Das mag ja alles seine Richtigkeit haben was Sie sagen. Hier trifft Ahnungslosigkeit auf Unvermögen. Dem Anleger Gier und Geiz vorzuwerfen bringt aber nichts, da Sie die Natur des Menschen per Dekret nicht ändern werden. Wo man ansetzen kann ist auf der Verkäuferseite. Ich habe Gelegenheit gehabt die Zustände in den Banken kennenzulernen und glauben Sie mir, da liegt einiges im Argen. Nennen wir das Kind beim Namen: 1) Massive Defizite in der Fachkompetenz. Dem durchschnittlichen Bankkaufmann am Schalter- mit dem es der Kleinanleger ja in der Regel zu tun hat - ist das Kapitalmarktgeschäft allenfalls als Nebensache vermittelt worden und Halbwissen ist ja bekanntlich gefährlicher als Unwissen!
2) Ungeheuerlicher Druck Abschlüsse zu tätigen. Drückerkollonnen Methoden seitens der Banken. Das ist ja allgemein bekannt. Die Kombination der beiden ist tödlich! Ich kann jedem Kleinanleger nur raten, sich selber schlau zu machen, mit präzisen Ordern an die Bank heranzutreten und sich grundsätzlich keine hauseigenen Produkte andrehen lassen!
Sie haben in allen Teilen recht - nur sind es nicht nur Dummheit und Geiz der Vrbraucher, sondern auch schlicht Raffgier. Wie anders liesse sich erklären, dass die Internet-Betrüger aus Nigeria und Umgebung immer noch erfolgreich mit ihrer Story operieren, wonach sie 45 Millionen (oder mehr) Dollar oder so plazieren müssten und dabei Ihre - und nur Ihre - Hilfe brauchen, wofür Sie 50% der genannten Summe erhalten? Wer soll denn da beraten? Das grundsätzliche Problem ist doch, dass mit derartigem Verbraucherschutzunfug die Eigenverantwortung schlicht und ergreifend abgeschafft wird. Für den ganzen teuren Unsinn zahlen wir alle mit höheren Bankgebühren!
Wird hier nicht auch ein bisschen versucht, die Verbraucher, auf Kosten der Banken, vor sich selber zu schuetzen? Als damals die DTB ihre Tueren oeffnete, gab der Bankenverband eine staatlich abgesegnete Informationsbroschuere heraus, bei spaeteren Gerichtsverfahren allerdings kam es dann auf den Richter an, ob diese als ausreichend angesehen wurde oder nicht. Das Institut, fuer das ich damals gearbeitet habe, entwickelte daraufhin ein zusaetzliches Risikoinformationsformular, das dem Kunden zur Unterschrift vorgelegt wurde. Ein oder zwei Jahre spaeter wurde in zwei Faellen geklagt- die gleichen, voellig identischen, Informationsunterlagen wurden im einen Fall vom Richter als nicht ausreichend angesehen, im anderen als zu umfangreich- dem Kunden konnte nicht zugemutet werden, dieses zu lesen und zu verstehen. Beide Faelle wurden verloren. Kurze Zeit spaeter verklagte einer der Kunden eine andere Bank- wieder behauptete er, nicht ausreichend ueber das Risiko aufgeklaert worden zu sein. Die Bank versuchte, unser Urteil hinzuziehen, um zu zeigen, dass der Kunde sehr wohl wusste, was er tat- der Richter liess dieses Argument nicht zu, es war Aufgabe der Bank, den Kunden zu informieren, nicht Aufgabe des Kunden, informiert zu sein.
Das haben Sie richtig festgestellt. Denn dieser Unsinn wird gesetzlich auch in anderen Branchen ähnlich vorgeschrieben, z.B. in der Gesundheitsbranche. Kassenärzte müssen immer Kassenpatienten beraten und behandeln. Auch dann, wenn die Kassen die Leistungen nicht oder nur teilweise bezahlen. Gleichzeitig wird den Ärzten eine Behandlungsqualität vorgeschrieben, damit sie nicht auf die Idee kommen bei schlechter Bezahlung weniger Leistung/schlechtere Qualtität zu liefern. Das gilt nur bei Kassenpatienten (SGB V). Für "Private" gilt das BGB. Wer nicht zahlt "fliegt raus", soll heissen, er darf nur noch mit einer "Notfallbehandlung" rechnen, auch wenn er prinzipiell zahlungsunwillig ist. Der letzte Versuch wenigstens mit den "Privaten"einen finanziellen Ausgleich zu schaffen wird medienwirksam mit viel Schelte bedacht. Und nun wird dieser Unsinn auch im Bankengewerbe eingeführt. War klar. Wer wehrt sich schon wirksam dagegen? Die die es negativ betrifft, verdienen nach Ansicht vieler eh genug Geld und Maßnahmen gegen diese Gruppen werden gerne mit vie lApplaus bedacht. Politisch kann man sich damit Punkte verdienen. Diese Form der unverhältnismäßigen Bevormundung von Staat und Gutmenschenfunktionäre ist der Trend schlechthin.
Gedungene, willige Kreativ-Anwälte, von der Bankenlobby bezahlt, werden auch sicher diesmal es verstehen, Dokumentationspflicht oder "Beipackzettel" auszutricksen. Die Geschehnisse um den Immobilienskandal der Volksbanken/Raiffeisenbanken und der DZ Bank geben hierfür ein Beispiel.
Alibifunktion und sonst nichts ein witz wie er schlimmer nicht sein könnte , die
Bankster erstellen eine vorlage zum Verbraucherschutz . Der handel mit undurchsichtigen Papieren gehört schlicht weg verboten , er diehnt einzig und
alleine dem Leistungslosen Abkassieren , ebenso gehören Hedgefounds vom
Markt genommen , unsere Kapitalmarionetten haben noch nicht kapiert das es
5 vor zwölf ist , richtig ein weiter so kann es nicht geben jedenfals offiziel nicht .
Tatsache es geht weiter wie gehabt und schlimmer mit fast null % zinsen Geld geliehen um sich Staatsanleihen zu kaufen kann jeder depp ausser der Normalbürger der zahlt die zeche denn einer muss immer blechen . Sicher an das
Leistungslose abzocken gewöhnt man sich schnell , dafür braucht es nun mal
verantwortungslose Politiker ohne gehts nicht also schnell Pöstchen schaffen
zwecks zukunftsicherung der Politischen vorraussetzung .
Meist ist es die Dummheit und der Geiz der Verbraucher - bei manchen das allzugroße Vertrauen, dass sie ihrer Bank oder dem Vertreter entgegenbringen (alleine die Vertrauensseligen haben mein Mitgefühl). Die meisten jedoch haben nicht eingesehen, dass eine gute und neutrale Beratung Geld kostet und zwar viel Geld. Zwar sagten ca. 2/3 bei einer Umfrage, dass sie für eine Beratung zahlen würden, aber wenn man dann nachfragte wieviel, lag die Grenze bei max. ca. 45 EUR die Stunde. Gute Berater jedoch haben meist ein Studium in einem Wirtschaftsfach UND eine Bankausbildung UND waren vor ihrer Selbstständigkeit meist in Führungspositionen. Ihr Stundenhonorar beginnt daher bei mindestens 150 EUR (zzgl.MwSt) und ist je nach Komplexität der Aufgabenstellung nach oben hin offen. Es gibt da ein nettes Bonmot, welches diese Situation gut beschreibt: "Wer seinen Berater mit Peanuts abspeist, darf sich nicht wundern, wenn er einen Affen beschäftigt." Dabei ist es so einfach, alles was ein Anleger wissen muss ist: Ein Produktverkäufer ist KEIN Berater sondern ein Verkäufer, ein Verkäufer, ein Verkäufer. Beratung kostet Geld und wer dies vor lauter Geiz nicht ausgeben will, dem ist nicht zu helfen - und schon garnicht durch unsinnige Gesetze.
müsste es bei dem Verkauf von Bankprodukten an den/die Privatmann(frau) heissen. Nur so lässt sich der Interessenskonflikt beim freundlichen Schalterbeamten Ihres Vertrauens aushebeln. Wird in den USA auch längst so ähnlich praktiziert. Ich habe kürzlich das Erbe meiner Mutter abgewickelt. Was da von Ihrem Depot bei einer der großen Banken des Landes nach 20 Jahren übrigblieb machte mich stutzig. Ein Blick in die Depotauszüge und die Kauf- und Verkaufsorder brachte die bittere Klarheit. Kaum etwas wurde durch sie entnommen, sie lebte von Ihrer Rente. Vieles hindessen wurde in den (selbsverständlich) hauseigenen Fonds, Emissionen und Zertifikate verprasst. Die Bank schaffte es, das Vermögen meiner Mutter in 20 Jahren zu halbieren! Mit einer Anlage in Staatsanleihen mit Wiederanlage der Zinsen und sämtlichen Fälligkeiten hätte sich das Vermögen mehr als verdoppelt.
Die Verbraucher mit weiteren Informationen zu überfluten, wird deren Finanz-Analphatismus nicht beseitigen, höchsten lindern.
Hauptproblem bleibt, die Banken und andere Finanzvertriebe, suggerieren bei der Beratung, dass sie auf der Seite der Kunden stehen, deren Problemen sich annehmen und daraufhin ein Produkt empfehlen. So ist es ja auch vom Gesetzgeber jetzt schon gefordert.
Die Tatsache ist, schon die Beratung wird derart gestaltet, dass sie auf bestimmte Produkte hinausläuft und, wie alle unabhängigen Tests der letzten Jahre bestätigen, grottenschlecht ist.
Lösen kann man das nur, wenn man grundsätzlich Beratung und Vermittlung trennt und die Beratung und die Vermittlung extra und getrennt vergütet werden, wobei die Vermittlungsgebühren, dann drastisch sinken müssten, da man diese ja derzeit vor allem für die "Beratung" bezahlt.
Wer glaubt, dass das "Produktinformationsblatt" die Probleme bei der Finanzberatung der Bürger löst, glaubt auch, dass der Beipackzettel zu Medikamenten die Gesundheitsprobleme löst. Oder?