verfechter der Trennung von Risiko und Ansparvorgang. Ich bin aber der Meinung, dass auch ein Berufseinsteiger, selbt mit einem Jahresbrutto von 30.000 €, in der Lage ist eine vernünftige Berufsunfähigkeitsabsicherung und eine Altersvorsorge mit Beitragsfreistellung abzuschließen. Zugegebenermaßen reicht die Beitragsfreistellung bei BU alleine nicht aus. Es gibt jedoch verschiedene Anbieter auf dem Markt die zusätzlich eine "Beitragsdynamik bei Berufsunfähigkeit" anbieten. Bitte nicht mit einer Beitragsdynamik des Zahlbeitrags verwechseln. Wird der junge Mensch nun berufsunfähig, dann steigert die Gesellschaft jedes Jahr den Beitrag, wobei der Versicherte keine Beiträge mehr entrichten muss. Sinnvoll erscheint eine Dynamik von 10%. Bei einem Monatsbeitrag von 100 €, fließen im 1. Jahr der BU schon monatlich 110 € in den Vetrag, ab dem 2. Jahr dann 121 € usw. So sind junge Menschen bei überschaubarem Kapitaleinsatz gegen BU abgesichert. Meiner Meinung nach stellt sich aber sehr viel häufiger die Frage, ob auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt der gewünschte Schutz zu bekommen ist. Fast aussichtslos ist dies bei psychischen Leiden.

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14. Mai 2008 17:16

Herr Stöckel: Der Autor hat Recht und Sie auch zum Teil ;-)

Peter Wolnitza (PeterWolnitza)

Generell sollte, wenn immer möglich, Absicherung und Vermögensaufbau getrennt werden. Daher stimme ich beiden uneingeschränkt zu, das Problem über eine BU Versicherung als eigenständigen Vertrag zu lösen.Auch unter dem Aspekt, dass die ein,zwei wirklich guten BU Versicherer (mehr sind es trotz aller Sternchen und Kochlöffel wirklich nicht!) nun nicht gerade zu den Rendite-Raketen des Marktes gehören, macht diese Trennung Sinn. Bei der unterschiedlichen Betrachtung des steuerlichen Aspektes kann ich Ihnen, Herr Stöckel nicht zustimmen. Der von Ihnen zitierte Sachverhalt bezieht sich folgende Frage: Ist der Beitragsanteil für die BU-Beitragbefreiung dem Beitragsteil Altersvorsorge zuzurechnen oder dem Beitragsanteil BU-Rente? Im angesprochenen BMF Schreiben erfolgt die Klarstellung, dass bei der Beitragsanteilsermittlung für die Altersvorsorge der Anteil für die reine BU-Beitragbefreiung hinzugerechnet werden darf. Beispiel: 195 Euro mtl. Beitrag für Altersrente, 10 Euro mtl. für Beitragsbefreiung bei BU, 200 Euro mtl. für BU Rente. Laut BMF Schreiben steuerlich als Basisrente abzugsfähig, denn 195+10 = Altersvorsorge und somit mehr als 50% des Gesamtbeitrags. mfg Peter Wolnitza

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12. Mai 2008 16:06

wenn die Absicherung überhaupt möglich ist...

Peter Lehnen (plehnen68)

Dass eine private Absicherung etwas kostet mag bekannt sein und man mag auch bereit sein, etwas für die private Absicherung zu zahlen. Bei einer Pflichtversicherung würde man ja auch zahlen, jedoch würden die Beiträge dort i.d.R. gleich wieder an andere Empfänger ausgezahlt werden, anstatt Risikovorsorge für die Beitragszahler zu leisten. Bei allen Vorteilen privater Vorsorge kann einem aber auch das Schicksal ereilen, dass die privaten Anbieter einen nicht versichern, weil man bei einer chronischen Krankheit mit regelmäßiger ärztlicher Untersuchung und daraus resultierenden Diagnosen bereits als so potenziell berufsunfähig gilt, dass jeder Versicherer dankend abwinkt. Das ist dann manchmal ebenso scheinheilig wie die Werbung für die günstige private Krankenversicherung für kerngesunde Dreißigjährige. Die sollen dann auch weiter zahlen, wenn ihnen die private Krankenversicherung die Rente auffrisst. Das ist aber alles müßig, wenn man privat für die Berufsunfähigkeit vorsorgen will, aber nicht gelassen wird oder es nur schaffen könnte, wenn man Diagnosen verheimlicht, oder einen Arzt als Referenz benennt, der die Diagnosen nicht kennt. Ich denke, dass es nicht wenige Fälle gibt, die beten müssen, dass bis zur Rente durchhalten

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11. Mai 2008 17:00

Ein Kinderspiel!

Sascha Kaiser (thorin)

Es ist doch ein Leichtes, sich abzusichern. Schon 20% des Einkommens reichen aus. Wer behauptet, dies sei angesichts seit Jahren sinkender Nettoeinkommen schwierig, der hat einfach sein Sparpotenzial noch nicht ausgeschöpft. Klar, der Bürger soll von seinem sinkenden Einkommen noch 20% zurücklegen und sich das sonstwo absparen. Von dem Nichts, das dann noch übrig ist, soll dann natürlich noch ordentlich konsumiert werden. Am besten keine billige Auslandsware aus Osteuropa oder Fernost, sondern deutsche Qualitätsarbeit. Der Wirtschaft zu Liebe! Bin ich eigentlich der einzige, der das nur noch zynisch findet?

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11. Mai 2008 16:19

Rechnung Basisrente

S. Weyter (weyter)

Mir ist die Rechnung zur Steuerersparnis der Basisrente nicht ganz klar. Heute (2008) sind 64% als Sonderausgaben absetzbar, macht 288€ was bei einem für den ledigen Beispielverdiener angenommenen Grenzsteuersatz von ca. 35% eine anfängliche Ersparnis von 100€ ergibt. Ich gebe aber zu bedenken, dass eine Basisrente zwar mit über die nächsten Jahrzehnte steigenden Sätzen von der Steuer befreit wird, zum Zeitpunkt der Zahlung aber komplett zu dem dann gültigen höheren Satz versteuert werden muss (wie bei der Altersrente) - was sie in meinen Augen zur Zeit für rentenferne Jahrgänge unattraktiv macht. Wie sähe die Rechnung für eine Direktversicherung aus Entgeltumwandlung aus, die während der Ansparphase schon jetzt zu 100% steuerbefreit und deren Rente voll steuerpflichtig ist?

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11. Mai 2008 10:43

Zwei Anmerkungen...

Oliver Havlat (Havlat)

...zu diesem sehr interessanten Artikel: Verständlich ist der Text nur für Menschen, die sich mit der Thematik schon eingehend beschäftigt haben. Für Berufsanfänger ist er fast unverständlich. Und: Mit 4000 Euro Einstiegsgehalt ins Berufsleben zur starten, schafft man nur in wenigen Branchen. Das ist wohl etwas zu hoch gegriffen. 2500 bis 3000 wären angemessener.

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