Von Heike Göbel
28. November 2007 Seit je erweist sich die Politik als erfindungsreich, wenn es darum geht, ans Geld der Bürger zu kommen. Das muss sie auch: Denn diese fordern zwar Leistungen vom Staat, sind aber in der Regel keine begeisterten Steuerzahler, sondern erprobt im Vermeiden der Abgaben. Um Fluchtwege zu versperren und Proteste zu begrenzen, knüpft die Steuer mal sichtbar, mal unsichtbar an vielen Ecken und Enden des Lebens an.
Der deutsche Steuerzahler hat es mit annähernd vierzig Steuerarten zu tun, etwa so viele listet das Steuerlexikon des Bundesfinanzministeriums auf, von Alkopops bis Zweitwohnungsteuer. Ein Teil der Vielfalt erklärt sich schon daraus, dass Deutschland föderal aufgebaut ist.
Ohne Gegenleistung
Alle drei staatlichen Ebenen - Bund, Länder und Gemeinden - haben das Recht, Steuern zu erheben. Die bedeutenden Steuern werden von Bund und Ländern meist gemeinsam und einheitlich für das ganze Land festgesetzt, lediglich die Kommunalsteuern sind örtlich unterschiedlich. Was eine Steuer ist, regelt die Abgabenordnung: Danach sind Steuern Geldleistungen, die der Bürger an den Staat zahlt, ohne dafür eine besondere Gegenleistung zu bekommen. Die Gebühr für den Reisepass ist also keine Steuer. Das Recht, Steuern zu erheben, steht seit alters auch den Kirchen zu. Steuerpflichtig sind die Mitglieder der Kirche, der Staat zieht die Steuer in ihrem Auftrag ein. Komplizierter ist es mit der Europäischen Union. Sie verfügt nicht über ein echtes Besteuerungsrecht, sondern erhält einen Anteil am Steueraufkommen der Mitgliedsländer. Allerdings darf sie bestimmte Agrarabgaben festsetzen.
Die wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Fiskus sind schnell aufgezählt: Rund 90 Prozent des staatlichen Steueraufkommens entfallen auf die unterschiedlichen Spielarten der Einkommen- und Gewinnsteuer, auf die Umsatzsteuer sowie auf die Mineralöl- und die Tabaksteuer.
Viele verschiedene Wege
Weil Erträge auf verschiedene Weise erwirtschaftet werden und der Staat möglichst alle Einkünfte erfassen will, gibt es viele verschiedene Wege, um dies zu tun: Über die Körperschaftsteuer werden die Gewinne der Konzerne (in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft) besteuert.
Der Einkommensteuer unterliegen Arbeitnehmer, Selbständige und Gewerbetreibende. Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber für die Beschäftigten abführt, ist dabei keine eigene Steuer, sondern nur eine Vorauszahlung der Einkommensteuer. Ähnliches gilt für Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag, mit dem Sparerträge besteuert werden. Auch hier erfolgt am Jahresende ein Ausgleich, die gesetzliche Grundlage ist stets das Einkommensteuergesetz.
Nicht zuletzt gibt es als deutsche Besonderheit die Gewerbesteuer. Damit schöpfen die Kommunen ihren Anteil an den Gewinnen der Unternehmen extra ab, obwohl sie außerdem einen Teil der Einkommensteuer von Bund und Ländern bekommen.
Der Konsum wird oft sogar mehrfach besteuert
Würde der Staat nur auf die Einkommen und Gewinne zugreifen, zahlten viele Bürger keine Steuern, auch Touristen und Geschäftsleute aus dem Ausland fielen als Steuerzahler aus. Deswegen wird zusätzlich der Konsum besteuert, oft sogar mehrfach. An nahezu jedem Verkauf an einen Endverbraucher ist der Staat über die Mehrwertsteuer beteiligt. Der volle Satz beträgt 19 Prozent, für Lebensmittel und manche anderen Güter des täglichen Bedarfs werden sieben Prozent fällig. Der Verkäufer führt die Steuer ab, der Kunde merkt davon kaum etwas.
Das ist aber noch nicht alles. Bestimmte Güter werden mit weiteren Verbrauchsteuern belegt: Bier, Kaffee, Schaumwein, Alkopops, Tabak, Mineralöl und Strom unterliegen zusätzlichen Steuern. Diese Zusatzsteuern rechtfertigt die Politik nicht in erster Linie mit ihrem Einnahmebedarf, sondern stellt andere Zwecke in den Vordergrund. Die Mineralölsteuer soll zum sparsamen Umgang mit Energie anhalten und dem Klimaschutz dienen, ebenso die Stromsteuer. Steuern auf alkoholhaltige Getränke und Tabak werden mit dem Argument des Gesundheitsschutzes verteidigt.
Spielbankabgabe, Vergnügungsteuer und Rennwett- und Lotteriesteuer beugen angeblich der Spielsucht vor. Auf diese Motive sollte man nicht zu viel geben: Der Anbau des gesundheitsschädlichen Tabaks wird staatlich subventioniert. Und als Lotteriebetreiber werben die Länder heftig um Kunden, die sie mit der Steuer angeblich vor Spielsucht schützen wollen.
Alte Steuer, gute Steuer
In der Politik gilt der Spruch: alte Steuer, gute Steuer. Einmal eingeführt, halten sich Steuern zäh. Das liegt auch daran, dass für Steuern gern verharmlosende Bezeichnungen gewählt werden.
Ein Paradebeispiel ist der 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer, den die Politik anfangs nur vorübergehend erheben wollte, um den Aufbau Ost zu finanzieren. Doch auch 18 Jahre nach der Wiedervereinigung findet sich keine Mehrheit, um die Ergänzungsabgabe, die dem Bund zufließt, abzuschaffen.
Auch die Gemeinden sind einfallsreich. Sie partizipieren gerne an Freizeitaktivitäten: Die Hundesteuer ist Standard, gern besteuert werden auch Jagd und Fischerei, Urlaubsorte fordern Zweitwohnungsteuer, auf Feste und Veranstaltungen wird Vergnügungsteuer fällig, und gegen den Verpackungsmüll rückt man mit der Verpackungsteuer vor.
Aufwand steht nicht immer im Verhältnis zu den Einnahmen
Nicht immer steht der Aufwand dieser Bagatellsteuern im Verhältnis zu den Einnahmen. Das ist auch der Grund, warum sich bisweilen doch ein Finanzminister aufrafft, auf die eine oder andere unrentable Steuer zu verzichten. CSU-Bundesfinanzminister Theo Waigel verwies stets stolz darauf, sieben Steuern abgeschafft zu haben. Seither sind Börsenumsatzsteuer, Gesellschaftsteuer, Wechselsteuer, Leuchtmittel- und Salzsteuer sowie die Steuer auf Tee und Zucker Geschichte.
Auch auf das Zündwarenmonopol verzichtet der deutsche Staat, das Branntweinmonopol hingegen hält sich hartnäckig. Die Vermögensteuer auch. Das Verfassungsgericht hat sie zwar in ihrer geltenden Form verworfen, so dass sie seit 1997 nicht mehr erhoben wird. Das Gesetz ruht aber lediglich in Erwartung, dass sich irgendwann doch eine begehrliche Regierung findet, die die Vermögensteuer wieder zum Leben erweckt.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 25.11.2007, Nr. 47 / Seite 60
Bildmaterial: F.A.Z.
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Kommentar: Japanisches Gipfeltreffen
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