Gefährlich, wenn das der Chef sieht

Virtuelle Erotik

Fristlose Kündigung nur für langes Internetsurfen

Nur wenn ein Mitarbeiter seinen Dienstcomputer in ausschweifendem Maße für private Zwecke nutzt, darf er fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz festgestellt.

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