
Zugegeben ein zweites Mephistourteil ist es nicht, aber trotzdem bedenklich. Vor allem weil man hier ein elementares Grundrecht (Meinungs- und Kunstfreiheit), das man ohne Übertreibung als das Palladium der Demokratie bezeichnen kann, wegen eines obskures Persönlichkeitsrechtes außer Kraft gesetzt hat. Zwar mag dies in diesem Fall, wegen der persönlichen Nähe und delikaten Details, verständlich sein; es wäre aber zu wünschen gewesen, dass die Richter dies unter sichtlich mehr Bedenken und Zweifeln getan hätten und sich eindeutig vom früheren Mephistourteil distanziert hätten. Also solche Verbote zu absoluten Ausnahmen erklärt hätten und dem Ansinnen, namentlich von Personen der Zeitgeschichte, so Kritik und künstlerischer Deutung ihrer Person entziehen zu können, ein für alle mal ein Ende zusetzen.