14. Dezember 2009

Viele Tabuthemen

Maulkorb-Politik

Von Rita Spatscheck




22. Juni 2009 
Asta-Mitglieder müssen jedes Wort auf die Goldwaage legen, sonst haben sie schnell eine Klage am Hals. Damit haben sich viele Studentenvertreter arrangiert. Die mangelnde Mitbestimmung ärgert sie mehr.

Die Asten werden immer wieder mit Klagen überzogen und zu saftigen Bußgeldern verdonnert. 2006 zum Beispiel verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin den Asta der FU Berlin zu einem Bußgeld von 15.000 Euro. Der Asta hatte auf seiner Website einen Link zu einem Demonstrationsaufruf gegen den Irakkrieg geschaltet. Ein paar Jahre davor drohte das Verwaltungsgericht Hessen einem Asta-Mitglied der Universität Gießen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld an, wenn es nicht sofort aufhörte, im Namen des Asta allgemeinpolitische Stellungnahmen abzugeben, die keinen konkreten Bezug zur Hochschule besitzen. „Oft nutzen andere Studenten die juristische Auseinandersetzung als politisches Machtmittel“, berichtet Anja Gadow, Vorstandsmitglied von „freier zusammenschluss von studentInnenschaften“. Der fzs ist ein überparteiischer Dachverband von Studenten. Seit drei Jahren ist Ruhe an der Gerichtsfront. „Aber den Asten werden nach wie vor Klagen in Aussicht gestellt“, sagt Anja Gadow. „Als Klagegrund werden fast immer Äußerungen des Asta zu angeblich allgemeinpolitischen Themen genutzt.“

Der Asta ist als Exekutivorgan der Verfassten Studierendenschaft integraler Teil der Hochschulordnung. Was ein Asta darf oder nicht darf, ist in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt. „Diese sind in Bezug auf die Verfasste Studierendenschaft der rechtlich zwingende Rahmen für die Hochschulordnungen, die dann die Details festlegen“, so der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Jörg von Albedyll. In fast allen Landeshochschulgesetzen ist kein allgemeinpolitisches Mandat des Asta verankert. Ausnahmen sind nur Berlin, Nordrhein-Westfalen und mit Einschränkungen Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Die meisten Asten müssen sich auf soziale, wirtschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle und hochschulpolitische Themen beschränken.

Doch Hochschulpolitik und Allgemeinpolitik lassen sich nicht immer exakt voneinander trennen. „Eine Auswertung der in den letzten Jahren dazu ergangenen Rechtsprechung zeigt, dass der Versuch einer Definition, was als spezifisch hochschulpolitisch gilt und was nicht, nahezu aussichtslos ist“, sagt Verwaltungsrechtsanwalt Jörg von Albedyll. Zur allgemeinen Verwirrung trägt zudem bei, dass viele Asten von den Hochschulgesetzen die Aufgabe zugewiesen bekommen, die politische Bildung der Studierenden zu fördern. Und so sind die Asten davon abhängig, wie liberal oder restriktiv Verwaltungsrichter den „Hochschulbezug“ auslegen. Für brachiale Klarheit haben Baden-Württemberg und Bayern gesorgt und die Verfasste Studierendenschaft - und damit den autonomen und verklagbaren Asta - einfach abgeschafft.

Wie gehen die Asten mit diesen juristischen Unsicherheiten um? Friederieke Pfaff vom Asta der FH Wolfenbüttel hat kein Problem damit. „Politik ist Privatsache. Wenn es Konflikte gibt, lösen wir die nicht auf politischer, sondern auf persönlicher Ebene.“ Jan Olbrecht, Asta-Referent für Hochschulpolitik an der TU Kaiserslautern findet eine Trennung hingegen schwierig. Aber auch er umgeht eventuelle Minenfelder großräumig. „Wir haben genug andere Probleme.“ Zusammen mit anderen Studentenvertretern will er gerade in der Novelle des Landeshochschulgesetzes eine paritätische Vertretung der Studenten im Senat und im Fakultätsrat durchsetzen. Viel Hoffnung, dass dies gelingt, hegt er nicht.

Mit dem Maulkorb in Bezug auf allgemeinpolitische Äußerungen können viele Studentenvertreter leben, mit der mangelnden Mitbestimmung jedoch nicht. Jan Olbrecht: „Wir sind im Senat gerade mal mit drei Studenten vertreten und können eigene Positionen nur schwer durchsetzen.“ Mit winzigen Spielräumen kennt sich auch Benedikt Vormwald aus. Er ist an der Universität Würzburg Vorstand des Sprecher- und Sprecherinnenrats, das ist die bayerische Variante des Asta. Die Studentenvertreter sind in Würzburg wie auch bundesweit in den wichtigsten Hochschulgremien vertreten, aber jeweils nur mit einer beratenden Stimme. „Unsere Mitwirkungsmöglichkeiten sind ein Witz. Wir sind hier in Bayern wie auch in Baden-Württemberg zudem Teil der Hochschulverwaltung und damit fest am Gängelband, auch in finanzieller Hinsicht.“ Der Würzburger Sprecher- und Sprecherinnenrat bekommt von der Verwaltung ein Jahresbudget von nur 15.000 Euro zugewiesen und muss sich fast jeden Cent genehmigen lassen. Im Vergleich dazu haben Verfasste Studierendenschaften das Recht auf einen bestimmten Teil des Semesterbeitrags, den jeder Student leistet, und können über die Mittel im Rahmen ihrer Satzung frei verfügen. Der Asta der TU Kaiserslautern verwaltet zum Beispiel ein Jahresbudget von 600.000 Euro.

Der gesetzlich definierte Einfluss der Studenten an den meisten Hochschulen ist gering. Und so bleibt das Hoffen auf den Goodwill der Professoren und der Hochschulleitung sowie hartnäckige Lobbyarbeit. Manchmal klappt das auch. „Wir werden nicht untergebuttert“, sagt Friederieke Pfaff von der FH Wolfenbüttel. „Wir reden viel miteinander, und dadurch passiert auch viel.“ Auch Jan Olbrecht und Benedikt Vormwald konnten durch Lobbyarbeit schon kleine Erfolge feiern. „Wir haben gerade eine Gehaltserhöhung für Hiwis um 1 Euro die Stunde von 6,50 Euro auf 7,50 Euro durchgesetzt“, berichtet Sprecherrat Benedikt Vormwald. „Das ist besser als nichts.“

15 Stunden engagiert sich Friederieke Pfaff pro Woche. Der Aufwand als Studentenvertreterin ist hoch, der Frust manchmal auch, zum Beispiel, wenn ihre Arbeit bei den Kommilitonen mal wieder auf wenig Interesse stößt. Die Wahlbeteiligung ist gering und beträgt meist nur zwischen 10 und 20 Prozent. Mit diesem Problem steht Friederieke Pfaff nicht allein da. Asta-Referenten müssen aus hartem Holz geschnitzt sein und neben viel Idealismus auch viel Frusttoleranz mitbringen.

Gremien der Mitbestimmung

Die Mitwirkung der Studenten in Hochschulgremien ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt. Meist sind Studenten im Senat und in den Fakultätsräten vertreten.

Senat: Der Senat ist das höchste entscheidungsbefugte Gremium einer Hochschule. Er besteht aus dem Präsidenten, Hochschullehrern, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern und meist aus ein bis drei Studentenvertretern. Der Senat erlässt unter anderem die Grundordnung der Hochschule, wählt den Präsidenten oder stellt den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule auf.

Fakultätsrat: Studenten einer Fachschaft senden Vertreter in den Fakultätsrat. Dieser setzt sich hauptsächlich aus Dozenten zusammen. Der Fakultätsrat entscheidet unter anderem über die Organisation einer Fakultät, die Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Berufung von Professoren.

Gremien studentischer Selbstverwaltung

Bis auf Bayern und Baden-Württemberg gibt es an allen Hochschulen eine Verfasste Studierendenschaft. Ihr gehören alle Studenten und Studentinnen der jeweiligen Hochschule an. Die von ihnen gewählten Vertreter setzen sich für die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule, der Hochschulleitung und der Öffentlichkeit ein. Die Verfasste Studieren-denschaft hat zudem die Aufgabe, die Lebens- und Studienbedingungen der Studenten zu verbessern, für sportliche und kulturelle Aktivitäten zu sorgen, sich um wirtschaftliche und soziale Belange wie zum Beispiel Semestertickets oder Kinderbetreuung zu kümmern und ausländische Studierende zu integrieren. Die wichtigsten Einrichtungen auf einen Blick:

Der Asta oder Allgemeine Studierendenausschuss ist die Exekutive der Verfassten Studierendenschaft. In manchen Hochschulen nennt man ihn auch Studenten-, Sprecher- oder Studierendenrat. Der Asta führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus. Asta-Vertreter wirken auch in unterschiedlichen Kommissionen einer Hochschule mit. Gewählt wird der Asta vom Studierendenparlament, zum Teil aber auch direkt oder von den Fachschaftsräten. Er setzt sich, je nach Größe der Hochschule, meist aus 10 bis 15 Referenten zusammen. In Baden-Württemberg und Bayern ist der Asta nicht autonom, sondern Teil der Hochschulverwaltung.

Der Fachschaftsrat, meist auch Fachschaft genannt, vertritt die Studierenden bestimmter Studienrichtungen im Fakultätsrat. Er unterstützt die Studierenden zudem bei der Studienplanung und veranstaltet Erstsemestereinführungen. Wie viele Mitglieder eine Fachschaft besitzt, ist höchst unterschiedlich und hängt von der Größe der Fakultät ab. Die Mitwirkung der Studenten in Hochschulgremien ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt. Meist sind Studenten im Senat und in den Fakultätsräten vertreten.

Das Studierendenparlament (auch Studentenrat bzw. -konvent) ist die Legislative der Studierendenschaft und wird jedes Jahr neu von den Studierenden einer Hochschule gewählt. Das Studierendenparlament beschließt unter anderem die Satzung, die die Arbeit der Studierendenschaft regelt. Es wählt die Vertreter des Asta und kontrolliert den Asta. Das Parlament verabschiedet, mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bayern, den Haushaltsplan. Es schickt Vertreter in den Senat. Im Gremium sitzen je nach Größe der Hochschule meist 15 bis 60 Studentenvertreter.

Unabhängige Asten sind ein Phänomen an Hochschulen in Bayern und Baden-Württemberg, weil in diesen beiden Bundesländern kein autonomer Asta existiert. Auch unabhängige Asten versuchen, durch Lobbyarbeit die Interessen der Studierenden durchzusetzen. Offizielle Mitwirkungsmöglichkeiten besitzen sie nicht.

Der FZS (Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften) vertritt rund 80 Mitgliedshochschulen. Er setzt sich für Verfasste Studierendenschaften an allen Hochschulen ein und engagiert sich für einen größeren Einfluss von Studierenden auf hochschulpolitische Entscheidungen.

Text: Hochschulanzeiger Nr.103, 2009, Seite 20
Bildmaterial: von Zubinski