Nur wenn ein Mitarbeiter seinen Dienstcomputer in ausschweifendem Maße für private Zwecke nutzt, darf er fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt.
Lesermeinungen zum Beitrag
Es wurden bislang noch keine Leser-Kommentare zu diesem Beitrag veröffentlicht.