Im Grunde hat Frau Göbel recht, wenn sie sich dafür ausspricht, daß der Dschungel der Fördertöpfe durchforstet und jeder Klientelpolitik eine Absage erteilt wird. Nur übersieht sie, daß es sich bei den Familien nicht im eine Klientel, sondern um ein wesentliches Element unser „subsidiär“ organisierten Gesellschaft handelt und daß es bei einer Erhöhung des Kindergeldes nicht um Wohltaten des Staates, sondern um Gerechtigkeit geht. Das will ich an folgenden Beispielen verdeutlichen: 1. Unser Steuersystem kennt neben der vertikalen auch die horizontale Gerechtigkeit, bei der gleich leistungsfähige Bürger auch gleich besteuert werden sollen. Das BVerfG hat festgestellt, daß die Belastungen durch die Erziehung von Kindern nicht genügend berücksichtigt werden. 2. Die Kinder werden morgen die Lasten der Sozialsysteme tragen müssen. Die Kosten dafür, daß das gelingt, tragen aber die Eltern allein, während die Profiteure alle „Steuerzahler“ sein werden. 3. Der Staat finanziert sich immer mehr durch indirekte Steuern (> 50%). Die letzte 18% tige Erhöhung ist noch nicht so lange her. Gerade die Familien tragen zu diesem Aufkommen überdurchschnittlich bei, weil sie keinen Konsumverzicht üben können.
Zitat: "Im Grunde müßten solche Menschen, die ihre Erfüllung nur in sich selbst suchen, steuerlich so ausgepreßt werden, daß es sich kein Erwerbstätiger in diesem Lande leisten kann, keine Kinder zu haben" Welches Gedankengut tragen Sie denn in sich. Das erinnert aber stark an eine böse und dunkle Vergangenheit. Oder sollen wir im Gegenzug Familien, die kein Erwerbseinkommen haben, verhungern lassen? Das wäre Konsequenz zu Ihrer Aussage. Es ist erschreckend, daß solche Aussagen wie Ihre, die an Rassismus grenzt, ungefilter durchgehen.
Frau Göbel fragt, warum Finanzspielräume nur einer Klientel und nicht allen Steuerzahlern zugutekommen sollen? Die Frage zeugt von einem kleinen Zeithorizont. Sie ist eigentlich einfach zu beantworten: Weil eine Gesellschaft ein Gemeinschaftsprojekt ist, das nicht nur in einem Moment existiert, sondern sich in die Zeit hinein erstreckt, genauer: aus der Vergangenheit in die Zukunft hinein lebt (z. B. mit Schulden und Zinsen). Weil sie nicht nur von den gegenwärtigen Steuerzahlern abhängig ist, sondern auch von der Existenz zukünftiger Steuerzahler. Weil diese jeweils in der Gestalt von Kindern auftreten, die zunächst einmal lange Zeit Kosten verursachen, ehe sie durch eigene Produktivität auffallen können. Daß die Steuerzahler der Zukunft den Ruheständlern der Zukunft "zugutekommen" (und zwar unterschiedslos allen, auch den kinderlosen), sollte doch klar sein.
Ich denke, dass Eltern im Durchschnitt alles aufwenden, was für ein zeitgemäßes Aufwachsen und zur Gewährleistung einer angemessenen Zukunftsperspektive der Kinder notwendig ist. Bis zum 18 Lebensjahr haben durchschnittliche Eltern lt. Statistik rund € 200.000 für ihr Kind aufgewendet. Das sind rund € 925 im Monat. € 154 beträgt das seit 1999 nicht mehr an die Preisentwicklung angepaßte Kindergeld. Es reicht gerade mal für´s Essen. Die verbleibenden € 771 müssen die Eltern aufbringen. Jagt man mal ein paar typische Bruttoverdienste durchs Lohnprogramm erkennt man, dass es vielen Menschen nicht leicht fallen dürfte, diesen Betrag aufzubringen. Machen die Eltern daher noch Überstunden, steigen sie in der Steuerprogression und refinanzieren dem Staat das Kindergeld zumindest teilweise. Es ist nicht verwunderlich, dass viele dieses Spiel nicht mitspielen wollen. Umso mutiger und ehrvoller erscheinen die Eltern! Ich halte die Anpassung des Kindergeldes auf mindestens €200 für erforderlich,richtig und auch verfassungsmäßig geboten!
Soll der arme ohnehin keine Steuern zahlende Transferempfänger im Neosozialistischen Sinne nunmehr noch weniger negative Steuer (=positive Sozialleistung) erhalten, damit der so genannte Wohlhabende "noch mehr" Kinder subventioniert bekommt? Nein! Liberale Politik besteht darin, den Bürgern die Wahl zu lassen: bei gleichzeitig niedrigeren Steuern treffen die Eltern die Entscheidung, wer und wann zur Arbeit geht und welche Einrichtung - privat oder kommunal - oder auch Großeltern die Kinder betreut. Eine sozialistische "Lufthoheit" über dem Kinderbett ist unerwünscht.
Das Kindergeld ist eine pauschale Steuererstattung. Nach unseren Steuergrundsätzen darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Das ist bei Erwachsenen der Fall, nicht aber bei Kindern, wo die Freibeträge nicht annähernd das Existenzminimum erreichen. Wir hätten also eine verfassungswidrige Besteuerung des Einkommens von Familien, gäbe es nicht das Kindergeld. Statt Freistellung des Existenzminimums bekommen Eltern für jedes Kind eine pauschale Steuerrückerstattung, davon profitieren Familien mit niedrigem Einkommen, die vom Steuerfreibetrag weniger hätten. Das Kindergeld ist also kein Almosen, sondern Geld, das der Staat den Familien durch Besteuerung des Existenzminimums wieder wegnimmt. Eine Kindergelderhöhung ist nichts als die Anerkennung der Tatsache, daß das Exitenzminimum durch die allgemeine Preisentwicklung gestiegen ist.
Das Wortspiel der Verfasserin regt zum Nachdenken an: Warum sollten die durch Minderausgaben für das Kindergeld eröffneten Finanzspielräume nicht auch Hundehaltern zugutekommen?
oder die Kindersteuerfreibeträge zu erhöhen, sollte der Eingangssteuersatz gesenkt werden. Es ist nicht einzusehen, daß alleinstehende Geringverdiener gutverdienenden Eltern die Kinder finanzieren. Bei gering verdienenden Eltern gibt es ja inzwischen einen erhöhten, und daher richtigen, Zuschuss für Kinder.
