Bundesverfassungsgericht

„Neues Geschlecht ohne Scheidung anzuerkennen“

Nach einer Geschlechtsumwandlung müssen sich Transsexuelle nicht von ihrem Ehepartner scheiden lassen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit dieser Entscheidung eine Vorschrift des Transsexuellengesetzes für grundgesetzwidrig. Von Reinhard Müller

Lesermeinungen zum Beitrag

26. Juli 2008 13:53

Die Richter in Deutschland sind unabhängig und nur dem Zeitgeist unterworfen

Christiane Möller (N8schatten)

80.000 Menschen haben am 3. Oktober 1990 Bodenreformland, aber Opa steht noch im Grundbuch. Der deutsche Staat nimmt deshalb Zehntausenden (die nicht nur in den neuen Ländern wohnen) das Land weg. Einfach so. Ohne Entschädigung. Weil schon die DDR es den Leuten hätte wegnehmen können und es ungerecht wäre, wenn manche von der Willkür der Ostzone verschont bliebe. Was macht das Bundesverfassungsgericht? Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung, sagt die Kammer, die Sache wird erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Zacki, zacki, wir brauchen Zeit für wichtige Senatsentscheidungen zu einem Schöneberger Transsexueellen. Und müssen über die Namen für ein neues Grundrecht diskutieren, die alle furchtbar korrekt, aber so gar nicht griffig sind. Spätestens jetzt ist klar: Die (Bundesverfassungs) Richter sind unabhängig und nur dem Zeitgeist unterworfen.

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24. Juli 2008 13:37

Ein seltsames Gericht,wem kann es schmecken?Ist der Mann nun Vater oder Mutter

Daniel Kleiner (Kleinermann1)

seiner Kinder? D ich nicht mehr der strenge Vater sein will;lasse ich mich zu Frau umwandeln und werde eine tolerante Mutter meiner Kinder... Wie werden meine Kinder mich ansprechen;Vater oder Mutter? Wer war die Mutter und wer war der Vater dieser angerichteten Entscheidung? Es ist angerichtet meine Damen Mutter und meine Herren Vaeter... Guten Appetit! Kann sich die Frau auch zum Mann umwandeln lassen? Dann haetten die Kinder wieder richtige Eltern:eine Mutter und einen Vater... (Das habe ich nicht bei Salomon abgeguckt...Das Urteil muss aber sicher salomonisch sein.Anders geht es gar nicht,bzw.kaum).

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24. Juli 2008 08:49

Von Abwertungen

Hans Meier (Schwanzhund)

"Bei seiner Entscheidung wog der Erste Senat den Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau einerseits und die Rechte von Transsexuellen andererseits ab." - Das ist schon richtig, daß der Senat genau das zu tun hat. Aber die Formulierung gewinnt "im Lichte" (sic) des heutigen Zeitgeistes so einen faden Beigeschmack, aus Sicht eines Ehe-Befürworters ... Den Erhalt der Ehe nach Geschlechtsumwandlung gerade aus der "lebenslangen Verantwortungsgemeinschaft" (ergänze: "Zwischen Mann und Frau!") herzuleiten, ist dann auch nur noch zynisch. Zumal es den Geschiedenen unbenommen bleibt, nahtlos an eine eingetragene Lebenspartnerschaft anzuknüpfen. Aber lachen kann man trotzdem: Ist dieses Urteil doch eine unfreiwillige Abwertung der Transsexuellen. Denn von Natur aus Gleichgeschlechtliche dürfen nach wie vor nicht heiraten. Aus seiner Haut kommt eben keiner raus.

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