08. Oktober 2008

Politikum Praktikum

Zwischen Ausbeutung und Karrierechance

Von Mischa Täubner



23. Juni 2008 Der einst so gepriesene Kurzausflug in die Arbeitswelt hat seine Unschuld verloren. Seitdem in der Öffentlichkeit das Schlagwort von der „Generation Praktikum“ kursiert, wird er mit Missbrauch und Ausbeutung in Verbindung gebracht. Jetzt soll eine Gesetzesinitiative aus dem Arbeitsministerium die Praktikanten vor der Verwendung als billige Ersatzarbeitskräfte schützen. Hat das Praktikum als Vehikel zum erfolgreichen Berufseinstieg ausgedient?

Es sei ein sensibles Thema, mit dem man sorgfältig umgehen müsse, sagt der Minister. Und stellt klar, dass man hier keine Scheindebatte um ein konstruiertes Problem führe: „Das Empfinden der Leute ist: Hier besteht wirklich eins.“ Der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz ist bester Laune, er gefällt sich sichtlich in der Rolle des Unrechtsbekämpfers, er hat ein neues Thema: Die Ausbeutung fertig ausgebildeter junger Menschen durch unbezahlte Praktika. Es bestehe die Gefahr, dass die sich immer weiter ausbreiteten. „Unbezahlte Praktika sind aber eine schlechte Botschaft für die, die sich anstrengen wollen.“

Scholz sprach diese Worte auf der Konferenz „Praktika stärken - Missbrauch verhindern“, die sein Ministerium Anfang Mai veranstaltete. Ein Randthema, könnte man meinen. Doch weit gefehlt. Alle waren sie in großer Zahl gekommen: Politiker, Gewerkschaftler, Arbeitsmarktexperten und Unternehmenslobbyisten. Was zeigt: Das gute alte Praktikum, dieser so harmlos anmutende, der beruflichen Orientierung junger Menschen dienende Ausflug in die Arbeitswelt, ist zum Reizthema geworden. Wütende Studenten ziehen in anonymen Erfahrungsberichten im Internet gegen ausbeuterische Praktika vom Leder. Trendbewusste Medien thematisieren die Praktikumskarrieren junger Akademiker. Linke Politiker fordern neue Gesetze. Eingeschüchterte Unternehmen legen sich mächtig ins Zeug, um als fairer Praktikumsanbieter zertifiziert zu werden.

Was ist passiert? Warum diese Aufregung? Neu ist sie nicht. Seit gut drei Jahren kursiert in der Öffentlichkeit das Schlagwort von der „Generation Praktikum“. So lautet der Titel eines Artikels in der Wochenzeitung Die Zeit vom März 2005. Er beschreibt die prekäre Situation der um die 30-Jährigen, die trotz akademischer Ausbildung keinen Job finden und aus Mangel an Alternativen Praktikum an Praktikum reihen. Im Jahr zuvor schon waren mit Fairwork und Faircompany Initiativen entstanden, die sich den Kampf gegen den Missbrauch von Praktika auf die Fahne schrieben. Als Buch zur Anti-Ausbeutungs-Bewegung erschien „Die Lebenspraktikantin“. Darin beschreibt die Berliner Autorin Nikola Richter, wie es sich anfühlt, nach dem Examen jahrelang von Praktikum zu Praktikum zu tingeln, sich immer wieder, vielleicht zum achten Mal in einem Jahr, voller Hoffnung und Elan in ein neues Team einzufügen. Etwa zur gleichen Zeit reichten die Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Verein Fairwork beim Bundestag eine Petition ein, die 60.000 Unterstützer fand: Per Gesetz sollten Praktika eindeutig von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden, damit sie keine regulären Stellen ersetzen.

Genau das schien in den Jahren der mauen Arbeitsmarktlage zwischen 2004 und 2006 plötzlich überhandzunehmen. In den Jobbörsen dominierten die Gesuche nach Praktikanten, Angebote fester Stellen waren selten. Viele ausgeschriebene Praktika hatten auch nichts mit dem Schnupperpraktikum früherer Tage zu tun. Gesucht wurden vielmehr hervorragend ausgebildete junge Leute, gerne sogar Hochschulabsolventen mit guten Fremdsprachen- und Softwarekenntnissen. Die sollten dann mindestens sechs Monate, nicht selten aber auch ein Jahr und länger bleiben - unbezahlt oder maximal für ein paar Hundert Euro im Monat. Neben dem Dauerpraktikum für Diplomierte machte das Berufseinsteiger-Praktikum als weitere Variante des Missbrauchs von sich reden. Tina Richter beispielsweise bewarb sich nach ihrem BWL-Studium als Marketingassistentin bei der Caritas-Altenhilfe. Die junge Frau setzte sich in verschiedenen Tests gegen ihre Konkurrenten durch. Dann eröffnete man ihr im Einstellungsgespräch, dass sie im ersten Monat zunächst als Praktikantin einsteigen würde. Unbezahlt. Tina Richter ließ sich das nicht gefallen. Sie klagte gegen ihren Arbeitgeber und gründete darüber hinaus den Verein Fairwork als Interessenvertretung für Hochschulabsolventen.

Drei bis vier Jahre ist dies nun her. Danach wurde es zunächst etwas ruhiger um die Generation Praktikum. Was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass die Bildungsforscher vom Hochschul-Informations-System (HIS) in Hannover mit dem gängigen Bild des hoffnungslos in Praktikumsschleifen verfangenen Jungakademikers aufräumten. Eine HIS-Umfrage, an der sich bundesweit knapp 12.000 Hochschulabsolventen aller Fachrichtungen beteiligten, ergab: Nur jeder siebte Uni-Absolvent macht nach dem Examen überhaupt noch Praktika - meistens nur eins von eher kurzer Dauer. In den meisten Fällen empfinden die Absolventen ihr Praktikum auch nicht als Ausbeutung, sondern bewerten es überwiegend positiv. Danach gelingt vielen der Sprung in die reguläre Erwerbstätigkeit beziehungsweise ins Referendariat, weswegen die HIS-Forscher den Begriff „Generation Praktikum“ für nicht gerechtfertigt halten. Die Entstehung des Begriffs erklären sie sich damit, dass die Medien allzu gerne ihre eigene Situation betrachten. „Bei der Nabelschau wird übersehen, dass das Phänomen in vielen anderen Branchen überhaupt nicht auftritt“, sagt HIS-Mann Kolja Briedis. Zudem habe ein weiteres Phänomen die Aufmerksamkeit auf sich gezogen: „Die maue Lage auf dem Arbeitsmarkt führte 2006 dazu, dass plötzlich auch BWLer nach dem Studium vermehrt ein Praktikum absolvierten. Weil sie offenbar hofften, über diesen Umweg in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu gelangen“, so Briedis. Die in den Medien so dramatisch beschriebenen Praktikumskarrieren seien dennoch nicht mehr als Randerscheinungen.

Dass gleichwohl Praktikanten mitunter als billige Arbeitskräfte missbraucht werden, leugnen auch die HIS-Forscher nicht. Etliche Erfahrungsberichte auf der Website von Fairwork zeugen davon. Monatlich wird dort zudem der „Abzocker des Monats“ gekürt, im März dieses Jahres erhielt Janvier & Burger Communications aus München den unrühmlichen Titel. Der Grund: Die Firma bietet auf der Website von Design Report ein Praktikum im Bereich Grafikdesign an und wünscht sich dafür einen Bewerber mit abgeschlossenem Grafikstudium und ersten Joberfahrungen. Erwartet wird zudem, dass man „fit am Mac, von Print bis Web“ ist und über ein „gutes Gespür für zeitgemäßes Design und Typographie“ verfügt. Der Kommentar von Fairwork zu dieser Ausschreibung: „Was sollen die Praktikanten denn dann noch lernen? Oder benötigen Sie eigentlich eine volle Arbeitskraft für Ihr Unternehmen, liebe Leute von Janvier & Burger Communications?“

Es sind solche Missbrauchsbeispiele, die Arbeitsminister Scholz auf den Plan gerufen haben. Noch ist vage, wie er die Ausbeutung verhindern will. Auf jeden Fall soll es Gesetzesänderungen geben. Das Praktikum solle rechtlich schärfer als solches definiert werden, heißt es im SPD-Positionspapier. Zudem sollen Praktikanten, die als normale Arbeitskräfte eingesetzt werden, die übliche Vergütung für ihre Leistung leichter einklagen können. „Wenn ein Praktikant im Streitfall Tatsachen vorträgt, die ein Arbeitsverhältnis vermuten lassen, soll der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Praktikumsverhältnis besteht.“ Außerdem solle in das Bürgerliche Gesetzbuch ein Hinweis aufgenommen werden, aus dem folgt, dass ein Praktikum „vergütet werden muss“. Wie hoch, lässt das SPD-Positionspapier offen.

Der DGB-Jugend und Fairwork gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. Sie fordern, dass für Praktika eine Mindestvergütung und eine Maximaldauer gesetzlich festgelegt werden. Die DGB-Jugend will Praktika auf drei Monate beschränken, die Vergütung soll mindestens 300 Euro pro Monat betragen. Fairwork setzt sich für eine zeitliche Begrenzung von vier Monaten ein und für einen Mindestlohn, „von dem man leben kann.“ Die Partei Die Linke fordert ebenfalls eine gesetzliche Regelung. So dürfe der Berufseinstieg nach der Ausbildung nicht als Praktikum ausgeschrieben werden. Nach dem Studium dürfe es nur reguläre Arbeitsverhältnisse geben - es sei denn, die Studienordnung sieht etwas anderes vor. Praktika müssten zudem klar als Lernverhältnisse deklariert und angemessen vergütet werden. Den Arbeitgebern hingegen gehen die Pläne der SPD schon zu weit. Die Forderung nach zwingender Vergütung verhindere die Bereitstellung notwendiger und gewünschter Praktikantenstellen, so Gerhard F. Braun, Vizepräsident der Bundesvereinigung Arbeitgeberverbände (BDA). Die Anstellung von Praktikanten sei in vielen Fällen eine Investition in deren Beschäftigungsfähigkeit und für die Unternehmen mit einem hohen zeitlichen Aufwand und damit auch Kosten verbunden. Praktikanten dürften zwar nicht als „billige Ersatzarbeitskräfte“ ausgenutzt werden. Einkommen und Eckdaten für Praktika müssten aber „immer unternehmensbezogen“ entschieden werden.

In der Tat lässt sich ein vierwöchiges Schnupperpraktikum kaum mit dem sechsmonatigen Einsatz in einem Konzern vergleichen. Wenn für Ersteres eine Vergütungspflicht besteht, werden gerade kleinere Betriebe sowie Museen, Stiftungen und Verbände wohl künftig keine Praktika mehr anbieten. Auch das Ministerium von Olaf Scholz bezahlt seine Praktikanten bisher nicht - sieht man mal davon ab, dass sie in der Kantine umsonst essen dürfen und Zuschüsse für Heimfahrten bekommen.

Für größere Privatunternehmen ist weniger die Vergütung das Problem. Sorgen würde ihnen vielmehr eine zeitliche Befristung auf drei Monate bereiten sowie die Gefahr, verklagt zu werden, wenn sie Praktikanten in ihre Betriebsabläufe integrieren. Beim Deutschlandableger der in 96 Ländern vertretenen Werbeagenturgruppe ddb beispielsweise dauert ein Praktikum zwischen drei bis sechs Monate. „Kürzer hat es keinen Sinn - weder für den Praktikanten noch für uns“, sagt Kommunikationschefin Margit Scheller-Wegener. Denn die ersten vier Wochen brauche der Praktikant, um die Arbeitsabläufe und die Kollegen in der Agentur kennenzulernen. Die Praktikanten würden bei dbb sehr spezifisch eingesetzt - im Kreativbereich, als Kundenberater, in der Fernseh-, Funk- und Filmproduktion und im Artbuying-Bereich, wo es um die Organisation von Fotografen und Illustratoren für bestimmte Aufträge geht. „Je nach Fachrichtung entwickeln sie unter Anleitung Kampagnen oder schreiben Texte, schneiden Filme für die TV-Produktion oder erstellen Kostenvoranschläge“, so Scheller-Wegener. 500 Euro bekommen Praktikanten bei ddb im Monat. Dafür sollen sie aber auch schon gewisse Vorkenntnisse mitbringen. Bei der Auswahl der Bewerber gucken die Personaler genau hin, lassen sich Mappen zeigen oder testen die Schreibkünste. „Der Aufwand, den wir betreiben, um gute Leute einzustellen und zu betreuen, stünde bei einem ein- oder zweimonatigen Praktikum in keinem Verhältnis zum Ertrag. Wir wären ja nur noch mit dem Verfassen von Arbeitszeugnissen beschäftigt“, sagt Scheller-Wegener. Die Praktikanten selbst würden lieber länger bleiben, weil sie so die Chance hätten, die Entwicklung einer Kampagne bis zum Ende zu begleiten. „Die wären kreuzunglücklich, wenn sie dabei nicht richtig mitmachen, sondern nur über die Schultern der Angestellten schauen dürften.“

Könnte sich also die Gesetzesinitiative zum Schutz der Praktikanten im Endeffekt gegen ihre Interessen richten? „Wenn der Verwaltungsaufwand zu groß wird, weil wir beispielsweise nachweisen müssen, dass Praktikanten keine reguläre Arbeitsleistung erbringen, müssten wir vermutlich weniger nehmen“, sagt Thomas Teetz, Leiter des Personalmarketings bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse- Coopers (PwC). 600 Praktika, die jeweils mit zirka 750 Euro pro Monat vergütet werden, bietet PwC jährlich an. Nicht zuletzt, um auf diesem Weg potentiellen Nachwuchs kennenzulernen. „Beide Seiten können im Praktikum testen, ob man zueinander passt“, sagt Teetz und fügt hinzu: „Mehr als 30 Prozent unserer Praktikanten fangen später bei uns an.“

Auch beim Nahrungsmittelhersteller haben Praktikanten gute Chancen auf eine spätere Übernahme. „50 Prozent der Hochschulabsolventen, die wir einstellen, sind uns vorher schon bekannt“, sagt Per Klückmann, bei Dr. Oetker Personalreferent für Hochschulmarketing. Klückmann selbst war bei seinem heutigen Arbeitgeber einst Praktikant. Danach kehrte er zunächst zur Uni zurück, schrieb seine Diplomarbeit. Anschließend fing er als Trainee bei Dr. Oetker an.

Praktika eröffnen also durchaus Karrierechancen - was durch die Diskussion über die Generation Praktikum etwas in Vergessenheit geraten ist. 56 Prozent der Unternehmen, die 2004 von der Unternehmensberatung McKinsey befragt wurden, bevorzugen ehemalige Praktikanten für die Besetzung einer freien Stelle. „Jeder Student sollte während seines Studiums drei oder vier Praktika machen“, rät Andreas Eimer, Leiter des Career-Service der Uni Münster. Nicht irgendwelche, sondern solche, die zur beruflichen Profilbildung beitragen. Daher gelte es, sich vor der Bewerbung die Frage zu stellen: Inwiefern bringt mich dieses Praktikum meinem Berufswunsch näher? Nach dem Studium sollte man laut Karriereberater Eimer eher die Finger vom Praktikum lassen - das erwecke nur den Eindruck von Orientierungslosigkeit. Und sei oft gar nicht nötig: „Was vielen Absolventen fehlt, ist ein gesundes Selbstbewusstsein ob der eigenen Qualifikation.“

Rechte und Pflichten im Praktikum

Muss ich Sozialabgaben und Steuern zahlen?
Ob und wie viel ein Student von seinem Gehalt in die Sozialversicherung einzahlen muss, hängt zunächst einmal von der Art des Praktikums ab.
Absolviert er ein Pflichtpraktikum, also eines, das in der Studienordnung als fester Bestandteil des Studiums vorgesehen ist, muss er keine Sozialabgaben zahlen. Es kann allerdings passieren, das er aus der kostenlosen Familien-Krankenversicherung fliegt - wenn er nämlich mehr als 400 Euro pro Monat verdient. In diesem Fall muss er sich als Student selbst versichern.
Etwas komplizierter ist die Angelegenheit bei einem freiwilligen Praktikum. Dieses wird wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt - es gelten die gleichen Regeln wie für jobbende Studierende. Absolviert ein Student ein Praktikum in den Semesterferien, fallen zumindest keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. In die Rentenversicherung müssen Praktikanten allerdings einzahlen, sofern sie mehr als 400 Euro monatlich verdienen.
Findet das Praktikum im Semester statt und nimmt es den Studenten länger als zwei Monate mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch, müssen Abgaben in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden. Rentenversicherungsbeiträge fallen bei einem Semesterpraktikum bereits an, wenn der Verdienst über 400 Euro monatlich liegt, es sich also nicht mehr um einen sogenannten Minijob handelt.
Fürs Finanzamt spielt es keine Rolle, ob ein Student im Praktikum oder in seinem Nebenjob Geld verdient. Generell gilt: Wer mehr als 7.664 Euro im Jahr eingenommen hat, muss Einkommensteuer zahlen. Immerhin dürfen Praktikanten von ihrem Gehalt alle Kosten abziehen, die im Zusammenhang mit der Praxisphase entstanden sind, zum Beispiel die Fahrtkosten zum Unternehmen. In der Regel wird bei einem Praktikum das Gehalt über die Lohnsteuerkarte abgerechnet und die Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt überwiesen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, am Jahresende eine Steuererklärung zu machen, um eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.

Wie wirkt sich das Praktikum auf mein Bafög aus?

Bei einem Pflichtpraktikum wird fast der volle Verdienst auf das Bafög angerechnet. Lediglich 920 Euro im Jahr darf der Student behalten. Für jeden Euro darüber hinaus werden ihm rund 80 Cent vom Bafög gestrichen. Wer ein freiwilliges Praktikum macht, bekommt sein Bafög nur gekürzt, wenn der Jahresverdienst mehr als 4.200 Euro beträgt. Dazu zählt auch das Salär aus Nebenjobs. Pro Monat sind also 350 Euro Zusatzeinkommen drin. Wer sich ein Urlaubssemester nimmt, um ein längeres Praktikum zu machen, hat in dieser Zeit in der Regel keinen Anspruch auf Bafög.

Bekomme ich einen Vertrag?
Praktikanten sollten nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag fragen. Ein solcher ist schon aus versicherungstechnischen Gründen sinnvoll - der Arbeitgeber kommt für die Unfallversicherung des Praktikanten auf. Zudem beugt es Missverständnissen vor, wenn schriftlich festgehalten wird, wie das Praktikum inhaltlich aussehen soll. Wo wird der Praktikant eingesetzt? Was ist das Ausbildungsziel? Darüber hinaus sollte der Vertrag Angaben über die Dauer und Arbeitszeit, über Urlaub und Vergütung enthalten.

Erhalte ich in jedem Fall ein Zeugnis?
Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Praktikanten einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Angaben über die Dauer, die Art und das Ziel des Praktikums sind Pflicht. Darüber hinaus sollte in einem Zeugnis stehen, was der Praktikant gemacht und gelernt hat, wie sein Verhalten war, welche Fähigkeiten er hat und wie gut seine Leistung zu bewerten ist.

Muss ich Überstunden in Kauf nehmen?

Wie für normale Arbeitnehmer gilt auch für Praktikanten: Die tägliche Arbeitszeit darf im Schnitt acht Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitgeber kann Überstunden verlangen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten wieder abgebummelt werden können. Mehr als zehn Stunden Arbeit an einem Tag sind unzulässig. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, dem stehen mindestens 30 Minuten Pause zu.

Wie sieht es mit Urlaub aus?
Während eines Pflichtpraktikums besteht kein Anspruch auf Urlaub - es gilt als Teil der Ausbildung. Freiwillige Praktika hingegen sind nichts anderes als normale studentische Arbeitsverhältnisse. Der Praktikant hat also Anspruch auf Urlaub. Wird das Praktikum vergütet, muss das Gehalt auch während des Urlaubs gezahlt werden.

Kann ich im Praktikum kündigen oder gekündigt werden?

Sowohl das Unternehmen als auch der Praktikant müssen sich an die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende halten, sofern sie im Praktikumsvertrag nicht anderes vereinbart haben. Wer nach kurzer Zeit merkt, dass ihm das Praktikum nicht gefällt, darf also nicht einfach wegbleiben. Stattdessen empfiehlt sich, mit dem Arbeitgeber über die Auflösung des Vertrages zu sprechen - schließlich hat der auch kein Interesse an unmotivierten Mitarbeitern. Wer ein Pflichtpraktikum absolviert, sollte eine Kündigung mit dem Praktikumsamt oder Studiensekretariat der Hochschule absprechen, da man bei einem Pflichtpraktikum an die Studienordnung gebunden ist.

Links zur Generation Praktikum

http://www.generationpraktikum.de
Ein Service des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hier findet man Literatur und Studien zum Thema; außerdem werden Gesetze erläutert, die Praktika betreffen.

http://www.generation-praktikum.de
Dies ist ein Projekt des Rippler Verlags: Informationsportal mit Weblog, Ratgeber-Artikeln, Checklisten und E-Learning-Angeboten.

http://www.dgb-jugend.de/studium/praktika
Die Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes gibt Tipps für die Zeit vor, im und nach dem Praktikum. Eine Firmenübersicht verrät, wer gute Praktika bietet und wer nicht.

http://www.karriere.de/faircompany
Die Zeitschrift Karriere zeichnet Anbieter fairer Praktika mit dem Gütesiegel Fair Company aus. Welche dazugehören, erfährt man hier.

http://www.iab.de/infoplattform/Praktika
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bietet auf seiner Homepage Literatur zum Forschungsstand, zudem Links auf Stellungnahmen und Initiativen aus Politik und Verbänden.

http://www.fairwork-verein.de
Die von Studenten ins Leben gerufene Interessenvertretung der Hochschulabsolventen klärt über Praktikantenrechte auf, stellt die miesesten Praktikumsanbieter vor und sammelt Erfahrungsberichte über Praktika.

Praktikantenausbeuter erkennt man daran, dass sie

> ein fertiges Studium voraussetzen,
> das Praktikum nicht vergüten,
> Praktika mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten anbieten,
> ganz spezielle Vorkenntnisse erwarten,
> Praktikanten mit der vagen Aussicht auf eine feste Stelle ködern.

Text: Hochschulanzeiger Nr. 97, 2008, Seite 14
Bildmaterial: Jörg Mühle, Labor
 
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