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Berufseinstieg Auf jeden Fall das Wort Arbeitslosigkeit vermeiden Von Kerstin Liesem 06. Juni 2006 Jetzt liegt mir die Welt zu Füßen- das war Felicitas Pfeifers erster Gedanke, als sie das Zeugnis ihres Zweiten Juristischen Staatsexamens in den Händen hielt. Zwei Jahre lang hatte sie dafür gelernt. Endlich ist Schluß mit der elenden Paukerei. Jetzt würde sich der Einsatz auszahlen. Und zwar in barer Münze, so hoffte die Juristin. Voller Optimismus bewarb sie sich als Rechtsanwältin. Es hagelte Absagen. Die ersten haben mich noch nicht so stark berührt. Nach acht Monaten bin ich dann doch unruhig geworden. Denn inzwischen klaffte eine stattliche Lücke im Lebenslauf der ansonsten zielstrebigen Frau. Ich habe in der Zeit zwar stundenweise in einer Kanzlei gejobbt, aber sonst nur Bewerbungen geschrieben. Wie Felicitas Pfeifer geht es vielen Hochschulabsolventen. Oft suchen sie monatelang ohne Erfolg. Die Lücke im Lebenslauf wird größer und größer, die Panik auch: Wie soll ich das meinem potentiellen zukünftigen Chef verkaufen, fragen sich viele. Die Berliner Psychologen und Autoren Jürgen Hesse und Hans Christian Schrader raten, strategisch vorzugehen. Auszeiten im Berufsleben bedeuten selten, daß jemand Däumchen drehend zu Hause saß. Deshalb müsse man bei Bewerbungen klarmachen, daß man die Zeit effektiv genutzt hat. Zum Beispiel durch Fort- und Weiterbildungen. Oder indem man seine Computer- oder Sprachkenntnisse aufgefrischt hat. Dazu muß der Bewerber nicht einmal die eigenen vier Wände verlassen haben. Arbeitssuchend statt arbeitslos Ein Selbststudium genügt. Zeugnisse oder Bescheinigungen von Bildungsträgern müssen nicht beigelegt werden, sagt Bewerbungstrainer Christian Püttjer von der Karriereakademie im norddeutschen Bredenbek. Hauptsache ist, der Kandidat hat nicht daheim Trübsal geblasen, sondern sich beruflich auf dem laufenden gehalten. Dabei gilt das besondere Augenmerk der kontinuierlichen Entwicklung von Kenntnissen, Interessen und Neigungen, sagen Hesse und Schrader. Wer in Zeiten der Arbeitssuche fachlich am Ball bleibt, zeigt, daß er ausdauernd ist und sich durch Rückschläge nicht entmutigen läßt. Das sind Charaktereigenschaften, die im Berufsleben erwünscht sind, sagt Verena Rottmann, Hamburger Rechtsanwältin und Autorin des Buches Legale Bewerbungstricks. Berufsberater raten Bewerbern außerdem, die Zeiten der Arbeitslosigkeit euphemistisch zu umschreiben. In jedem Fall sollte das Wort Arbeitslosigkeit vermieden werden, sagt Püttjer. Statt dessen solle sich der Bewerber als arbeitssuchend bezeichnen. Bei einer längeren Arbeitslosigkeit empfiehlt der Experte, von einer beruflichen Neuorientierung zu sprechen. Bei der Formulierung ist entscheidend, das eigene Engagement während der unfreiwilligen Auszeit in den Vordergrund zu rücken. Auszeit in Australien geschickt verpacken Das hat auch die Juristin Felicitas Pfeifer getan. Sie hat ihren Job in der Kanzlei so verpackt: Nach meinem Zweiten Juristischen Staatsexamen habe ich in der Rechtsanwaltskanzlei Bauer und Partner als freie Mitarbeiterin gearbeitet, um meine arbeitsrechtlichen Kenntnisse zu vertiefen. So hat sie sich engagiert gezeigt und damit bei ihrem späteren Chef Pluspunkte gesammelt. Denn er suchte gerade eine Spezialistin im Arbeitsrecht. Volltreffer. Für Personalverantwortliche haben fachlich qualifizierte Tätigkeiten einen höheren Stellenwert als andere Beschäftigungen, bestätigt Püttjer. Was aber, wenn der Kandidat nach dem Hochschulabschluß erst einmal ein halbes Jahr lang die Seele hat baumeln lassen? Zum Beispiel, als er durch Australien getrampt ist? Geschickt verkauft, muß auch diese Auszeit kein Karrierekiller sein. Im Gegenteil: Die ausgedehnte Reise kann Personalchefs sogar positiv auffallen. Dann nämlich, wenn es dem Bewerber gelingt, sie als bunten Stein in sein Lebensmosaik einzufügen. Denn eine solche Reise beweist, daß der Bewerber mobil, flexibel und interessiert ist. Eine Reise nach dem Studium verweist auf gute Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenz, fügen Schrader und Hesse hinzu. Nicht für Familienpausen schämen Berufsberater empfehlen außerdem, den Ausstieg auf Zeit mit einem Sprachkurs zu verbinden. Und noch einen Trick verraten die Experten, um kleinere Lücken in der Vita zu kaschieren: Den Lebenslauf nicht streng chronologisch verfassen, sondern die einzelnen Lebensstationen thematischen Stichpunkten zuordnen. Dadurch fielen kürzere Auszeiten kaum ins Auge. Nebenbei lieferten Überschriften wie Weiterbildung oder Auslandsaufenthalte bereits die richtige Interpretation des Lebenslaufes. Einen positiven Eindruck können Familienpausen machen, vorausgesetzt, sie werden offensiv und selbstbewußt hervorgehoben. Familienpausen sind nichts, für das man sich schämen müßte, betont die Anwältin Rottmann: Schließlich müßten Eltern bei der Kindererziehung jeden Tag vielfältige Aufgaben bewältigen. Ohne Organisationstalent, Belastbarkeit und Flexibilität ist das kaum zu schaffen. Gerade dies sind im Berufsleben stark gefragte Eigenschaften, sagt Rottmann. Die Bewerber sollten deutlich machen, daß sie nach ihrer Babypause beruflich besonders motiviert sind. Die Elternzeit kann ruhig als Berufstätigkeit erwähnt werden. Im Vorstellungsgespräch sollten Eltern dann zum Ausdruck bringen, daß ihre Kinder während ihrer beruflichen Abwesenheit gut versorgt sind. Suchtprobleme lieber nicht angeben Kniffliger wird es bei Lücken, die durch Drogen- oder Alkoholprobleme entstanden sind. Ausfallzeiten wegen Entziehungs,- Entgiftungs- oder Drogentherapien würden sich im Lebenslauf fatal auswirken, sagt Rottmann. Welcher Chef stellt schon gerne einen ehemaligen Süchtigen ein? Zumal Suchtkranke in der öffentlichen Meinung, auch nach erfolgreicher Therapie, oft als labil und rückfallgefährdet gelten. Deshalb rät Rottmann, den zukünftigen Arbeitgeber auf das Suchtproblem nicht aufmerksam zu machen, wenn es sich um eine kürzere Ausfallzeit gehandelt hat. Etwas anderes gilt nur, wenn sich hierdurch berufliche Konsequenzen ergeben haben und diese im Zeugnis festgehalten wurden. Schwieriger zu kaschieren ist die Krankheit für denjenigen, der durch seine Sucht seine Stelle verloren hat und danach mehrere Monate wegen einer Therapie ausgefallen ist. Solchen Bewerbern rät Rottmann, diese auffällige Lücke im Lebenslauf möglichst mit Tätigkeiten auszufüllen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisherigen beruflichen Laufbahn darstellen. Wer seine Sucht in den Griff bekommen hat, sollte die Vergangenheit ruhen lassen und den neuen Chef nicht mit der Nase auf die frühere Krankheit aufmerksam machen, empfiehlt die Expertin. Zweite Chance für Vorbestrafte? Ähnlich sollte man sich auch bei anderen Krankheiten verhalten. Denn diese sind grundsätzlich Privatsache und haben in der Bewerbungsmappe nichts zu suchen. Ähnlich sieht dies das Bundesarbeitsgericht: So entschieden die Richter, daß ein Bewerber Vorerkrankungen, die er vollständig überwunden hat, im Vorstellungsgespräch überhaupt nicht zu erwähnen braucht. Ausnahmen gelten nur in den Fällen, in denen eine Krankheit die Berufsausübung beeinträchtigt oder behindert oder andere gefährden könnte. Ein Arzt, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, darf diese also nicht einfach verheimlichen. In allen anderen Fällen gilt: In der Bewerbung keine negativen Emotionen heraufbeschwören. Im Lebenslauf haben Krisen und Leid nichts zu suchen, sagt Püttjer. Ähnlich heikel sind Lücken im Lebenslauf, die durch Haftstrafen entstanden sind. Saß der Bewerber nur wenige Monate im Gefängnis, zum Beispiel in Untersuchungshaft, so sollte er dies bei der Bewerbung möglichst verheimlichen. Hierzu eignen sich insbesondere Fernkurse zur Weiterbildung, sagt Rottmann. Wenn dies nicht möglich sei, sollte man behaupten, in der Zeit selbständig gewesen zu sein oder sich der Kinderbetreuung gewidmet zu haben. Denn wer gibt einem vorbestraften Bewerber eine zweite Chance? Das Leben ist ungerecht, aber... Kaschieren ist jedoch dann nicht möglich, wenn der Arbeitgeber von Gesetzes wegen berechtigt ist, nach Vorstrafen zu fragen. Dies ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dann der Fall, wenn die Art der zu besetzenden Stelle dies erfordert. Wer sich also für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, muß Farbe bekennen. Auch demjenigen, der eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt hat, hilft nur die Flucht nach vorne. Rottmann rät zu Offenheit und Ehrlichkeit. Der Bewerber sollte die Hoffnung zum Ausdruck bringen, daß seine Bewerbung nicht gleich wegen allgemeiner Vorurteile gegenüber Vorbestraften ausgesondert wird. Für kürzere Lücken im Lebenslauf aber gilt: Gut verpacken. Denn schließlich sind längst nicht alle Auszeiten selbst verschuldet. Warum sollte man dann bei der Bewerbung nicht mit ihnen punkten. Denn wie sagte schon John F. Kennedy: Das Leben ist ungerecht, aber denke daran, nicht immer zu deinen Ungunsten. Buchempfehlungen: |
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