Sterbehilfe

Der Richter und der Arzt

Die Sterbehilfe gehört zu den Themen, die hochgradig kontrovers und aggressiv diskutiert werden. Ein besonderer Fall, der jetzt vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt wird, sprengt jedoch eingeschliffene Argumentationsfiguren. Von Christian Geyer

Lesermeinungen zum Beitrag

27. November 2008 11:07

Nicht immer unumgänglich und unmöglich ...

Fabian Kliesch (prinzfabibi)

... ist der verrechtliche Umgang mit dem Sterben. In Kliniken mit Ethikberatung können schwierige Fälle diskutiert und gemeinsam mit Angehörigen und Mitarbeitern Lösungsstrategien entwickelt werden, die nicht zwangsläufig auf eine rechtliche Konfrontation hinauslaufen. Es hätten schon bei Aufnahme des Patienten klare Absprachen zwischen Behandlungsteam und Angehörigen getroffen werden müssen, wie z.B. dass man eine graduelle Entwöhnung von der Beatmung anstrebt und bei Verschlechterung des Zustandes auf eine Therapieeskalation verzichtet. Bei fehlender ethischer Klärung im Vorfeld kommt es am ehesten zu Konfrontationen, die nur rechtlich zu lösen sind. Handlungsleitend bei einer Entscheidung für oder gegen Lebenserhaltug ist der Patientenwille, über den mittels der Aussagen der Angehörigen nur gemutmaßt werden kann. Es darf nicht ein Leiden, das von außen für den Patienten angenommen wird, zum alleinigen Entscheidungrund gemacht werden. Weder weiß man, ob der Patient in seinem komatösen Lebenszustand leidet, noch wie sein aktueller Wille über einen solchen Zustand ist. Wenn der Wille des Patienten nicht eindeutig erfasst werden kann, sprechen sich die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung eindeutig für den Lebenserhalt aus.

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20. November 2008 21:24

Herr über Leben und Tod

Gerhard Rinker (GerdR)

Richter und Staatsanwälte erheben sich zum Herrn über Leben und Tod. Wissen sie es denn wirklich besser? Besser als Ärzte, die Leben und Sterben besser kennen als jeder andere Berufsstand, besser als die Angehörigen? Nein, sie urteilen nur nach Paragraphen, stur wie ein Automat, für menschliche Empfindungen ist da kein Platz.

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20. November 2008 21:18

Oberstes Ziel ist es...

kristian kroflin (kroflin)

...daß ein Mensch nicht übermäßig stark oder lange leiden soll. Ob nun eine lebenserhaltende oder eine Lebensbeendende Maßnahme dazu dient, ist gleich gültig.

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