Tornadoeinsatz bei G-8-Gipfel

„Das ist eine Provokation“

Heiligendamm statt Afghanistan

Heiligendamm statt Afghanistan

13. Juni 2007 Zur Absicherung des G-8-Gipfels in Heiligendamm haben Tornado-Aufklärungsflugzeuge der Bundeswehr im Mai und Juni das angrenzende Gelände überflogen und Luftaufnahmen gemacht. Dabei wurden auch Bilder von einem Camp von Demonstranten im nahe gelegenen Reddelich gemacht, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag auf eine Anfrage des stellvertretenden Grünen-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Hans-Christian Ströbele, in Berlin mit.

Ströbele nannte den Tornado-Einsatz einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz bezeichnet dagegen den Einsatz der Bundeswehr-Maschinen als verfassungsrechtlich unbedenklich. Es sein aber politisch „extrem unklug und unsensibel gewesen“, sagte Wiefelspütz der „Passauer Neuen Presse“. An die Adresse von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) gerichtet, warnte er: „Das ist eine Provokation. Jung sollte uns nicht reizen.“

Mehr als Amtshilfe?

Jung hatte zuvor bestätigt, ein Aufklärungs-„Tornado“ habe vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm von einem Protest-Lager in Reddelich Luftaufnahmen gefertigt. Das Verteidigungsministerium erklärte, die Flüge seien im Rahmen der technischen Amtshilfe vom Organisationsstab G-8-Gipfel des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragt worden. Ziel sei gewesen, im Gelände Veränderungen der Bodenbeschaffenheit und Manipulationen an wichtigen Straßenabschnitten zu erkennen.

Die Polizei hätte diese Aufklärung auch per Hubschrauber leisten können, sagte Wiefelspütz. „Dem Verteidigungsminister fehlt offenbar der politische Instinkt“, kritisierte er. Jungs Vorgänger Peter Struck (SPD) hätte so etwas nicht zugelassen. Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Winfried Nachtwei, sagte, der „Tornado“-Einsatz überdehne die Grenzen der technischen Amtshilfe. „Der Bundesverteidigungsminister verbiegt die Verfassung“ , kritisierte Nachtwei. Er kündigte an, das Thema am Mittwoch auf die Tagesordnung des Verteidigungsausschusses im Bundestag zu setzen.

Bürger hatten Ströbele davon in Kenntnis gesetzt, dass am 5. Juni gegen 11 Uhr ein Bundeswehrflugzeug im Tiefflug über den Ort geflogen war. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums betrug die Flughöhe 150 Meter. Wenn mit Aufklärungs-Jets Demonstranten ausgeforscht würden wie Taliban in Afghanistan, übreschreite dies alle Grenzen zulässiger technischer Amtshilfe für die Polizei, sagte Amtshilfe.

„Das ist der klassische Fall von Amtshilfe“, meinte hingegen der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Rainer Arnold, im Gespräch mit der „Netzeitung“ unter Hinweis auf Artikel 35 des Grundgesetzes. „Entscheidend ist, dass die Bundeswehr keine polizei-hoheitlichen Aufgaben übernimmt, wie Absperrungen vornehmen, Menschen kontrollieren oder Häuser durchsuchen.“

Text: dpa
Bildmaterial: dpa

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