
Wer Abfindungen im Falle nach wirtschaftlichen Fehlentscheidungen kritisiert ist nicht alleine - und hat Recht. Die Forderung nach persönlicher Haftung des Managements ist etwas anderes. Sie stellt, wenn auch vielleicht nicht bewusst, die Organisation der Aktiengesellschaft in Frage. Wir wissen dass Unternehmer, die persönlich haften, eben auch die vollen wirtschaftlichen Erträge genießen. Übertragen wir dieses Prinzip auf eine Aktiengesellschaft, die Reaktion der Aktionäre wäre außerordentlich interessant. Und noch ein Satz darf in einer Manager-Kritik nie fehlen..."haften muss letztlich immer der Steuerzahler".

In der Tat, die Volkswirtschaftslehre leidet an einem grundlegenden Defekt. Sie erkennt bis heute nicht an, daß der Zins eine verheerende Umverteilungswirkung von den Armen zu den Reichen entfaltet und nach einigen Jahrzehnten zur Explosion der exponentiell gewachsenen Kapitalvermögen führt. Der Zins scheint bei den VWLern ein Tabu zu sein. Dies gilt es aufzulösen. Ein weiteres umfangreiches Problem wird in dem Artikel ebenfalls angesprochen: die falschen finanziellen Anreize. Wenn ein Anwalt umso mehr verdient, je hartnäckiger er einen Prozeß in immer höhere Instanzen treibt, dann wird die grenzenlose juristische Streitlust zum allgemeinen Phänomen. Wenn Ärzte an chronisch kranken Patienten maximal verdienen, während sie bei echten Heilungen nur ein Taschengeld bekommen, dann wird man eine Zunahme chronischer Krankheiten beobachten. Wenn Manager (wie im Artikel genannt) nach kurzfristigen Erfolgen bezahlt werden, dann wird der kurzfristige Erfolg die Regel und das langfristige Scheitern die Normalität. Was ist also zu tun? 1. Umstellung des Geldsystems auf eine konstruktive Umlaufsicherungsgebühr. 2. Änderung aller finanziellen Anreizsysteme, so daß das erwünschte Verhalten finanziell belohnt wird.